Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)
Zwangspfand auf Flaschen und Dosen bringt keine Umweltentlastung - Kosten und praktische Probleme ungeklärt
Bonn (ots)
HDE, BVE und AGVU richten gemeinsamen Appell an Politik
Gegen einen Pfandzuschlag von 50 Pfennig auf Wein, Fruchtsaft, Wasser, Limonaden und Bier in Flaschen und Dosen haben sich der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) in einer gemeinsamen Erklärung verwahrt. Die vom Bundesumweltministerium verfolgte Verschärfung der Verpackungsverordnung werde zu erheblichen Mehrkosten für die Verbraucher führen, ohne die Umwelt zu entlasten. Zahlreiche Umweltexperten - darunter der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung - zweifelten, ob das Zwangspfand zum Schutz von Mehrweg geeignet sei.
Zudem warnten die Verbände, dass die praktischen Fragen einer Pfandpflicht auf Einweg-Flaschen und Dosen nicht geklärt seien. So würde neben der Aufstellung von Rücknahmeautomaten ein flächendeckendes Finanzierungssystem erforderlich, an das sich sämtliche Verkaufsstellen von Getränken - Einzelhandelsgeschäfte, Tankstellen, Kioske, Imbissrestaurants, Verkaufsautomaten - anschließen müssten. Andernfalls könnte jedermann mit im Supermarkt erworbenen Verpackungen im Tante-Emma-Laden die Kasse plündern, ohne dass ein Ausgleich erfolgen würde. Auch bestehe ein Anreiz für organisierten Pfand-Betrug, etwa durch Einfuhr pfandfreier Flaschen und Dosen aus dem Ausland. Das vorgeschlagene Zwangspfand sei nicht vergleichbar mit herkömmlichen Mehrweg-Pfandsystemen, die der Sicherung des tatsächlichen Verpackungswerts dienten, oder dem wesentlich niedrigeren "Dosen-Pfand" in Schweden. Vielmehr müsse die Wirtschaft zur Umsetzung des Zwangspfands eine Organisation einrichten, die voraussichtlich die gleiche Größenordnung erreichen würde, die das Duale System bislang für sämtliche Verkaufsverpackungen habe.
HDE, BVE und AGVU appellieren daher an die Politik, statt des Pfandzuschlags auf Flaschen und Dosen die bisherige Mehrwegquote der Verpackungsverordnung durch einen Schutz der Füllmenge ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen abzulösen, wie dies vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrats beschlossen wurde. Die mit der Herstellung und dem Vertrieb von Getränken befassten Unternehmen hätten maßgeblich zum Aufbau eines Wertstoffkreislaufs für Verpackungen beigetragen und seien unverändert bereit, eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösung mitzutragen.
Gemeinsamer Apell an den Bundeskanzler:
Pfandzuschlag auf Getränkeverpackungen
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
der Bundesumweltminister will den Verkauf von Wein, Fruchtsaft, Erfrischungsgetränken, Mineralwasser und Bier in Flaschen und Dosen in Deutschland nur noch zulassen, sofern der Verbraucher zusätzlich zum Verkaufspreis einen Pfandzuschlag bezahlt. Wir ersuchen Sie, sich dieser Verschärfung der Verpackungsverordnung zu widersetzen, und bieten an, bei der Klärung der noch offenen Fragen konstruktiv mitzuwirken.
Dies gilt umso mehr, als der politische Meinungsbildungsprozess offensichtlich durch falsche Tatsachenbehauptungen interessierter Gruppen beeinflusst wird.
Hierzu stellen wir fest:
1. Die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen wird unverändert von den Unternehmen des deutschen Einzelhandels abgelehnt. Dies gilt insbesondere auch für kleinere Geschäfte, die voraussichtlich mehr unter der Pfandpflicht zu leiden hätten als großflächige Märkte. Ebenso verwahren sich maßgebliche Getränkehersteller aller von der Pfandpflicht bedrohten Bereiche dagegen, künftig sämtliche Erzeugnisse mit einem Pfandzuschlag zu belasten. Gegen die Pfandpflicht protestieren insbesondere auch mittelständische Unternehmen, beispielsweise die deutschen Winzer.
2. Es gibt keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass die Pfandpflicht zu einer anhaltenden Stabilisierung des Mehrweganteils bei Getränken führen würde. Im Gegenteil wird in einer Vielzahl von Gutachten - zuletzt im Umweltgutachten 2000 des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung, Ziffer 163 - die Eignung einer Pfandpflicht auf Getränke als ökologisches Lenkungsinstrument bezweifelt. Entsprechend haben auch die Umweltverbände Bedenken gegen die Pfandpflicht geäußert, weil sie eine beschleunigte Verdrängung von Mehrweg befürchten. Beispielsweise beträgt der Mehrweganteil bei Bier in Schweden, wo eine Pfandpflicht auf Dosen eingeführt wurde, nur noch 30 Prozent. Insofern kommt dem von der Umweltministerkonferenz (UMK) in dieser Frage erteilten Prüfauftrag besonderes Gewicht zu.
3. Bei einer Pfandpflicht müssten flächendeckend Rücknahmeautomaten bei den Verkaufsstellen aufgestellt werden. Zusätzlich wäre ein bundesweites Pfandclearingsystem einzurichten, um Pfand-Überschüsse/ -Unter-deckungen zwischen sämtlichen rund 150.000 Verkaufsstellen von Getränken (Einzelhandel, Kioske, Tankstellen, Imbissrestaurants, Getränkeautomaten) auszugleichen. Die für das Pfandhandling erforderliche Struktur würde voraussichtlich die gleiche Größenordnung erreichen wie das Duale System für alle übrigen Verkaufsverpackungen. Die Kosten wären von den Verbrauchern zu tragen. Für viele erst entstehende Probleme (z.B. unkontrollierte Einfuhr pfandfreier Verpackungen aus dem Ausland, Rücknahme und Erkennung beschädigter Verpackungen, Möglichkeit der Fälschung etwaiger Verpackungskennzeichen mit einfachen Mitteln, Hortung pfandfreier Verpackungen in der Umstellungsphase) sind keinerlei Lösungsansätze erkennbar.
4. Auch ohne Pfandpflicht werden mehr als drei Viertel der Flaschen und Dosen von den Verbrauchern in Deutschland einer stofflichen Verwertung zugeführt. Die durch das Pfand allenfalls erreichbare Erhöhung wäre abfallwirtschaftlich unter der Schwelle der Wahrnehmbarkeit. In der Folge wäre jedoch die Fortsetzung der Altglassammlung gefährdet, weil das flächendeckende Containernetz alleine für weiterhin pfandfreie Spirituosenverpackungen, Gurken- und Senfgläser etc. kaum mehr aufrechtzuerhalten wäre. Diese Glasmengen würden dann zum großen Teil wieder als Hausmüll beseitigt werden, so dass die abfallwirtschaftliche Bilanz insgesamt negativ wäre.
5. Ausweislich der bundesweit repräsentativen Felduntersuchung des Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsvereins betrug 1999 der Anteil von Getränkeverpackungen an den unkontrolliert weggeworfenen Abfällen nur etwa 6 Prozent. Er liegt damit hinter Zigarettenverpackungen, Tüten, Druck-erzeugnissen und anderen Produkten, die nachweislich mehr zur Landschaftsverschmutzung beitragen. Eine Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen würde daher keine grundlegende Änderung der optischen Beeinträchtigung öffentlicher Flächen bewirken.
Die von uns vertretenen Kreise der Wirtschaft haben maßgeblich dazu beigetragen, einen funktionierenden Wertstoffkreislauf für alle Verpackungen in Deutschland aufzubauen. Auch bei den Verhandlungen über eine Reform der Getränkevorschriften haben wir von Anfang an deutlich gemacht, dass wir eine Lösung unterstützen und mittragen würden, bei der ökologische und ökonomische Belange in Einklang stehen.
Ein Zwangspfand erfüllt diese Anforderungen jedoch nicht, sondern ist zur Stützung von Mehrweg und zur Verminderung der Abfallmenge ungeeignet und in seinen Kosten und organisatorischen Anforderungen unverhältnismäßig. Es wäre selbst unter dem Aspekt der Verminderung der optischen Beeinträchtigung der öffentlichen Flächen durch weggeworfene Abfälle ein wenig wirkungsvoller, willkürlicher Markteingriff gegen eine einzelne Produktgruppe.
Daher ersuchen wir Sie dringend, sich gegen diesen Vorschlag des BMU zu entscheiden und stattdessen die Erkenntnisse der neuen Ökobilanz für Getränkeverpackungen durch Vorgabe einer den Bestand ökologisch vorteilhafter Verpackungen schützenden Abfüllmenge umzusetzen, wie es vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gefordert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Franzen Dr. Peter Traumann Prof. Dr. Werner Delfmann Präsident Vorsitzender Vorsitzender HDE BVE AGVU
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: HDE Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V., Hubertus Pellengahr Tel.: 030/726250-66/65 Fax: 030/726250-69
BVE Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. Bernd-Ulrich Sieberger Tel.: 0228/30829-51 Fax: 0228/30829-99
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Linda Kocks Tel.: 0228/949290, Fax: 0228/949294.
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