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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Stifterverband begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Hochschulrahmengesetz (HRG)

Essen (ots)

- Überfällige und eigentliche Aufgabe des Bundes, im HRG für die
     internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu sorgen
Wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes
hat das Bundesverfassungsgericht die fünfte HRG-Novelle von 2002 und
das darin enthaltene Habilitationsverbot für verfassungswidrig
erklärt. "Wir begrüßen diese Entscheidung und gehen davon aus, dass
nun auch das Studiengebührenverbot fallen wird," sagte Prof. Dr. iur.
Manfred Erhardt, Generalsekretär des Stifterverbandes heute in Essen.
Der Stifterverband hatte schon im Vorfeld der Änderungen des
Hochschulrahmengesetzes (HRG) bemängelt, dass
  • die Abschaffung von Habilitation und Privatdozentur und die Kanalisierung des Weges zum Hochschullehrerberuf allein über die Juniorprofessur die damit verbundene Vielfalt der Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten beseitigt und dem Hochschullehrernachwuchs die Wahlmöglichkeiten nimmt, sich für einen der beiden Wegen oder für beide zu entscheiden.
  • das Verbot der Erhebung von sozialverträglichen Studiengebühren die bestehende Unterfinanzierung der Hochschulen zementiert und die Entwicklung zu Spitzenuniversitäten von internationalem Rang verhindert.
In erfreulicher Weise hat das Bundesverfassungsgericht
herausgestellt, dass das "HRG ein Leitbild für das deutsche
Hochschulwesen vorgeben und insbesondere bestimmen (könnte), ... wie
sich das deutsche Hochschulwesen im internationalen Wettbewerb
positionieren soll." Damit sei klargestellt, so Erhardt, "dass sich
Spitzenuniversitäten weder dekretieren noch über Preisausschreiben
generieren lassen, sondern vielmehr staatliche Rahmenbedingungen
voraussetzen, aufgrund derer sie sich im internationalen Wettbewerb
entwickeln können".
Dazu gehört, dass
- sich Studierende ihre Hochschulen und Hochschulen ihre     
     Studierenden selbst auswählen können
   - sozialverträgliche Studiengebühren erhoben werden können
   - Hochschulen ihre Betreuungsqualität und ihr Leistungsangebot  
     selbst bestimmen können ·ein kompetitiver Föderalismus um die 
     besten und erfolgreichsten Hochschulmodelle endlich zugelassen 
     wird.
"Diese Voraussetzungen für die Positionierung der deutschen
Hochschulen im internationalen Wettbewerb hochschulrahmengesetzlich
zu schaffen, ist nicht nur längst überfällig", schlussfolgerte
Erhardt, "sondern dem höchstrichterlichen Spruch zufolge auch die
eigentliche, bis heute unerfüllt gebliebene Aufgabe des
Bundesgesetzgebers im Hochschulbereich."
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter der
   Adresse: http://www.stifterverband.de
Ansprechpartnerin: 
   Dr. Angela Lindner, Pressesprecherin 
   Stifterverband, Barkhovenallee 1, 45239 Essen 
   Telefon (0201) 8401 158 
   Email:  angela.lindner@stifterverband.de

Pressekontakt:

Dr. Angela Lindner
Tel. 0201 8401 158
Email: a.lindner@stifterverband.de

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