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VIER PFOTEN: Bundesrat sperrt Geflügel lebenslänglich ein

Hamburg (ots)

Heute verabschiedet der Bundesrat die
Geflügelpestverordnung der Bundesregierung. Sie schreibt die 
generelle Stallpflicht für Geflügel vor. Freilandhaltung ist nur noch
mit Sondergenehmigung erlaubt.
"Die Bundesregierung sperrt Hühner, Gänse, Enten und Puten 
grundlos ihr Leben lang ein. Dabei geht sie von der längst überholten
Annahme aus, die Vogelgrippe werde in erster Linie durch Zugvögel 
übertragen", kritisiert Markus Pfeuffer, Kampagnenleiter bei VIER 
PFOTEN. Jüngste Erkenntnisse belegen, dass die Seuche vor allem durch
die Intensivtierhaltung verschleppt und verbreitet wird und nicht 
durch Wildvögel.
In der Europäischen Union brach die Vogelgrippe seit 2006 in einem
Dutzend Tierhaltungen aus: Mehr als 700.000 Tiere verendeten oder 
wurden getötet. Klein- und Freilandhaltungen waren kaum betroffen. 
Auch Wildvögel traf die Seuche nur vereinzelt. Experten der Food and 
Agriculture Organization (FAO) kommen nach der Analyse von 350.000 
Wildvogeldaten zu dem Schluss, dass es keine Vogelart gibt, welche 
die Seuche längerfristig in sich trägt. Zudem trete das H5N1-Virus 
derzeit offenbar nur in kommerziellen Großbetrieben auf. Auch die 
Deutsche Ornithologen-Gesellschaft plädiert dafür, das Freilandverbot
auf die Umgebung von Geflügelpestausbrüchen zu beschränken.
Da die Rolle von Wildvögeln bei der Seuchenausbreitung 
offensichtlich überschätzt wird, schützt ein Freilandverbot nicht vor
der Vogelgrippe. Deshalb muss aus Sicht des Tier- und 
Verbraucherschutzes die Freilandhaltung grundsätzlich erlaubt sein. 
Die Stallpflicht darf nur an gesondert ausgewiesenen Risikostandorten
gelten und muss zeitlich befristet sein, fordert VIER PFOTEN. 
Positives Beispiel ist hier die Schweiz, die für diesen Winter die 
generelle Stallpflicht abgeschafft hat.
Ansprechpartner bei VIER PFOTEN:
Thomas Pietsch, Diplom-Biologe
Tel.: 040 - 399 249 -30
E-Mail:  thomas.pietsch@vier-pfoten.org

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