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Zum Start ins neue Jahr: den eigenen Nachlass gestalten

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Zum Start ins neue Jahr: den eigenen Nachlass gestalten

Das eigene Testament zu gestalten, schieben viele immer wieder auf. Oft ist es doch eine große Hürde, sich über das eigene Lebensende Gedanken zu machen. Doch wer seinen Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchte und sich und die Menschen, die einem nahestehen absichern will, sollte rechtzeitig vorsorgen. Ist das Testament einmal gemacht, lebt es sich unbeschwerter – und wer möchte, kann mit seinem Nachlass auch Gutes tun.

Berlin, 06. Januar 2023 – Zum Jahresbeginn wurden wieder viele gute Vorsätze gefasst. Etwa drei Viertel der Deutschen nehmen sich stets etwas für das neue Jahr vor. Besonders beliebt: Weniger Stress, dafür mehr Zeit mit Familie und Freunden. Gesünder leben, mehr Sport, Obst und Gemüse, statt Fast Food und Zeit mit Handy, Computer und Fernsehen. Zusätzlich zu diesen Alltagsgewohnheiten kann ein Vorsatz auch die wirklich wichtigen Dinge des Lebens berühren, zum Beispiel: Das eigene Testament machen. Das mag zunächst wenig erfreulich klingen, aber es gibt gute Gründe dafür.

Für alle, die ihren Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchten, gehört ein Testament zur Vorsorge. Es setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft, die in erster Linie Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel berücksichtigt. Tatsächlich wird die gesetzliche Erbfolge den meisten Familien- und Vermögensverhältnissen jedoch nicht gerecht – soll es doch allen nahestehenden Menschen im Leben gut gehen. Dennoch haben über 60 Prozent der Deutschen keinen letzten Willen hinterlegt. Das kann die Hinterbliebenen schnell vor große Probleme stellen und endet für die Erbengemeinschaften oft im Streit.

Sind die letzten Dinge geordnet, liegt oft die Gegenwart klarer vor einem. Dazu gehören immer auch grundlegende Fragen wie: Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin? Was möchte ich der Welt hinterlassen? Wer und was war und ist mir wichtig im Leben? – Keine leichten Fragen. Doch wer sich ihnen stellt, nimmt Angehörigen und Freunden oft schwierige Entscheidungen ab. Und bringt zugleich Ordnung ins eigene Leben und blickt oft unbeschwerter in die Zukunft. Davon weiß auch die Berliner Anwältin Antje F. Weiser zu berichten. Sie hat sich auf Erb- und Familienrecht spezialisiert und berät Menschen dabei, ihren Nachlass zu regeln. Ihre Erfahrung: „Wer sein Testament verfasst, entledigt sich einer großen Last.“. Mehr noch: „Sich nicht um den eigenen Nachlass zu kümmern und es einfach geschehen zu lassen, kann sehr belastend sein. Viele meiner Klienten haben ihr ganzes Leben lang sparsam und bescheiden gelebt, viel gearbeitet und sich etwas aufgebaut, das Ihnen wichtig ist. Ihren Besitz geordnet und den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend zu hinterlassen ist daher zumeist eine Herzensangelegenheit.“, so die Anwältin.

Vielen Menschen geht es nicht zur darum, wem sie ihren Wohlstand vermachen möchten. Sie wollen mit ihrem Erbe über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken und der Gesellschaft etwas zurückgeben. Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben und eine lebenswerte Zukunft zu unterstützen. Rat und Orientierung zu dem Thema und einem Erbe für den guten Zweck, bietet die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 25 namhaften gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen. Bereits seit 2013 regt die Initiative dazu an, sich frühzeitig mit dem eigenen Testament auseinanderzusetzen und bietet potenziellen Erblasserinnen und Erblassern Informationen und Unterstützung bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments.

Pressekontakt:
Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“
Luise Scholl | Tel.: (030) 29 77 24 34 | Mail:  presse@mein-erbe-tut-gutes.de