EANS-Hauptversammlung: BWT Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- BWT Aktiengesellschaft, 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, FN 96162 s, ISIN AT0000737705 Einladung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 24. Mai 2012, um 11.00 Uhr stattfindenden 22. ordentlichen Hauptversammlung im Festsaal des Technischen Museums Wien, Mariahilfer Straße 212, 1140 Wien eingeladen. T a g e s o r d n u n g : 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Anhang und des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses 2011 und des Konzernlageberichtes. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates. 6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2012. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals auf die Dauer von 24 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. 8. Beschlussfassung über die für 24 Monate vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu beschließen. 9. Beschlussfassung über die Verlängerung der auslaufenden Ermächtigung des Vorstandes über ein genehmigtes Kapital und die Bestätigung der Satzung im § 4 Abs. 3), dass dieser auch in Zukunft folgendermaßen lauten soll: "§ 4 3) Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung des entsprechenden Beschlusses im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 8.916.500,-- durch Ausgabe von 8.916.500 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs von 100 % gegen Bar- oder Sacheinlagen auf EUR 26.750.000,-- unter oder ohne Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre zu erhöhen. Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung im Ganzen oder in mehreren Schritten Gebrauch machen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festsetzen. Insbesondere ist der Vorstand ermächtigt, hinsichtlich des gesamten genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen." Unterlagen zur Hauptversammlung In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, liegen ab 03. Mai 2012 die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG, insbesondere der Jahresabschluss samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, sowie weiters die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie der Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 7., 8. und 9. gem. § 153 Abs. 4 iVm § 65 Abs. 1b AktG über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses mit Begründung des Ausgabebetrages, zur Einsicht der Aktionäre auf. Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem ab 03. Mai 2012 über die Internetseite der Gesellschaft http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/ Seiten/Hauptversammlung.aspx kostenlos abrufbar. Die genannten Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite zugänglich. Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist das Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit am 14. Mai 2012, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die unserer Gesellschaft (c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9, A 2443 Stotzing (Burgenland)) spätestens am 21. Mai 2012 zugehen muss. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen und bedarf der Schriftform (Unterschrift). Die Übermittlung der Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Die Bestätigungen dürfen daher ausschließlich per Post an HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9, A 2443 Stotzing (Burgenland), per Fax an +43 (0) 1 - 8900 500 - 84 oder per Email an anmeldung.bwt@hauptversammlung.at geschickt werden. Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich. Hingewiesen wird darauf, dass Aktionäre durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw durch die Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen in Schriftform muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 03. Mai 2012, ausschließlich an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 zugehen. Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die Email-Adresse hauptversammlung@bwt-group.com zu verwenden. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. An die Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 14. Mai 2012, an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 bzw per Fax an + 43 (0) 6232/5011-1191 oder per Email hauptversammlung@bwt-group.com zugeht. Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110 AktG ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu erbringen. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. Zur Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance /Seiten/Hauptversammlung.aspx zu finden. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenso der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf kann das Formular verwendet werden, das auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance /Seiten/Hauptversammlung.aspx kostenlos abrufbar ist oder auf Verlangen zugesandt wird. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf kann entweder in der Hauptversammlung übergeben werden oder sie muss der Gesellschaft (c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9, A 2443 Stotzing (Burgenland) per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 84 oder per E-Mail an anmeldung.bwt@hauptversammlung.at als eingescannter Anhang (TIF, PDF, etc.) dem Email beigefügt geschickt werden, wobei die Vollmacht bzw. der Widerruf bei diesen Kommunikationsformen jedenfalls bis 23. Mai 2012, 13 Uhr MEZ, zugehen muss. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung dieser Erklärung über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen; die Übermittlung erfolgt über die oben zur Depotbestätigung genannten Kommunikationswege. Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum 17. April 2012 verfügt die BWT Aktiengesellschaft über 1.039.339 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt per 17. April 2012 demzufolge 16.794.161 Stück. Mondsee, im April 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: BWT Aktiengesellschaft Mag. Ralf Burchert ralf.burchert@bwt-group.com Tel.: 06232/5011-1113 Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: BWT Aktiengesellschaft Walter-Simmer-Str. 4 A-5310 Mondsee Telefon: 06232/5011-0 FAX: 06232/4058 Email: office@bwt.at WWW: www.bwt-group.com Branche: Wasser ISIN: AT0000737705 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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