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Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)

Konsenslösung bei Getränkeverpackungen in Sicht
Bestandsgarantie für ökologisch vorteilhafte Verpackungen und Mehrweg

Bonn/Berlin (ots)

Zwangspfand würde zu hohen Kosten führen, ohne der Umwelt zu
nutzen
Eine ökologisch und ökonomisch tragfähige Reform der
Getränkevorschriften ist aus Sicht der Bundesvereinigung Deutscher
Handelsverbände (BDH) und der Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie (BVE) zum Greifen nah. Es zeichnet sich eine
parteiübergreifende Einigung mit den Ländern ab, für die Handel und
Industrie zu einer weitreichenden Verpflichtung bereit sind. Kern ist
die Zusage des Handels, durch aktive Listungs- und Marketingmaßnahmen
den Bestand von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen
einschließlich Mehrweg dauerhaft auf dem heutigen hohen Niveau zu
sichern. Insbesondere für die mittelständischen und regional tätigen
Getränkehersteller bedeutet dies praktisch eine Absatzgarantie. Die
von den Ländern in den Bundesrat eingebrachten Mindest-Abfüllmengen
stellen hierzu eine akzeptierbare Grundlage dar. Zugleich wollen
Handel und Industrie gemeinsam mit den Kommunen für jährlich 250
Millionen Mark ein Programm zur Sauberhaltung des öffentlichen Raums
durchführen. Dabei sollen je nach lokalem Bedarf beispielsweise
Maßnahmen zur Verbesserung der Einsammlung von Verpackungen und der
Verbraucherinformation unterstützt werden. Für den Fall, dass die
Ziele nicht erreicht werden sollten, wird der Handel unbeschadet
weitergehender staatlicher Sanktionen für die Zahlung einer
Vertragsstrafe bis zu 500 Millionen Mark einstehen. Davon sollen im
Einvernehmen mit den Ländern Maßnahmen zur Stützung von ökologisch
vorteilhaften Verpackungen einschließlich Mehrweg sowie zur weiteren
Verminderung der Umweltauswirkungen von Verpackungen durchgeführt
werden. Als Rechtsträger für sämtliche Verpflichtungen wird eine
'Stiftung zur Förderung des ökologischen Fortschritts bei
Getränkeverpackungen' eingerichtet, die durch Spenden und Beiträge
der Wirtschaft gespeist wird. Um Zahlungsfähigkeit und Bonität der
Stiftung von Anfang an zu gewährleisten, werden einzelne Unternehmen
eine Patronatserklärung (Bürgschaft) abgeben.
Dieses innovative Modell einer durch öffentlich-rechtlichen
Vertrag zusätzlich abgesicherten Selbstverpflichtung wird die
Unternehmen in den kommenden Jahren zwar fordern, aber im Unterschied
zu einem Zwangspfand greifbare Verbesserungen für den Umweltschutz
bewirken. Bei einem Zwangspfand müsste dagegen mit Milliardenaufwand
ein kompliziertes neues Rücknahmesystem aufgebaut werden, das nur bei
einem starken Anstieg der Einwegverpackungen wirtschaftlich
vertretbar betrieben werden könnte. Die Kosten für den Aufbau des
Zwangspfandsystems müssten durch eine spürbare Erhöhung der Preise
sämtlicher Getränke zu Lasten der Verbraucher aufgebracht werden. Vor
diesem Hintergrund ist aus Sicht von BDH und BVE entlarvend, dass an
einem Zwangspfand finanziell interessierte Gruppen die Zusagen der
Wirtschaft als nicht ausreichend kritisieren, selbst aber keinerlei
Schutzziele für ökologisch vorteilhafte Verpackungen und für Mehrweg
garantieren können und wollen. Vielmehr wird im Entwurf der
Zwangspfandverordnung das Umweltziel bei Getränkeverpackungen
abgeschafft und die Bepfandung zum Selbstzweck erhoben. Wenn sich
dies in einigen Jahren allgemein als Irrweg erweist, würden
zehntausende von Pfandautomaten als Investitionsruine zurückbleiben.
Daher ist es Zeit, dass der Bundesrat mit einem möglichst kraftvollen
Konsens den Streit beendet und den Weg zu modernem Umweltschutz bei
Getränkeverpackungen frei macht.
Ansprechpartner:
Hubertus Pellengahr (BDH): 030/72625060
Bernd-Ulrich Sieberger (BVE): 0228/3082951

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