Stiftung als Alternative zum Erbe: 5 Vorteile, die eine Stiftung mit sich bringt
Langenfeld (ots)
Hohe Steuern und lästige Bürokratie - gerade vermögende Unternehmer wollen ihr Erbe in guten Händen wissen, zur Bürde soll es aber für niemanden werden. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen nach einer Alternative zur klassischen und oftmals teuren Erbschaft umsehen. Beliebtes Mittel der Wahl: die Stiftung.
"Den eigenen Nachlass durch eine Stiftung zu regeln, schafft nicht nur klare Verhältnisse", weiß Sascha Drache. Laut dem "Stiftungspapst" bieten derartige Modelle eine Reihe unverzichtbarer Vorteile, weshalb mittlerweile jeder zweite der 1.000 wohlhabendsten Deutschen darauf zurückgreift. Um welche Vorzüge es sich dabei handelt und was Stiftungen damit zur spannenden Alternative zum herkömmlichen Erbe macht, verrät er in diesem Artikel.
Warum eine Stiftung eine sinnvolle Alternative zum Erbe sein kann
Eine Erbschaft bezieht sich oft nicht nur auf das Geld oder Vermögen, sondern kann auch tieferliegende Emotionen wie Neid, Enttäuschung und das Bedürfnis nach Anerkennung hervorrufen. Ob es sich um eine kostspielige Villa oder einen bescheidenen Familienjuwel im Wert von ein paar hundert Euro handelt - jede Erbschaft ist mit Gefühlen belastet. Die Vorstellung, dass ein Elternteil ein Geschwisterkind bevorzugt hat, der Wunsch, den Familienbesitz zu bewahren oder der Glaube, dass ein bestimmtes Erbstück einem anderen Familienmitglied zusteht, können zu langwierigen und bitteren Erbstreitigkeiten führen. Diese Konflikte können die Familie über Jahre hinweg belasten und schwere Auswirkungen auf ihre Beziehungen haben.
Laut Statista führen etwa 20 Prozent der Erbschaften zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Ein gängiger Weg, um mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist das Testament. Jedoch bietet dieses keine vollständige rechtliche Absicherung, da nahe Angehörige trotz testamentarischer Verfügung den sogenannten "Pflichtteil" einfordern können, der ihnen gesetzlich zusteht. Dies ist im BGB in §2303 Absatz 1 verankert. Die Herausforderung bei der Nachlassregelung besteht darin, dass ein relativ großer Kreis von nahen Angehörigen, einschließlich ehelicher und nichtehelicher Kinder, adoptierter und leiblicher Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern des Erblassers und Ehegatten, Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes hat.
Eine Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht zu umgehen, besteht darin, das Erbe zu verschenken. Allerdings ist dieser Trick nicht sehr effizient, da eine Schenkungsteuer fällig wird, die genauso hoch wie die Erbschaftssteuer ist. Zudem muss man berücksichtigen, dass das Pflichtteilsrecht zehn Jahre nach dem Erbfall greift. Das bedeutet, dass die Schenkung spätestens zehn Jahre vor dem Tod vorgenommen werden sollte, um zu vermeiden, dass in Ungunst geratene Verwandte Anspruch auf das Familienvermögen haben. Die Gründung einer Stiftung ist in diesem Kontext das einzige sichere Instrument, um das Vermögen vor Erbstreitigkeiten zu schützen. Diese bietet unter anderem auch viele Vorteile:
1. Schutz des Vermögens
Einer der wichtigsten Vorteile einer Stiftungsgründung ist der Schutz des Vermögens vor Erbstreitigkeiten. Anders als bei einer herkömmlichen Erbschaft wird das Vermögen in einer Stiftung verwahrt und nicht vererbt. Dadurch können auch Ansprüche der Hinterbliebenen nicht geltend gemacht werden. Durch eine sorgfältig ausgearbeitete Satzung hat der Stifter dabei die Möglichkeit, sein Vermögen so zuzuteilen, wie er es möchte, ohne befürchten zu müssen, dass seine Entscheidung angefochten wird.
2. Steuerliche Vorteile
In den meisten Fällen wird das Vermögen auf eine Stiftung durch eine Schenkung übertragen. Dabei bietet die Berechnung der Schenkungssteuer den Vorteil des Steuerklassenprivilegs. Das bedeutet, dass Schenkungen, die den Freibetrag überschreiten, mit der günstigeren Steuerklasse I besteuert werden. Aufgrund der Tatsache, dass zwischen einer Stiftung und dem Stifter kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, würde ohne das Steuerklassenprivileg ausschließlich die ungünstige Steuerklasse III angewendet werden. Das Steuerklassenprivileg sieht jedoch vor, dass bei Empfängern von Schenkungen immer vom ersten Verwandtschaftsgrad zum Stifter ausgegangen wird. Dieses Privileg kann je nach Vermögenswert zu einer Ersparnis von bis zu 23 Prozent führen.
3. Planbarkeit der Erbersatzsteuer
Familienstiftungen sind der sogenannten Erbersatzsteuer unterworfen. Dabei wird in regelmäßigen Abständen von 30 Jahren ein fiktiver Erbfall für das Vermögen einer Familienstiftung simuliert, in dem sich die Stiftung verpflichtet, die Erbschaftsteuer auf ihre Vermögenssubstanz zu zahlen. Diese 30-jährige Grenze beruht auf der Annahme, dass das Familienvermögen alle 30 Jahre vererbt wird. Dabei gewährt der Gesetzgeber der Stiftung zwei fiktive Kinderfreibeträge in Höhe von je 400.000 Euro, also insgesamt 800.000 Euro - unabhängig davon, wie viele Kinder der Stifter hat und ob die Nachkommen bereits Kinderfreibeträge in Anspruch genommen haben.
Neben der Tatsache, dass das gestiftete Vermögen in Höhe von 800.000 Euro von der Erbersatzsteuer befreit wird, gewährt der Gesetzgeber der Stiftung somit einen Zahlungsaufschub von 30 Jahren. Im Unterschied zur Erbschaftssteuer, die direkt nach dem Eintreten des Erbfalles fällig ist, steht der Zeitpunkt der Erbersatzsteuer also von vornherein fest und ist somit planbar. Zudem lässt sich die Steuer während des 30-Jahres-Zeitraums in Jahresraten entrichten, was wiederum eine riesige Erleichterung bei der Budgetplanung ist.
4. Flexibilität und Kontrolle
Eine Stiftung ermöglicht zudem eine individuelle Gestaltung des Nachlasses und bietet dem Stifter robuste Kontrollmechanismen, die auch nach dessen Tod weiterhin funktionieren. Eine klar ausformulierte Satzung ist dabei eine Voraussetzung für eine unveränderliche Kontrolle. Es ist jedoch zu beachten, dass die nachträgliche Änderung der Satzung sehr aufwendig und kompliziert ist. Aus diesem Grund sollte die Satzung alle notwendigen Bestandteile regeln, ohne dabei unnötige Einschränkungen zu schaffen. Bei der Erstellung der Satzung sollte daher sowohl der Status quo als auch eine zukünftige Entwicklung berücksichtigt werden.
5. Kontinuität und Beständigkeit
Eine Stiftung, ob gemeinnützig oder privatnützig, wird in der Regel auf Dauer errichtet und im Idealfall existiert sie sogar für immer. Im Gegensatz zu einer Erbschaft, die oft nur auf wenige Erben beschränkt ist, kann eine Stiftung über viele Generationen hinweg fortbestehen und somit das Vermögen einer Familie langfristig sichern. Dies ermöglicht es, auch in Zukunft wichtige Projekte zu fördern und die Werte und Ziele des Stifters zu bewahren. Allerdings kann man nicht mit Sicherheit sagen, dass der festgelegte Zweck der Stiftung immer aktuell bleibt. Selbst ein gemeinnütziger Zweck kann mit der Zeit an Bedeutung verlieren. Auch hier ist der Stifter dafür verantwortlich, dieses Problem zu lösen, und die Satzung ist das Instrument, mit dem diese Gefahr abgewendet werden kann.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Stiftung viele Vorteile bietet, die eine herkömmliche Erbschaft nicht leisten kann. Neben dem Schutz des Vermögens vor Erbstreitigkeiten und steuerlichen Vorteilen durch das Steuerklassenprivileg bietet die Stiftung auch eine Planbarkeit der Erbersatzsteuer und eine hohe Flexibilität und Kontrolle durch eine individuelle Gestaltung des Nachlasses und eine klar ausformulierte Satzung.
Eine Stiftung kann über viele Generationen hinweg bestehen und somit das Vermögen einer Familie langfristig sichern. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass der festgelegte Zweck der Stiftung mit der Zeit an Bedeutung verlieren kann und der Stifter dafür verantwortlich ist, dieses Problem zu lösen. Insgesamt lohnt es sich jedoch, die Option Stiftung genauer zu betrachten, wenn man darüber nachdenkt, wie man sein Vermögen am besten hinterlassen kann.
Über Sascha Drache:
Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.ratgeber-stiftung.de/schlau-machen/
Pressekontakt:
Ratgeber Stiftung
Inhaber: Sascha Drache
https://www.ratgeber-stiftung.de
E-Mail: info@ratgeber-stiftung.de
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
redaktion@dcfverlag.de
Original content of: Ratgeber Stiftung, transmitted by news aktuell