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EuGH-Urteil in Sachen Wolf: Wichtige Klarstellungen und Handlungsanweisungen für Deutschland

EuGH-Urteil in Sachen Wolf: Wichtige Klarstellungen und Handlungsanweisungen für Deutschland
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Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass aktuelle wildbiologische Daten entscheidend für den Erhaltungszustand des Wolfes sind. Detlev Krüger von den FREIEN WÄHLERN Niedersachsen drängt auf umgehende Anpassungen im Monitoring und eine transparente Datenbank. Zudem fordert er klare Bestandsgrenzen und eine ehrliche Information der Bevölkerung. Die FREIEN WÄHLER unterstützen den EU-Vorschlag, den Schutzstatus des Wolfes zu senken.

Ganderkesee, 5. August 2024 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 29. Juli 2024 (C-436/22) wichtige Klarstellungen zum "günstigen Erhaltungszustand" und zur Bejagung des Wolfes in Spanien getroffen. Demnach sind nicht allein die turnusmäßig nur alle sechs Jahre abzugebenden Bewertungen entscheidend, sondern auch die jeweils neuesten wildbiologischen Daten.

Detlev Krüger, stellvertretender Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Niedersachsen, betont die Dringlichkeit, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland anhand der aktuellen Monitoringergebnisse umgehend festzustellen und nach Brüssel zu melden.

"Ein bundeseinheitlicher und transparenter Umgang mit Monitoringdaten zum Wolf ist unerlässlich", fordert Krüger. "Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) muss weiterentwickelt werden, um sicherzustellen, dass alle mit öffentlichen Mitteln in den Ländern erfassten Daten zeitnah in eine öffentlich einsehbare Datenbank überführt werden."

Krüger plädiert weiterhin für klare Ober- und Untergrenzen für den Wolfsbestand in Deutschland, um sowohl den Schutz der Art als auch die Interessen der Bevölkerung zu gewährleisten. Namhafte Wissenschaftler sehen den Wolf in Deutschland nach Artikel 1 der FFH-Richtlinie längst in einem günstigen Erhaltungszustand. Auch die IUCN bestätigt seit Jahren, dass der Wolfsbestand in Europa nicht gefährdet ist.

Detlev Krüger hebt hervor, dass neben der Meldung des günstigen Erhaltungszustands zusätzlich Artikel 16 (1) der FFH-Richtlinie buchstabengetreu in das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 (7) bzw. § 45a) umgesetzt werden muss, um ein vernünftiges Management im Umgang mit Wölfen zu ermöglichen.

"Die Auswirkungen der Ausbreitung des Wolfs auf Tourismus, Naherholung und das Leben auf dem Land insgesamt müssen stärker in den Fokus gerückt werden. Zudem muss eine ehrliche, objektive und realistische Information der Bevölkerung gewährleistet werden", fordert Krüger.

Die FREIEN WÄHLER Niedersachsen sprechen sich zudem für den Vorschlag der EU-Kommission aus, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzustufen, um eine flexiblere Handhabung und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten zu ermöglichen.

Dr. Andreas Hey

Beauftragter für Presse und Kommunikation

FREIE WÄHLER Niedersachsen

Mühlenstraße 13

27777 Ganderkesee

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