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Silvester: Zeit für den Knalleffekt

Hamburg (ots)

Zum Jahreswechsel lassen es die Deutschen wieder anständig krachen. Für die meisten gehören Knaller und Raketen zur Standardausstattung für Silvester. Die Bundesbürger gaben laut Statista im vergangenen Jahr 124 Millionen Euro für Silvesterknaller aus. Freunde des lautstarken und bunten Feuerwerks kommen ohne Sondergenehmigung nur an zwei Tagen im Jahr auf ihre Kosten: "Am 31. Dezember ab 0 Uhr und am 1. Januar bis 24 Uhr sind die üblichen Bestimmungen diesbezüglich außer Kraft gesetzt", erläutert Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung. "Wer hier eine Ruhestörung moniert, hat schlechte Karten."

Städte und Gemeinden können Sonderregelungen aufstellen

Doch aufgepasst: Städte und Gemeinden können der Knallerei eigene zeitliche Grenzen setzen. Häufig liegen diese zwischen 18 Uhr und 1 Uhr. Decker betont: "Wer sich nicht an die Regelungen zum Feuerwerk hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen." Wer also ausgelassen den Jahreswechsel feiern will, sollte sich mit den Bestimmungen vor Ort vertraut machen. Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen wichtige Tipps für ein Silvester ohne juristischen Kater:

1.Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur volljährige Personen kaufen. Wenn Kinder und Jugendliche mit Knallern oder Raketen Schäden anrichten, haften ihre Eltern, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Verwahren Sie die Feuerwerkskörper sicher und lassen Sie ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Böllern oder Raketen hantieren.

2.In der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kirchen oder Reetdachhäusern ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk zu zünden.

3.Verwenden Sie ausschließlich Feuerwerkskörper, die in Deutschland zugelassen wurden. Achten Sie auf eine sogenannte BAM-Nummer der Bundesanstalt für Materialprüfung.

4.Die Silvesternacht ist ein Sonderfall in Sachen Feuerwerk. An anderen Tagen des Jahres müssen Sie sich ein Feuerwerk beim Ordnungs- oder Umweltamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde genehmigen lassen.

Pressekontakt:

ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
www.advocard.de

achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de

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