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Rechtsschutz im Netz: Unterstützung gegen digitale Rufschädigung und Cybermobbing

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Münster (ots)

Das Leben spielt sich heute zu großen Teilen online ab - sowohl auf privater als auch auf gewerblicher Seite. Zahlreiche Social-Media-Kanäle und Portale ermöglichen soziale Verknüpfung und Austausch - bergen aber auch Risiken. Wer anderen im Internet schaden will, hat in der vermeintlichen Anonymität oft leichtes Spiel. Digitale Rufschädigung und Mobbing sind an der Tagesordnung. Der Studie Cyberlife IV zufolge sind rund 17 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von sieben bis zwanzig Jahren bereits Opfer von Cybermobbing geworden - mit teils gravierenden Folgen.

Seit Jahren kommt es im Netz zunehmend zu Beleidigungen, Hasskommentaren und rufschädigenden Behauptungen. Das ist problematisch, wenn es junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung trifft. Aber auch Gewerbetreibende können durch unbegründete schlechte Rezensionen erhebliche Schäden erleiden.

Vor digitaler Rufschädigung und Cybermobbing können sich Privatpersonen und Gewerbetreibende bis zu einem gewissen Grad schützen. Generell ist es ratsam keine sensiblen Daten wie Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung online preiszugeben. Dazu sollten die Privatsphäre-Einstellungen auf Social-Media-Kanälen und anderen Online-Plattformen regelmäßig geprüft und wenn nötig angepasst werden. Auch sollten Privatpersonen und Gewerbetreibende ihre Online-Profile stets im Blick behalten, um auf Rufschädigungen frühzeitig reagieren zu können. Kommt es etwa zu einer Cybermobbing-Attacke auf einer Social-Media-Plattform, sollte deren Betreiber sofort darüber informiert werden. Außerdem sollten Betroffene, wenn nötig, rechtliche Schritte einleiten.

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Eine Rechtsschutzversicherung hilft dabei, die eigenen Rechte auch im Internet durchzusetzen und sich gegen Täter zu wehren. Wer im Netz beleidigt oder verleumdet wird, kann sich über eine Rechtsschutzversicherung Rat bei einem Anwalt einholen. Da werden dann nächste Schritte besprochen und wenn nötig auch Strafanzeige erstattet.

Damit rufschädigende Inhalte nicht allzu lange sichtbar bleiben, sollten Betroffene schnell aktiv werden. Bei der Löschung von rufschädigenden Inhalten unterstützen auch spezialisierte Dienstleister wie Dein guter Ruf. Für LVM-Kunden mit einer RechtsschutzPlus-Versicherung ist dieser Service kostenfrei. Ebenso wie die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Pressekontakt:

Für weitere Informationen:
Nicola Flügemann

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
LVM Versicherung

Telefon: 0251 702-1623
n.fluegemann@lvm.de
www.lvm.de

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