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Urlaub zum Festpreis
Advocard informiert: Eine Erhöhung des Reisepreises zwischen Buchung und Abreise muss nur in seltenen Ausnahmefällen hingenommen werden

Hamburg (ots)

Wer seine Urlaubsreise früher bucht, kann sich länger auf die 
nächste Reise freuen und spart richtig Geld. So oder so ähnlich 
lauten die Versprechen der Reiseveranstalter, die ihre Kontingente so
früh wie möglich auslasten wollen. Mit der Ersparnis kann es aber 
schnell dahin sein, wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt eine 
Preiserhöhung ankündigt. Wen wundert es, dass sich damit auch die 
Freude auf den Urlaub schlagartig trübt?
Die Advocard Rechtsschutzversicherung weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass Preiserhöhungen nach Abschluss eines Reisevertrages 
in bestimmten Ausnahmefällen zulässig sein können.
Grundvoraussetzung ist, dass zwischen Vertragsabschluss und 
geplanter Abreise mindestens vier Monate liegen. Darüber hinaus muss 
der Reiseveranstalter dem Kunden die Erhöhung spätestens 
einundzwanzig Tage vor Abreise unter genauer Angabe der Gründe 
mitgeteilt haben. Der Gesetzgeber lässt dafür aber nur gestiegene 
Beförderungskosten (z.B. Kerosin) oder Abgaben (z.B. 
Flughafengebühren) sowie Wechselkursänderungen gelten, und auch nur 
dann, wenn der Veranstalter sich diese Option im Vertrag ausdrücklich
vorbehalten hat.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Kunde eine 
Preiserhöhung von maximal 5 Prozent des Reisepreises hinnehmen. Eine 
Erhöhung darüber hinaus oder die Nichteinhaltung der gesetzlichen 
Vorgaben berechtigen den Reiseteilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag. 
Stornogebühren fallen nicht an. Alternativ kann er die Umbuchung auf 
eine mindestens gleichwertige Ersatzreise aus dem Katalog des 
Anbieters verlangen.
Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin bei der Rechtsschutzversicherung
Advocard, rät Kunden: "Wer seine Urlaubsreise früh bucht, profitiert 
in der Regel von handfesten Preisvorteilen. Das gilt umso mehr, weil 
der Gesetzgeber nachträgliche Preiserhöhungen nur in wenigen 
Ausnahmefällen und in geringem Umfang zulässt."

Pressekontakt:

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Adelhelm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de

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