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Gentechnikgesetz muss Wettbewerbsfähigkeit sichern
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Frankfurt/M. (ots)

Morgen findet die erste Lesung zur
Novellierung des Gentechnikgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Die
Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) fordert, dass mit
der Novellierung die EU-Anwendungsrichtlinie 1:1 in deutsches Recht
umgesetzt wird. Nach etwa 30 Jahren Erfahrung im Bereich Gentechnik
weltweit und nach über zehn Jahren Erfahrung mit dem Gentechnikgesetz
in Deutschland mit heute knapp 4000 gentechnischen Laboratorien und
Produktionsanlagen muss das deutsche Gentechnikrecht dringend
weiterentwickelt werden. Es sollte der europäischen Harmonisierung
sowie der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Rechnung tragen. Die
in der EU-Richtlinie festgelegten Verfahrensvereinfachungen und
päzisierten Rechtsformulierungen setzen die Erkenntnis um, dass bei
der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in
geschlossenen Systemen die bisherigen Verwaltungsverfahren in keinem
vernünftigen Verhältnis mehr zum eigentlichen Risiko stehen.
"Die deutsche Biotechnologie-Industrie hat in den letzten Jahren
anerkanntermaßen enorm aufgeholt und eine Spitzenrolle in Europa
eingenommen, die wir nicht leichtfertig verspielen dürfen.
Verfahrenserschwernisse sind derzeit das Letzte, was wir im
europäischen und im internationalen Wettbewerb brauchen können",
kommentierte Dr. Jens Katzek, Geschäftsführer der DIB, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung. Deshalb spricht sich die DIB für
eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel aus. Das bedeutet zum
Beispiel, dass Arbeiten der niedrigsten Sicherheitsstufe, die nach
dem Stand der Kenntnis keine Sicherheitsgefährdung für Mensch und
Umwelt darstellen, künftig nicht mehr angemeldet, sondern den
Behörden nur noch angezeigt werden müssen. Verglichen mit dem
bisherigen Verfahren müssen bei einer Anzeige weniger Unterlagen
eingereicht werden, zudem kann der Anlagenbetreiber unmittelbar nach
der Anzeige mit der Arbeit beginnen. Diese Verfahrenserleichterungen
würden die deutsche Biotech-Industrie erheblich entlasten.
Die DIB plädiert auch dafür, das in der alten Fassung des
Gentechnikgesetzes verankerte Zustimmungsverfahren beizubehalten.
Demnach hat die zuständige Behörde maximal zwei Monate Zeit, über die
Anmeldung einer gentechnischen Arbeit zu entscheiden. Verstreicht
diese Frist, darf die Arbeit durchgeführt werden. Dieses Verfahren
bietet den Unternehmen Planungssicherheit. Zudem zwingt sie die
Behörden, schnell zu reagieren.
Keine Regelungen treffen wollte die Bundesregierung jedoch im
Hinblick auf das seit Jahren bekannte Problem, dass gentechnisch
veränderte Bestandteile unbeabsichtigterweise geringfügig in Saatgut
oder anderen Erzeugnissen vorkommen. Für solche Vermischungen sorgt
zum Beispiel der Pollenflug. Noch nie konnte der Landwirt oder der
Saatguthersteller eine hundertprozentige Saatgutreinheit garantieren.
"Die Natur ist kein klinischer Operationssaal - das weiß auch die
Bundesregierung. Umso bedauerlicher, dass sie die Chance der
Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht genutzt hat, um endlich
Rechtssicherheit zu schaffen", so Katzek.
Am 1. März nimmt der Bundesrat zur Novellierung des
Gentechnikgesetzes Stellung.

Kontakt:

Dr. Elke Ditterich,
Verband der Chemischen Industrie, Pressestelle,
Tel. 069/2556-1438,
Fax: 069/2556-1613,
E-Mail: ditterich@vci.de

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