Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V.
PM_Neue Ausgabe "Der Fachberater": Kleingartenkultur - Urban Farming seit über 200 Jahren.
Kleingärtnerische Nutzung – Urban Farming seit über 200 Jahren!
Der Bundesverband der Kleingärten Deutschlands e. V. veröffentlicht die neueste Ausgabe seiner Verbandszeitschrift „Der Fachberater“ und zeigt, dass das Kleingartenwesen eine der altbewährtesten Formen des Urban Farming ist.
Für ein sozialverträgliches, ökologisches Miteinander – gesichert durch das Bundeskleingartengesetz.
Oft ungeplant, doch ganz natürlich – wer einen Kleingarten bewirtschaftet, betreibt eine uralte Form des „Urban Farming“. Hier bauen wir Obst und Gemüse für den Eigenbedarf an, genießen Erholung, Gemeinschaft und den Schutz des Vereins. Jeder bewirtschaftet seine Parzelle individuell, bleibt aber Teil des Ganzen. Neben Ertragspflanzen lässt sich die Fläche zur Förderung der Biodiversität und für das eigene Wohlbefinden gestalten – 365 Tage im Jahr.
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bildet dabei die Grundlage für das Kleingartenwesen in Deutschland und gewährleistet einheitliche Rahmenbedingungen, um langfristige Freude am Gärtnern zu ermöglichen.
Selbstversorgung mit Obst- und Gemüseanbau im Kleingarten
Ein zentrales Merkmal von Kleingärten ist der nichterwerbsmäßige Anbau von Obst und Gemüse, wie in §1 BKleingG definiert. Das Gesetz orientiert sich an den ortsüblichen Pachtpreisen für Erwerbsanbauflächen, weshalb eine kleingärtnerische Nutzung verpflichtend ist. Wer einen Kleingarten pachtet, sollte also Freude am Anbau von Obst und Gemüse haben.
Sozial verträgliche Pachtkonditionen
Die Pachtpreise für Kleingärten liegen bei maximal dem Vierfachen der gewerblichen Anbauflächen. Durchschnittlich beträgt die Pacht bundesweit 0,18 Euro pro Quadratmeter, was bei 370 Quadratmetern etwa 66,60 Euro pro Jahr ausmacht – eine Pacht, die für alle Menschen erschwinglich sein soll. Das BKleingG garantiert zudem unbefristete Pachtverträge, die nicht beliebig gekündigt werden können.
Aus gutem Grund: Warum die Laube max. 24 Quadratmeter groß sein darf
§3 BKleingG legt fest, dass Lauben „in einfacher Ausführung“ und mit maximal 24 Quadratmetern errichtet werden dürfen. Diese Beschränkung dient dazu, die kleingärtnerische Nutzung zu sichern und eine Umwidmung der Flächen zu Bauland zu vermeiden. Die günstigen Pachtkonditionen wären nicht haltbar, wenn statt einfacher Lauben hochwertige Wochenendhäuser gebaut würden. Die Regelung schützt somit die soziale und auch ökologische Bedeutung der Kleingärten.
Kleingärten sind keine neue Erfindung, aber begehrter denn je
Die Kombination aus BKleingG und den lokalen Vorschriften erscheint auf den ersten Blick streng, dient aber dem langfristigen Erhalt der Kleingartenkultur in Deutschland. Diese Grundlagen ermöglichen es den rund 13.500 Vereinen und 500 Verbänden, die Kleingärten nachhaltig zu bewirtschaften und zu schützen. Statt als Einschränkung sollten die Regelungen als Fundament für eine sichere und dauerhaft nutzbare grüne Oase im städtischen Raum betrachtet werden, in der sich Gartenliebhaber frei entfalten können.
Kleingärtnerische Nutzung – Urban Farming seit über 200 Jahren
Mehr zum Thema in der neuesten Ausgabe von „Der Fachberater“, der Verbandszeitschrift des BKD:
Sie interessieren sich für das Thema Kleingärten? Kontaktieren Sie uns!
Pressekontakt Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Sandra von Rekowski Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vonrekowski@kleingarten-bund.de oeffentlichkeitsarbeit@kleingarten-bund.de Tel: 030-30 278 78 38-20 Internet: https://kleingarten-bund.de/