EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG
Einberufung der Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, dem 27. August 2010, um 14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main stattfindenden 24. ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein.
Tagesordnung
VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009 DER KAP BETEILIGUNGS-AG UND DES KAP-KONZERNS EINSCHLIEßLICH DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 HGB SOWIE VORLAGE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2009. |Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem| | | |ausgewiesenen Bilanzgewinn per 31. Dezember | |56.239.299,92 Euro | |2009 in Höhe von | | | |eine Dividende in Höhe von 2,00 Euro je | | | |Stückaktie, | | | |insgesamt also | |13.248.892,00 Euro | |auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag | | | |in Höhe von | |42.990.407,92 Euro | |auf neue Rechnung vorzutragen. | | | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. Beschlussfassung über die Sitzverlegung; Satzungsänderung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der Sitz der Gesellschaft wird von Stadtallendorf nach Fulda verlegt. § 1 Abs. 2 der Satzung ("Firma, Sitz und Geschäftsjahr") wird wie folgt neu gefasst: "(2) Sitz der Gesellschaft ist Fulda."
Beschlussfassung über die Vertretungsregelung; Satzungsänderung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"§ 6 Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten a) durch ein Mitglied des Vorstands, wenn ihm der Aufsichtsrat die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt hat oder wenn der Vorstand aus nur einer Person besteht, oder b) durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam, oder c) durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. (2) Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreien. § 112 AktG bleibt unberührt."
Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG).
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Es beinhaltet u.a. Neuregelungen der Fristen, Termine und deren Berechnung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form von Vollmachten. Im Hinblick darauf soll die Satzung der Gesellschaft an diese neue Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) § 14 Abs. 2 der Satzung ("Ort und Einberufung") wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch den Aufsichtsrat oder eine Aktionärsminderheit. Die Hauptversammlung ist mit der gesetzlichen Frist einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 15 Abs. 1 der Satzung)." § 14 Abs. 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. b) § 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"§ 15 Teilnahme und Stimmrecht
1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch Vorlage eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand kann in der Einberufung eine kürzere, in Tagen zu bemessene Frist vorsehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. 2) In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. In der Einberufung kann eine Erleichterung der Textform bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen."
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die Ausübung des stimmrechts
ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS SIND SÄMTLICHE AKTIONÄRE BERECHTIGT, DIE SICH IN TEXTFORM IN DEUTSCHER ODER ENGLISCHER SPRACHE ANGEMELDET UND DER GESELLSCHAFT IHRE BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME NACHGEWIESEN HABEN. ZUM NACHWEIS REICHT EIN IN TEXTFORM ERSTELLTER BESONDERER NACHWEIS DES ANTEILSBESITZES DURCH DAS DEPOTFÜHRENDE INSTITUT IN DEUTSCHER ODER ENGLISCHER SPRACHE AUS. DER NACHWEIS HAT SICH AUF DEN BEGINN DES 6. AUGUST 2010 (NACHWEISSTICHTAG) ZU BEZIEHEN.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der KAP Beteiligungs-AG unter der Anschrift
KAP Beteiligungs-AG c/o Commerzbank AG ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting 60261 Frankfurt am Main Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351 E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten@commerzbank.com
spätestens am Freitag den 20. August 2010, bis 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
DER NACHWEISSTICHTAG IST DAS ENTSCHEIDENDE DATUM FÜR DEN UMFANG UND DIE AUSÜBUNG DES TEILNAHME- UND STIMMRECHTS IN DER HAUPTVERSAMMLUNG. IM VERHÄLTNIS
ZUR GESELLSCHAFT GILT FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG ODER DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS ALS AKTIONÄR NUR, WER EINEN NACHWEIS DES ANTEILSBESITZES ZUM NACHWEISSTICHTAG ERBRACHT HAT. VERÄNDERUNGEN IM
AKTIENBESTAND NACH DEM NACHWEISSTICHTAG HABEN HIERFÜR KEINE BEDEUTUNG. AKTIONÄRE, DIE IHRE AKTIEN ERST NACH DEM NACHWEISSTICHTAG ERWORBEN HABEN, KÖNNEN SOMIT NICHT AN DER HAUPTVERSAMMLUNG TEILNEHMEN. AKTIONÄRE, DIE SICH ORDNUNGSGEMÄß ANGEMELDET UND DEN NACHWEIS ERBRACHT HABEN, SIND AUCH DANN ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS BERECHTIGT, WENN SIE DIE AKTIEN NACH DEM NACHWEISSTICHTAG VERÄUßERN. DER NACHWEISSTICHTAG
HAT KEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERÄUßERBARKEIT DER AKTIEN UND IST KEIN RELEVANTES DATUM FÜR EINE EVENTUELLE DIVIDENDENBERECHTIGUNG. verfahren für die stimmabgabe durch bevollmächtigte AKTIONÄRE KÖNNEN IHR STIMMRECHT IN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AUCH DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN, Z. B. EIN KREDITINSTITUT ODER EINE AKTIONÄRSVEREINIGUNG, AUSÜBEN LASSEN. AUCH IN DIESEM FALL BEDARF ES DER FRISTGERECHTEN ANMELDUNG DURCH DEN AKTIONÄR ODER DEN BEVOLLMÄCHTIGTEN NACH DEN VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail Adresse zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese Vollmachten und
Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag, den 26. August 2010 bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft:
KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice - Rheinstraße 19 35260 Stadtallendorf Telefaxnummer: +49 (0)6428 705-304 E-Mail: office@kap.de unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der
Internetadresse www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
DIE WEITERGEHENDEN ERLÄUTERUNGEN UND EINZELHEITEN ÜBER DIE AUSÜBUNG DER RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß § 121 ABS. 3 ZIFFER 3 IN VERBINDUNG MIT §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127, 131 ABS. 1 AKTG STEHEN DEN AKTIONÄREN VON DER EINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT UNTER WWW.KAP.DE/INVESTOR RELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG ZUR VERFÜGUNG.
Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet werden:
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 27. Juli 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 12. August 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT
FOLGENDE UNTERLAGEN SIND ALSBALD NACH DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG ÜBER DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT UNTER WWW.KAP.DE/INVESTOR RELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG ZUGÄNGLICH:
- der Inhalt dieser Einberufung, - eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll, - die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere ? der Jahresabschluss, ? der Konzernabschluss, ? der Lagebericht, ? der Konzernlagebericht, ? der Bericht des Aufsichtsrats, ? der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB, - die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung, - die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können und - nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der aktien und stimmrechte
DAS GRUNDKAPITAL DER GESELLSCHAFT BETRÄGT ZUM ZEITPUNKT DER BEKANNTMACHUNG DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER 17.223.559,60 EURO UND IST IN 6.624.446 AUF DEN INHABER LAUTENDE STÜCKAKTIEN MIT EINEM ANTEILIGEN BETRAG AM GRUNDKAPITAL VON JE 2,60 EURO UND MIT EINER STIMME JE STÜCKAKTIE EINGETEILT. DIE GESELLSCHAFT HÄLT KEINE EIGENEN AKTIEN. DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DIESER
HAUPTVERSAMMLUNG IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER BETRÄGT DEMENTSPRECHEND 6.624.446. BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG DIE EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG, IHRE TAGESORDNUNG UND DIE
BESCHLUSSVORSCHLÄGE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SIND IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER IN DER GESAMTEN EUROPÄISCHEN UNION BEKANNTGEMACHT WORDEN.
Stadtallendorf, den 21. Juli 2010
KAP Beteiligungs-AG Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: DE0006208408
WKN: 620840
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard
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