Vom Bewerber geghostet? 3 Tipps, wie Steuerkanzleien im Bewerbungsverfahren nicht mehr versetzt werden
Deggendorf (ots)
Der langersehnte Bewerber erscheint nicht und reagiert auch auf keine Nachrichten mehr: Dieses Szenario ist in Steuerkanzleien leider häufig zu beobachten und sorgt für viel Frust. "Da freut man sich, endlich jemanden gefunden zu haben - und dann antwortet er nicht mehr", erzählt Sandra Völzke LL.M.
"Meistens liegt es aber an den Firmen selbst: Sie nehmen dem Bewerber alle Freude am Bewerbungsprozess", so Völzke. Die Recruiting-Expertin für Steuerkanzleien teilt in diesem Ratgeber daher drei hilfreiche Tipps, wie aus Bewerbern endlich Fachkräfte werden und aus welchen Gründen sich manche Bewerber nie mehr bei einer Kanzlei melden.
Den Bewerbungsprozess deutlich verschlanken
Das Anfordern von Bewerbungsunterlagen stellt eine nicht zu unterschätzende Hürde im Bewerbungsprozess dar. Anschreiben, Lebenslauf oder gar ein Motivationsschreiben sind gefragt? In der heutigen Zeit bewerben sich 95 Prozent der Interessenten bevorzugt über das Smartphone. Wird die Kontaktaufnahme als zu kompliziert empfunden, brechen sie den Prozess ab. Schließlich gibt es andere Kanzleien, die das digitale Recruiting bereits anbieten.
Möchten Wirtschafts- und Steuerkanzleien qualifizierte Fachkräfte jetzt und vor allem in Zukunft einfach für sich gewinnen, müssen sie ihren Recruiting-Prozess also vereinfachen. An der Digitalisierung ihres Bewerbermanagements führt kein Weg vorbei. Anschreiben und Lebensläufe in Papierform haben ausgedient.
Bewerber umgehend telefonisch kontaktieren
Maximal 48 Stunden nach dem Eingang der Unterlagen sollten Kanzleien den Bewerber telefonisch kontaktieren. Idealerweise setzen sie sich noch am selben Tag mit ihm in Verbindung. Auf E-Mails oder gar eine postalische Rückmeldung ist jedoch zu verzichten. In unserer schnelllebigen Zeit inklusive sofortiger Bedürfnisbefriedigung sind diese Kontaktmöglichkeiten schlicht überholt. Entsprechend können sich Kanzleien dank ihrer sofortigen Rückmeldung einen essenziellen Vorsprung zur langsameren Konkurrenz sichern.
Persönliche Erstgespräche einführen
Ein Bewerber sollte nicht sofort per E-Mail in die Kanzlei eingeladen werden. Zu Beginn ist es wichtig, ihn direkt anzurufen. In diesem ersten Gespräch können Arbeitgeber ein gutes Gefühl vermitteln. Das Telefonat wirkt also wertschätzend auf den Interessenten. Es verringert aufgrund des persönlichen Kennenlernens zudem die Gefahr, als Kanzlei geghostet zu werden. Das erklärt sich an der Natur des Menschen: Kein Bewerber möchte jemanden enttäuschen, der ihm sympathisch ist. Vielleicht wurden während des kurzen Erstgesprächs sogar weitere Gemeinsamkeiten gefunden, die verbinden.
Ist ein Bewerber nicht direkt telefonisch erreichbar, sollten ihn Kanzleien also in jedem Fall zu anderen Uhrzeiten kontaktieren. Früh am Abend oder nach Feierabend sind zwei empfehlenswerte Zeitfenster bei Berufstätigen. Und was, wenn der Bewerber trotz mehrmaligem Kontaktversuch nicht antwortet? Kanzleien mit hoher Erscheinungsrate bleiben besonnen und gehen jetzt kreative Wege. Sie schreiben beispielsweise eine kurze Nachricht oder senden eine Sprachnachricht über WhatsApp. Eine kleine Videonachricht ist noch persönlicher und zeigt dem Bewerber: Dieser Arbeitgeber ist wirklich an mir interessiert. Wer könnte das trotz hektischem Alltagsleben ignorieren?
Über Sandra Völzke LL.M.:
Sandra Völzke LL.M. und Nadine Völzke sind die Gründerinnen von Völzke Consulting. Gemeinsam mit ihrem Team haben sie sich auf das erfolgreiche Recruiting von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern spezialisiert. Hierfür setzen die Profis auf digitale Methoden wie eine starke Präsenz auf Social Media. Ihre Klienten gehen so den essenziellen und dringend notwendigen Schritt der Digitalisierung. Außerdem bauen sie sich langfristig eine anziehende Arbeitgebermarke auf. Mehr dazu unter: https://www.voelzke-consulting.de
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