DIB Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie
Gentechnikgesetz muss Wettbewerbsfähigkeit sichern
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Frankfurt/M. (ots)
Morgen findet die erste Lesung zur Novellierung des Gentechnikgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) fordert, dass mit der Novellierung die EU-Anwendungsrichtlinie 1:1 in deutsches Recht umgesetzt wird. Nach etwa 30 Jahren Erfahrung im Bereich Gentechnik weltweit und nach über zehn Jahren Erfahrung mit dem Gentechnikgesetz in Deutschland mit heute knapp 4000 gentechnischen Laboratorien und Produktionsanlagen muss das deutsche Gentechnikrecht dringend weiterentwickelt werden. Es sollte der europäischen Harmonisierung sowie der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Rechnung tragen. Die in der EU-Richtlinie festgelegten Verfahrensvereinfachungen und päzisierten Rechtsformulierungen setzen die Erkenntnis um, dass bei der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen die bisherigen Verwaltungsverfahren in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum eigentlichen Risiko stehen.
"Die deutsche Biotechnologie-Industrie hat in den letzten Jahren anerkanntermaßen enorm aufgeholt und eine Spitzenrolle in Europa eingenommen, die wir nicht leichtfertig verspielen dürfen. Verfahrenserschwernisse sind derzeit das Letzte, was wir im europäischen und im internationalen Wettbewerb brauchen können", kommentierte Dr. Jens Katzek, Geschäftsführer der DIB, den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Deshalb spricht sich die DIB für eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel aus. Das bedeutet zum Beispiel, dass Arbeiten der niedrigsten Sicherheitsstufe, die nach dem Stand der Kenntnis keine Sicherheitsgefährdung für Mensch und Umwelt darstellen, künftig nicht mehr angemeldet, sondern den Behörden nur noch angezeigt werden müssen. Verglichen mit dem bisherigen Verfahren müssen bei einer Anzeige weniger Unterlagen eingereicht werden, zudem kann der Anlagenbetreiber unmittelbar nach der Anzeige mit der Arbeit beginnen. Diese Verfahrenserleichterungen würden die deutsche Biotech-Industrie erheblich entlasten.
Die DIB plädiert auch dafür, das in der alten Fassung des Gentechnikgesetzes verankerte Zustimmungsverfahren beizubehalten. Demnach hat die zuständige Behörde maximal zwei Monate Zeit, über die Anmeldung einer gentechnischen Arbeit zu entscheiden. Verstreicht diese Frist, darf die Arbeit durchgeführt werden. Dieses Verfahren bietet den Unternehmen Planungssicherheit. Zudem zwingt sie die Behörden, schnell zu reagieren.
Keine Regelungen treffen wollte die Bundesregierung jedoch im Hinblick auf das seit Jahren bekannte Problem, dass gentechnisch veränderte Bestandteile unbeabsichtigterweise geringfügig in Saatgut oder anderen Erzeugnissen vorkommen. Für solche Vermischungen sorgt zum Beispiel der Pollenflug. Noch nie konnte der Landwirt oder der Saatguthersteller eine hundertprozentige Saatgutreinheit garantieren. "Die Natur ist kein klinischer Operationssaal - das weiß auch die Bundesregierung. Umso bedauerlicher, dass sie die Chance der Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht genutzt hat, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen", so Katzek.
Am 1. März nimmt der Bundesrat zur Novellierung des Gentechnikgesetzes Stellung.
Kontakt:
Dr. Elke Ditterich,
Verband der Chemischen Industrie, Pressestelle,
Tel. 069/2556-1438,
Fax: 069/2556-1613,
E-Mail: ditterich@vci.de
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