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VIER PFOTEN siegt im Kampf gegen größten bayerischen Entenmäster

Nürnberg (ots)

Heute hat um 10:00 Uhr das Oberlandesgericht
Nürnberg in zweiter Instanz entschieden, dass die
Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die Entenhaltung der
Geflügelproduktionsgesellschaft mbH (GEPRO) weiterhin als nicht
artgerecht bezeichnen darf (Az.: 1 U 3939/0). Ferner besteht für das
Unternehmen keinerlei Anspruch auf Herausgabe von belastendem Foto-
und Videomaterial, das aus den Ställen der GEPRO stammt. "GEPRO
versucht seit Jahren, kritischen Stimmen einen Maulkorb zu verpassen
anstatt endlich seine Tierhaltung zu verbessern. Die Auffassung des
Oberlandesgerichtes zeigt jedoch, dass skandalöse Mängel bei der
Tierhaltung nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden können",
kommentiert VIER PFOTEN Landwirtschaftsexperte Thomas Pietsch das
Urteil.
Hintergrund: GEPRO ist mit mindestens 160.000 Tierplätzen das mit
Abstand größte Entenmastunternehmen Bayerns und dominiert die
Erzeugung im Freistaat mit einem Anteil von circa 60 Prozent. Foto-
und Filmmaterial belegen, dass die Tiere keinerlei Zugang zu
Badegelegenheiten oder einem Auslauf haben, obwohl dies zur Erfüllung
ihrer Verhaltensansprüche unerlässlich ist. Stattdessen vegetieren
die Wasservögel im Dämmerlicht riesiger Masthallen bis zur
Schlachtung vor sich hin. Immer wieder verenden Tiere vorzeitig. Um
eine auch in Deutschland rechtsverbindliche Empfehlung der EU
umzusetzen, hat das zuständige Landratsamt angeordnet, dass GEPRO
wenigstens die Tränken tiergerecht umzurüsten hat. Dem hat das
Unternehmen bisher nicht Folge geleistet.
"Das Urteil bestätigt uns in der Auffassung, dass bei GEPRO von
artgerechter Tierhaltung nicht die Rede sein kann", so Thomas Pietsch
weiter. "Vielmehr wird von dem Betrieb seit Jahren gegen
EU-Regelungen und das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen". Obwohl
Ministerpräsident Stoiber die Aufnahme des Tierschutzes in das
Grundgesetz ausdrücklich unterstützt hat, zeichnet sich die
bayerische Staatsregierung hier bisher durch anhaltende
Tatenlosigkeit aus. In einem Schreiben der Staatskanzlei an VIER
PFOTEN heißt es, dass der Staat für den Schutz der Tiere als
Mitgeschöpfe eine besondere Verantwortung trägt. Die Vorgänge rund um
das Skandalunternehmen zeigen jedoch, dass bei der praktischen
Umsetzung dieses Bekenntnisses weder Ministerpräsident Stoiber noch
die fachlich zuständigen Minister Eberhard Sinner und Josef Miller
ihrer Verantwortung gerecht werden.
Anlässlich der Entscheidung des Oberlandesgerichtes fordert VIER
PFOTEN die bayerischen Politiker nochmals auf, endlich Maßnahmen
gegen diese anhaltende Tierquälerei zu ergreifen und gesetzliche
Regelungen zum Schutz des Wassergeflügels zu erarbeiten. VIER PFOTEN
wird in Kürze erneut Anzeige gegen den Betrieb erstatten, da
gravierende tierschutzrelevante und immissionsschutzrechtliche Mängel
nach wie vor nicht behoben worden sind.
Ansprechpartner: 
Weitere Informationen und Bildmaterial erhalten Sie bei VIER PFOTEN 
Beate Schüler, Pressesprecherin, 
Tel.: 040/399249-31
Thomas Pietsch, Kampagnenleiter Landwirtschaft, 
Tel. 040/399249-50
oder 0171-4910784

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