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Bahnbrechendes Urteil: Senec-Händler EKD muss Kundin Kaufpreis in Höhe von 17.000 EUR erstatten

Bahnbrechendes Urteil: Senec-Händler EKD muss Kundin Kaufpreis in Höhe von 17.000 EUR erstatten
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Neuruppin/Stuttgart (ots)

Weiterer Gerichtserfolg der Stuttgarter Kanzlei SPL Rechtsanwälte für SENEC-Kunden:

Mit Urteil vom 19.12.2023 hat das Landgericht Neuruppin nun erstmals den Senec-Großhändler Energiekonzepte Deutschland (EKD) zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen Senec-Batteriespeicher von über 17.000 Euro gegen Rückgabe des Speichers verurteilt (Az. 1 O 119/23). Das Gericht urteilte, dass der Klägerin noch ein Jahr nach Installation des Speichers ein verlängertes Widerrufsrecht zustand, weil die EKD bei Vertragsabschluss entgegen der gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz keine Widerrufsbelehrung übergeben hatte. Die Entscheidung bestätigt ein vorangegangenes Anerkenntnisurteil des LG Münster (Az. 212 O 68/23) gegen einen Senec-Händler, bei dem die von SPL Rechtsanwälte vertretene Klägerin aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zur Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 15.500 EUR zugesprochen bekam. Hier gelang es den Anwälten von SPL, durch Prüfung des Vertragswerkes erstmalig die Verurteilung eines Senec-Händlers auf Kaufpreiserstattung zu erreichen.

SPL-Rechtsanwalt Jochen Schanbacher sieht in dem neuen Urteil den Kurs seiner Kanzlei bestätigt, bei der Unterstützung von Senec-Kunden neben den technischen Defiziten der Speicher auch auf weitere rechtliche Gründe für eine Kaufpreiserstattung zu setzen. Mit dem zweigleisigen Vorgehen bleiben Mandanten auch langwierigere Beweisaufnahmen zu den technischen Defekten der Speicher erspart. SPL Rechtsanwälte vertritt eine große Anzahl von Senec-Geschädigten und ist mit dem erneuten Gerichtserfolg deutschlandweit führend. Die Kanzlei rechnet im kommenden Jahr mit zahlreichen weiteren stattgebenden Entscheidungen für ihre Mandanten.

Senec-Kunden nach Brandserie und Massenabschaltungen beunruhigt

Aufgrund wiederholter Brände und Explosionen von Senec-Stromspeichern seit Februar 2022 und der anhaltenden Drosselung hatte das Gericht auch über die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Stromspeicheranlagen verhandelt. Das Gericht musste sich mit dieser Frage wegen des eindeutigen Anspruchs auf Kaufpreiserstattung aufgrund des Widerrufs aber nicht befassen.

Viele Senec-Kunden sind nach mehrfachen Fernabschaltungen und Drosselungen ihrer Speicher allein im Jahr 2023 sehr beunruhigt. Zuletzt musste der Hersteller nach zwei Brandvorfällen im August 2023 bei zehntausenden Speichern bestimmter Baureihen die Ladekapazität drosseln. Ende November hatte das Unternehmen eingeräumt, dass bei allen betroffenen Speichern ein Austausch der Zellmodule erforderlich ist, um den Normalbetrieb wiederherzustellen. SPL Rechtsanwälte hatte die Umrüstung auf die sichereren Lithium-Eisenphosphat-Zellen schon lange gefordert, Senec hatte dies in der Vergangenheit stets abgelehnt. Die Ankündigung, ab Mitte 2024 auf sicherere Batteriezellen zu setzen, ist daher aus technischer Sicht richtig. Unklar ist aber, wie Senec die technologische und infrastrukturelle Mammutaufgabe des Umbaus mehrerer zehntausend Speicher meistern will. Experten rechnen für die Wiederinbetriebnahme aller Speicher bereits jetzt von Umbauzeiten bis weit in das Jahr 2025.

LG Neuruppin stärkt Rechte betroffener Senec-Kunden

Mit der Entscheidung des LG Neuruppin steht für Verbraucher fest, dass es in vielen Fällen sehr gute Erfolgsaussichten bestehen, sich vorab von dem Speicher zu trennen und für den zumeist hohen Kaufpreis ein günstigeres Ersatzgerät etablierter Hersteller von LFP-Batterien anzuschaffen.

SPL Rechtsanwälte berät betroffene Kunden hier als mit den ersten stattgebenden Urteilen deutschlandweit führende Kanzlei kostenfrei zu den Möglichkeiten einer Rückabwicklung oder beschleunigter Umrüstung.

Die Kanzlei bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Erstberatung im Online-Check oder unter der 0221 828 29 758 an.

(Anm.: Aktualisierte Version vom 21.01.2024, 11:05 Uhr)

Pressekontakt:

SPL Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jochen Schanbacher
kanzlei@spl-rechtsanwaelte.de
0221 828 29 758

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