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"Mach' mal leise!" - Gehörschutztipps zum "Tag gegen Lärm" am 26. April

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Köln (ots)

Anmoderationsvorschlag: Dröhnende Maschinen in der Werkhalle, ein ständiger, kaum auszuhaltender Lärmpegel im Großraumbüro, nervender Großstadtverkehr und überlaute Musik in Bars, Kneipen oder bei Konzerten: Lärm strapaziert unsere Ohren jeden Tag aufs Neue - und manchmal ist der Krach so laut, dass er unheilbare Gehörschäden verursacht. Mehr über diese von vielen unterschätzte Gefahr und was Sie vorbeugend dagegen tun können, verrät Ihnen jetzt (zum "Tag gegen Lärm" am 26. April) Jessica Martin.

Sprecherin: Jede Form von Lärm tut unseren Ohren weh. Manchmal nervt er nur, im Extremfall kann er aber auch einen dauerhaften Gehörschaden verursachen.

O-Ton 1 (Heiko Kusserow, 24 Sek.): "Das Risiko für einen lärmbedingten Gehörschaden steigt mit der Höhe des Schalldruckpegels und der Zeitdauer der wir diesem Schalldruckpegel ausgesetzt sind an. Dabei ist es völlig egal, ob wir den Lärm als unangenehm oder angenehm empfinden. So ist z um Beispiel die Arbeit mit einem elektrischen Stemmhammer genauso schädlich für das Gehör wie ein vergleichbar langer Aufenthalt auf der Tanzfläche einer Diskothek.

Sprecherin: Sagt der Lärmexperte Heiko Kusserow von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, kurz BG ETEM. Aber auch ein plötzlich und nur sehr kurz auftretender hoher Schalldruck kann gefährlich werden.

O-Ton 2 (Heiko Kusserow 25 Sek.): "Als Beispiel kann hier das Schießen mit Handfeuerwaffen und das Nieten im Flugzeugbau genannt werden. Dabei treten Spitzenschalldruckpegel oberhalb von 137 Dezibel auf, die bei häufiger Einwirkung das Gehör schädigen können. Auf der anderen Seite sind dauerhafte Lärmeinwirkungen anzuführen. Hier liegt die potenzielle Schädigungs grenze bei einer auf den Tag bezogenen achtstündigen Einwirkung bei 85 Dezibel."

Sprecherin: Klingt viel, aber so laut ist beispielsweise schon eine elektrische Bohrmaschine. Und ein Winkelschleifer schafft sogar locker 100 Dezibel und mehr.

O-Ton 3 (Heiko Kusserow, 17 Sek.): "Da reichen schon 15 Minuten und nicht wie bei der Bohrmaschine acht Stunden, um die potenzielle Schädigungsgrenze zu erreichen Wichtig ist deshalb: Egal ob hohe Spitzenschalldruckpegel oder hohe Dauerschalldruckpegel nur das konsequente Tragen von Gehörschutz schützt vor einem Gehörschaden."

Sprecherin: Privat kann natürlich jeder selbst entscheiden, wann, wo und wie er seine Ohren vor zu viel Lärm schützt - im Berufsleben regelt das die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung:

O-Ton 4 (Heiko Kusserow, 22 Sek.): "So müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ab den unteren Grenzwerten regelmäßig über die Gefahren des Lärms unterweisen, einen persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen und eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Ab den oberen Grenzwerten sind die Beschäftigten verpflichtet, den Gehörschutz konsequent zu tragen und die arbeitsmedizinische Vorsorge wahrzunehmen."

Abmoderationsvorschlag: Wem das jetzt alles zu schnell ging: Klicken Sie doch einfach mal auf www.bgetem.de und suchen dort nach dem Stichwort Lärm. Dann bekommen Sie sofort alle Tipps rund ums Thema "Lärm- und Gehörschutz" angezeigt.

Pressekontakt:

Christian Sprotte
Tel.:0221/3778-5521
Mail: sprotte.christian@bgetem.de

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