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Podologie auf Verordnung: Nicht mehr nur für Diabetiker/ Erfolgreich: Patientenvertreterinnen der Deutschen Rheuma-Liga engagierten sich im G-BA für Änderung der Heilmittelrichtlinie-Richtlinie

Medizinische Fußpflege gibt es jetzt nicht mehr nur für Diabetiker auf Verordnung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Berlin be­schlossen. Voraussetzung ist, dass die Patienten genauso gefährdet sind, wie Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun eine Verordnung zulasten der Krankenkasse bei einigen rheumatischen Erkrankungen möglich.

Medizinische Fußpflege, auch als Podologie bezeichnet, gibt es jetzt nicht mehr nur für Diabetiker auf Verordnung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - das höchste Beschlussgremium der Selbstver­waltung im Gesundheitswesen - gestern in Berlin be­schlossen. Voraussetzung ist, dass die Patienten genauso gefährdet sind, wie Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom.

Arzt prüft Gefährdung der Betroffenen

Eine Verordnung für die Podologie erhält demnach, wer vergleichbare Schädigungen der Haut und der Zehennägel hat und aufgrund von krankhaften Gefühlsstörungen kaum Schmerzen empfindet. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass sich Patienten selbst verletzen und es dadurch zu Entzündungen und Wundheilungsstörungen kommt. Der Arzt muss prüfen, wie gefährdet die Patienten sind. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn an den Füßen schon tiefe Verhornungen, Einblutungen, Risse oder gar schon Geschwüre vorhanden sind. Auch eine zusätzliche Durchblutungsstörung ist ein Risiko.

Patientenvertreterin Rink: "Schwere Folgeschäden verhindern"

"Wenn man schwere Folgeschäden bis hin zu einer Amputation und damit vor allem auch Leid für Patientinnen und Patienten verhindern will, dann ist eine professionelle Podologie ein absolut grundlegender Baustein", sagte Marion Rink, Patientenvertreterin und Sprecherin im zuständigen Unterausschuss Veranlasste Leistungen.

"Unter bestimmten Voraussetzungen Verordnung bei einigen rheumatischen Erkrankungen möglich"

Marion Rink, Patientenvertreterin und Vizepräsidentin der Deutschen Rheuma-Liga, setzt sich im G-BA schon seit längerem gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied Helga Jäniche dafür ein, dass die Heilmittelrichtlinie in Bezug auf die Podologie geändert wird. "Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun eine Verordnung zulasten der Krankenkasse bei einigen rheumatischen Erkrankungen möglich. Dazu gehören einige Patienten mit systemischen Autoimmunerkrankungen und Kollagenosen mit nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen. Das ist erst einmal ein Anfang, die Tür ist aufgestoßen", erklärte Rink. Die Heilmittel-Richtlinie tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft.

Annette Schiffer
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V. 
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Telefon: 0228 766 06-11
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