Innovation statt Irritation: Dyson erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Miele
Miele mißbraucht Gerichtsurteil, um erneut grob irreführende Tatsachen zu verbreiten
Köln (ots)
Die Miele & Cie.KG hat ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Februar 2006, bei dem das Unternehmen in allen Punkten unterlegen war, dazu mißbraucht, um unwahre Behauptungen zu verbreiten. Diese haben den Ausgang des Verfahrens und den Inhalt des Urteils in grob irreführender und die Tatsachen verdrehender Weise wiedergegeben. So hat Miele in einer Pressemitteilung behauptet, es gäbe eine Verbindung zwischen dem Gerichtsurteil und der eigenen Aussage, beutellose Staubsauger mit Lifetime Filter ließen an Leistung nach. Hierzu hatte sich das Landgericht Düsseldorf jedoch überhaupt nicht geäußert. Das Landgericht Düsseldorf hat Miele am 23. Februar 2006 daher per Einstweiliger Verfügung die weitere Verbreitung dieser falschen Behauptung untersagt. Fakt ist: Nur Dyson Staubsauger bieten konstante Saugkraft und verfügen über waschbare Vormotorfilter sowie lebenslange Nachmotorfilter, so dass keinerlei Folgekosten entstehen.
Dyson hat auch zuvor faktisch korrekte und faire Kommunikation gegenüber Verbrauchern und Öffentlichkeit erfolgreich durchgesetzt. Miele wurde bereits im Oktober 2005 die Verteilung seines Herbstkatalogs wegen irreführender und herabsetzender Werbung untersagt, Widerspruch blieb ohne Erfolg: Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Einstweilige Verfügung durch Urteil vom 8. Februar 2006 und stellte bezüglich der im Miele Herbstkatalog veröffentlichten Grafik fest: »Die Werbung ist schon deshalb [...] unlauter, weil sie nicht objektiv ist. Zur Objektivität gehört, dass sich der Vergleich auf nachprüfbare Eigenschaften bezieht. Hier ist zwar die verglichene Eigenschaft 'Reinigungsleistung' nachprüfbar; eine objektive Darstellung setzt jedoch auch voraus, dass die Angaben in dem Vergleich ohne größeren Aufwand für den Nachfrager nachprüfbar sein müssen. Dies ist hier nicht der Fall«.
James Dyson: »Miele gibt überholter Beutel-Technologie lediglich ein neues Gewand. Dabei sollte man lieber Neuerungen entwickeln statt arglistig zu handeln und Dyson zu verunglimpfen. Wir sind zwar ein junges Unternehmen, wissen aber, dass wir, um den technologischen Vorsprung zu wahren, weiterhin uneingeschränkt nach neuen Technologien forschen und diese entwickeln müssen. Ich wäre lieber im Labor als im Gerichtssaal - allerdings wird Dyson seine Technologie stets verteidigen.«
Dyson verkauft seine Staubsauger seit acht Jahren auf dem deutschen Markt und ist mit einem Marktanteil von 72,7 Prozent klarer Marktführer im Premiumpreissegment (GfK, Bodenstaubsauger, Feb. 2005 - Jan. 2006). Von 2004 auf 2005 konnte Dyson seinen wertmäßigen Marktanteil um 47 Prozent steigern (GfK, Bodenstaubsauger, Feb.-Juli 2005). Bis heute gibt es keinen anderen Staubsauger - mit oder ohne Beutel -, der eine konstant hohe Saugleistung bieten kann.
Anmerkungen:
James Dyson entwickelte den Dyson Staubsauger ohne Saugkraftverlust bereits Ende der 1970er Jahre, weil es ihn frustrierte, dass sein herkömmlicher Staubsauger verstopfte und an Saugkraft verlor. Inspiriert durch ein Industriesägewerk, entwickelte er ein revolutionäres System. Dieses setzte Zyklonen ein, um den Staub von der Luft zu trennen und kam ganz ohne Beutel oder Filter aus, die den Luftstrom blockierten konnten. Nach 15 Jahren und mehr als 5.000 Prototypen hatte er den weltweit ersten und einzigen Staubsauger ohne Saugkraftverlust geschaffen und patentieren lassen. Seit 13 Jahren setzt sich Dyson dafür ein, besser funktionierende Staubsauger zu entwickeln, die, im Unterschied zu anderen, nicht an Saugkraft verlieren. Auf seinem Weg stieß James wiederholt auf Widerstand:
1997
Fünf Hersteller (Siemens, Miele, Philips, Electrolux, Bosch und Nilfisk) haben Absprachen getroffen, um Dysons Werbekampagne in Belgien verbieten zu lassen. Indem sie sich die belgische Gesetzeslage zu Nutze machten, die die vergleichende Werbung zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich verbot, ging diese Gruppe gegen den Dyson Slogan "Kein Beutel, kein Saugkraftverlust" vor. Absurderweise wurde dem Antrag statt gegeben und Dyson durfte nicht einmal darauf hinweisen, dass Dyson Staubsauger keinen Beutel haben.
1999
Dyson ging gegen die Behauptungen von Siemens vor, dass einer ihrer Staubsauger leistungsfähiger als ein Dyson Gerät sei. Vor Gericht gab Siemens preis, eine Vereinbarung mit anderen deutschen Herstellern zu haben: Man hatte sich darauf verständigt, dass jeder von ihnen den besten Saugresultaten ihrer Staubsauger 15 Prozent hinzufügen konnte - eine rechtswidrige Irreführung und Verwirrung der deutschen Verbraucher. Dyson hat diesen Rechtsstreit gewonnen.
2004
Das Landgericht München bestätigt, dass Dyson auch weiterhin die Aussage "Kein Saugkraftverlust" als uneingeschränktes Alleinstellungsmerkmal seiner Staubsauger verwenden darf und setzt die von Siemens erwirkte einstweilige Verfügung aus. Der Angriff von Siemens erfolgt zu einem Zeitpunkt, als Dyson erstmals eine bundesweite Werbekampagne startet.
- In Westeuropa verkauft Dyson mehr Staubsauger als jeder andere Hersteller. Dyson ist Marktführer in den USA, Australien und Neuseeland.
- 2005 hat Dyson 72,5 Mio. Euro in Forschung und Entwicklung investiert.
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