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Insolvenzen vermeiden!

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FREIE WÄHLER Niedersachsen machen sich für Mittelständische Unternehmen und Einzelhandel stark - Rückforderungen von Coronahilfen durch den Staat dürfen nicht zum Insolvenzrisiko werden!

Die Insolvenzzahlen in Niedersachsen steigen. Ein immer häufiger Grund: Die Rückforderung von Coronahilfen. Was als Unterstützung insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen gedacht war, erweist sich (nicht nur) in Dienstleistungsunternehmen derzeit als Boomerang. Durch den Ausfall von Forderungen werden nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch bis dahin gesunde Lieferanten gefährdet.

In der Pandemie zahlte der Staat vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen Hilfsgelder. Jetzt laufen die Fristen für die Rückzahlung aus - für viele neue existenzielle Probleme. Und das nicht nur für die direkt betroffenen Betriebe, sondern auch für Lieferanten. In Fachkreisen wird dieser Effekt auch Sog- und Spiralwirkung genannt.

Corona-Hilfen waren ursprünglich nur dafür gedacht, Insolvenzen zu verhindern. Ein Grund, neben formalen Fragen war, dass während der Coronazeit erzielte Einnahmen nachträglich mit den Fördergeldern verrechnet werden.

Warum muss das Geld aus dem "Soforthilfeprogramm Corona" überhaupt zurückgezahlt werden? Auf den einschlägigen Webseiten der Wirtschaftsministerien findet man Formulierungen wie: "Die Soforthilfe muss grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden, soweit die relevanten Angaben im Antrag richtig und vollständig waren und wahrheitsgemäß gemacht wurden." Doch im Folgenden heißt es oft: "Sollte sich der beantragte erwartete Liquiditätsengpass rückwirkend als zu hoch erwiesen haben, ist der entstandene Überschuss zurückzuzahlen."

Jetzt dreht sich die ursprüngliche Absicht in das Gegenteil um, so Dr. Andreas Hey, Sprecher des Arbeitskreises Wirtschaftspolitik der FREIEN WÄHLER Niedersachsen. Hey, im Berufsleben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, berichtet von einem Praxisfall eines Reinigungsunternehmens, dessen Kunde durch eine solche Rückforderung und die anschließende Insolvenz des Kunden durch ausstehende Forderungen selbst in Liquiditätsschwierigkeiten geriet.

„Kein seltener Fall“, so Hey weiter, „in der Praxis sehen wir das immer häufiger.“

Aus Sicht der FREIEN WÄHLER Niedersachsen ist dringender Handlungsbedarf geboten, damit der Staat die laufende Insolvenzwelle nicht noch zusätzlich verstärkt. Dabei sehen die FREIEN Wähler Niedersachsen sowohl den Gesetzgeber als auch die vollziehenden Behörden in der Pflicht, schnell zu handeln.

Im Bereich der Gesetzgebung haben die Parlamente die Gelegenheit genutzt, das Insolvenzrecht anzupassen. Hier bestehen Möglichkeiten z.B. die Behandlung der Verbindlichkeiten aus Rückzahlung innerhalb eines Insolvenzplans entweder gesondert zu behandeln oder Richtlinien zur Akzeptanz von Quoten zu erlassen, damit die Unternehmen gerettet werden können.

„Um die Sog- und Spiralwirkung der Rückforderungen aus Coronahilfen zu begrenzen muss aber bereits vor einem Insolvenzantrag gehandelt werden.“ so Hey weiter. „Geeignete Instrumente sind dazu insbesondere großzügige Stundungsvereinbarungen, Rangrücktrittserklärungen zu diesen Forderungen, Aussetzung von Vollstreckungstiteln oder Erweiterungen von Rückzahlungsfristen. Die Behörden müssten anhand klarer Entscheidungskriterien in die Lage versetzt werden, schnell zu entscheiden. Sonst droht ein Flächenbrand.“

Wolfgang Kitow

Beauftragter für Presse und Kommunikation

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