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Hundeverordnungen sind sicherheitspolitische Fassadenmalerei

Besitz (ots)

Am Nachmittag des 06.08.2001 wurde gegen 16 Uhr im
Landkreis Pinneberg die elfjährige Kristina von der Schäferhündin
ihres Vaters tot gebissen. Angesichts des derzeit offenbar nicht zu
klärenden Unfallherganges regen die Experten des Bündnis Hund an zu
prüfen, ob die Hündin vielleicht zum VDH-Schutzdienst ausgebildet
wurde - falls dies zutrifft, dürfte hier eine wesentliche
Unfallursache zu suchen sein.
"Wieso gibt es in 16 Bundesländern mittlerweile 13
unterschiedliche Hundeverordnungen mit verschiedenen Rasselisten,
auf denen aber nie der Deutsche Schäferhund steht?" fragt Tom
Haubrich, Sprecher des Bündnis Hund. "Leider sehen wir uns durch
diesen Unfall in unserer grundlegenden Kritik an den bestehenden
Hundeverordnungen bestätigt. Wer die Gefährlichkeit eines Hundes an
dessen Rassezugehörigkeit festmacht und den Menschen so Sicherheit
suggeriert, betreibt sicherheitspolitische Fassadenmalerei und
handelt unverantwortlich."
Wer das Phänomen "gefährlicher Hund" auf einzelne Hunderassen
reduziert, verstellt die Sicht auf das wahre Problem: Neben der
genetischen Determination in bestimmten Zuchtlinien liegt die Ursache
für individuell gestörtes Aggressionsverhalten bei Hunden primär in
der Verantwortung des Menschen, der als Sozialpartner die Zucht,
Haltung, Erziehung und Ausbildung maßgeblich beeinflusst.
Ziel eines wirklich gefahrabwehrenden Vorgehens muss es also sein,
jene Hunde herauszufiltern, die durch ein gesteigertes
Aggressionsverhalten bzw. eine gestörte aggressive Kommunikation und
gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auffallen.
Ein gefährlicher Hund ist ein Individuum, das ein der Situation nicht
angemessenes, häufiges, ausgeprägtes und/oder verändertes
Aggressionsverhalten gegen Artgenossen und Menschen zeigt: Schwere
Beißunfälle sind seltenst eine "Ersttat" - zumeist waren solche Tiere
schon zuvor in anderen Situationen auffällig.
Es gilt also, auf den verschiedenen Ebenen der menschgemachten
Probleme anzusetzen - so, wie es das Bündnis Hund in seinem
Regulierungskonzept gemacht hat, das aus einer gefahrenabwehrenden
Hundeverordnung, einem präventiven Hundezuchtgesetz sowie einer
halterqualifizierenden Hundesteuer-Reform besteht.
Dieses umfangreiche und fachlich qualifizierte Konzept stellte das
Bündnis Hund am 15. Juni 2001 sämtlichen Landtags- und
Bundestagsfraktionen, sämtlichen Bundes- und Landesverbänden der
gewählten Parteien sowie der Bundesregierung und allen
Landesregierungen mit den zuständigen Ministerien vor.
"Von über 200 angeschriebene Verantwortungs- und
Entscheidungsträgern haben bisher gerade mal 15 Prozent geantwortet",
führt Tom Haubrich aus. "Einige wenige Antworten sind nachdenklich,
viele sind oberflächlich formalistisch, die meisten strotzen vor
maßloser Selbstgefälligkeit. Das Problem mit gefährlichen Hunden sei
dank der neuen Hundeverordnungen jetzt ja gelöst - was soll man
angesichts der Ereignisse in Pinneberg dazu noch sagen?"
Für Rückfragen oder die Anforderung des benannten
Regulierungskonzeptes
"Der gefährliche Hund" steht Ihnen Herr Tom Haubrich unter den oben
benannten Nummern bzw. unter 0173 / 93 20 692 jederzeit gerne zur
Verfügung.
BÜNDNIS HUND
c/o Tom Haubrich
Kurt-Bürger-Str. 1b
19258 Besitz
Fon: 038844/23893
Fax: 038844/23895
Hundsmuehle@aol.com

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