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GoldmanTax - Die Steuerkanzlei: Die wichtigsten Schritte zur GmbH-Gründung

GoldmanTax - Die Steuerkanzlei: Die wichtigsten Schritte zur GmbH-Gründung
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Düsseldorf (ots)

Viele als Einzelunternehmen begonnene Geschäftsmodelle erzielen mit der Zeit immer höhere Umsätze, allerdings geht mit dieser Rechtsform oft ein großer Teil des Gewinns an das Finanzamt verloren - dabei lassen sich mit der richtigen Unternehmensform viele Steuern und Abgaben sparen, wissen Soufian El Morabiti und Ali Doygun. Die beiden Steuer-Experten entwickeln mit GoldmanTax - Die Steuerkanzlei spezielle Strategien für den Mittelstand, um die allgemeine Steuerlast ihrer Mandanten zu senken und die Handlungsspielräume der Unternehmen maßgeblich zu erweitern. Hier erfahren Sie, warum die Gründung einer GmbH für viele Unternehmer oft die beste Lösung ist und wie das Prozedere genau abläuft.

Viele Selbstständige und Unternehmer beginnen ihr Gewerbe in Form eines Einzelunternehmens, schließlich ist dies schnell eingerichtet und die Gründung fast über Nacht möglich. Doch oft kommt nach einiger Zeit der Punkt, an dem die Steuerfreibeträge überschritten sind und das Einzelunternehmen deutlich höhere Umsätze erzielt. Spätestens jetzt sollte es an die Steueroptimierung gehen - eine beliebte Maßnahme ist dabei die Gründung einer GmbH, weiß Soufian El Morabiti. "Eine GmbH hat viele Vorteile: So lässt sich mit ihr ein Steuersatz von circa 30 Prozent erreichen, im Gegensatz zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, bei denen die Steuersätze schnell bis zu 50 Prozent gehen können", erklärt der auch als "Mr. Umstrukturierung" bekannte Steuerexperte.

"Zudem bringt die GmbH nicht nur den Vorteil der auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung, sondern oft auch ein besseres Image, da sie als eigenständige juristische Person wahrgenommen wird", konkretisiert Ali Doygun, als Gründer und Geschäftsführer von GoldmanTax - Die Steuerkanzlei einer der jüngsten Steuerberater Deutschlands. Mit seinen über zehn Jahre Erfahrung in der Steuerberatung hat er bereits mehr als 4.000 Mandanten bei der Gründung unterstützt und ihnen bei der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Optimierung geholfen. Gemeinsam mit Soufian El Morabiti hat er es sich zur Aufgabe gemacht, den mittelständischen Unternehmen mit den legalen Steuerstrategien der Großkonzerne zu einer geringeren Steuerlast zu verhelfen und von der Einnahme der passenden Unternehmensform zu profitieren. Warum die GmbH für viele Unternehmer die bessere Wahl ist und was es bei der Gründung zu beachten gilt, haben sie im Folgenden verraten.

Die Vorteile der GmbH-Gründung

Dass die Gründung einer GmbH oder die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine solche in Deutschland so beliebt ist, hat mehrere Gründe: Zunächst müssen die Unternehmer als Gesellschafter nicht mehr mit ihrem persönlichen Vermögen haften und haben mit einer GmbH den Vorteil, dass nur noch das Gesellschaftsvermögen herangezogen werden kann. Zudem kann eine GmbH nicht nur durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder die Übertragung auf einen Nachfolger fortgeführt werden, sondern kann als eigenständige juristische Person tätig werden. Mit ihr lassen sich daher leichter Verträge abschließen und Kapital durch Finanzierungen aufnehmen. Nicht zuletzt genießt sie auch allgemein ein besseres Image bei Kunden und Geschäftspartnern, wozu auch das vorgeschriebene Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro beiträgt. Wer sich also einmal für die Gründung einer GmbH entschieden hat, kann nicht nur seine eigene Steuerlast und die des Unternehmens senken, sondern meist auch unternehmerisch von dieser Rechtsform profitieren. Doch wie genau läuft die Gründung einer GmbH eigentlich ab?

Die Vorbereitung

Bevor es an die Gründung geht, sollten sich Unternehmer bereits mit den wichtigsten Vorkehrungen auseinandergesetzt haben. Zur Vorbereitung gehören vor allem die Bestimmung eines Unternehmensnamens und des Unternehmensgegenstandes, die Bestimmung der Gesellschafter und Festlegung der künftigen Anschrift.

Der Unternehmensname

Der Firmenname (die sogenannte Firma) muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig genug Unterscheidungskraft zu den bestehenden Unternehmen besitzen - letztlich entscheidet dies der Amtsrichter des zuständigen Registergerichts. Wenn der Name alle Voraussetzungen erfüllt, gilt er als eintragungsfähig und kann in das Handelsregister aufgenommen werden. Wer hier unsicher ist, kann eine vorläufige Prüfung bei der IHK vornehmen lassen. Zudem muss der Unternehmensgegenstand bei der Eintragung ins Handelsregister festgelegt werden und einen spezialisierten Tätigkeitsbereich erkennen lassen. Unzulässig sind allgemeine Formulierungen oder reine Leerformeln wie etwa "Import von Waren und Gütern" oder "Betrieb eines Handelsgeschäfts".

Bestimmung der Gesellschafter, des Geschäftsführers und der Anschrift

Zudem müssen vor Ausfertigung des Gründungsvertrags beim Notar mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer bestimmt werden. Dabei tragen die Gesellschafter das wirtschaftliche Risiko, während der Geschäftsführer die GmbH nach außen vertritt. Des Weiteren muss auch ein Firmensitz festgelegt werden - dabei muss es sich um eine ladungsfähige Geschäftsadresse handeln, an der dem Unternehmen Schriftstücke, Ladungen und Dokumente per Post zugestellt werden können.

Wie es dann weitergeht: Stammkapital, Notarbesuch, Eintragung im Handelsregister

Sind diese Vorbereitungen getroffen, sollte nun entschieden werden, wie viel Stammkapital eingezahlt werden soll. Bei der GmbH beträgt dies gesetzlich vorgeschrieben mindestens 25.000 Euro, bei der Neugründung reichen jedoch vorerst auch 12.500 Euro. Nach oben hin sind indes keine Grenzen gesetzt.

Der Notarbesuch und die Kontoeröffnung

Als Nächstes suchen der oder die Unternehmensgründer einen Notar auf. Dieser erstellt den Gesellschaftsvertrag und beurkundet ihn, sobald alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend wird bei einer Bank das Gesellschaftskonto eröffnet - nach dem Nachweis der Einzahlung gegenüber dem Notar gilt die GmbH als in Gründung befindlich.

Eintragung ins Handelsregister und Gewerbeanmeldung

Erst mit der Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH auch rechtskräftig. Diese Eintragung erfolgt nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrags beim Notar. Um das Gewerbe ausüben zu können, ist zudem die anschließende Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde notwendig.

Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer

Schließlich wird das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung die Steuernummer der GmbH mitteilen. Wer zudem Waren oder Dienstleistungen im EU-Ausland verkaufen möchte, muss dort auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen.

Was es darüber hinaus zu wissen gilt

Sind diese Schritte erledigt, gilt die GmbH als rechtsfähig und kann in vollem Umfang ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Dabei muss nicht immer eine komplette Neugründung erfolgen: Unternehmer können vom Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft steuerfrei in eine GmbH wechseln, die sogenannte Umwandlung. Nicht zuletzt sollte man sich als Gesellschafter auch nach Möglichkeit ein Geschäftsführer-Gehalt von mindestens 1.000 Euro monatlich zahlen, um den steuerlichen Grundfreibetrag voll ausnutzen zu können.

Wer sich wie dargelegt vorbereitet und alle Schritte gewissenhaft durchläuft, kann schnell in Genuss weiterer zahlreicher Vorteile einer GmbH kommen und viele Steuern, Abgaben und Zeit sparen und für sein Unternehmen deutlich mehr Liquidität gewinnen.

Sie wollen eine GmbH gründen oder Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln - und sich von Experten bei der Steueroptimierung unterstützen lassen? Dann melden Sie sich jetzt bei Soufian El Morabiti und Ali Doygun von GoldmanTax - Die Steuerkanzlei und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch!

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