Tripsdrill: Hoffen auf den Saisonstart
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*** Pressemitteilung ***
Hoffen auf den Saisonstart
Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn. Aufgrund der geltenden Corona-Auflagen konnte der Erlebnispark Tripsdrill bei Stuttgart die neue Saison nicht wie geplant am 27. März 2021 beginnen. Tripsdrill hat alle Vorbereitungen getroffen und könnte binnen weniger Tage starten – wartet aber weiterhin auf Signale aus der Politik.
Nie dagewesene Herausforderungen
Noch nie in der über 90-jährigen Geschichte von Tripsdrill hatte man so etwas erlebt: Seit dem Frühjahr 2020 stellen die Maßnahmen gegen die Eindämmung des Coronavirus Deutschlands ersten Erlebnispark auf eine harte Probe. Am 17. März 2020 mussten das Wildparadies Tripsdrill und die angrenzenden Übernachtungsmöglichkeiten im Natur-Resort Tripsdrill erstmals vorübergehend schließen. Damals glaubte man noch fest daran, dass der Spuk schnell vorüber sei und der Erlebnispark pünktlich am 4. April 2020 in die Saison starten dürfe. Die Hoffnungen wurden enttäuscht. Mit 55 Tagen Verspätung öffnete der Erlebnispark erst kurz vor Pfingsten, das Wildparadies und das Natur-Resort bereits etwas früher. Ein detailliertes Hygienekonzept, für dessen Erstellung und Umsetzung Tripsdrill einen sechsstelligen Betrag investiert hatte, gewährleistete eine sichere Saison. Diese verlief „mit angezogener Handbremse“ – die maximale Besucherzahl pro Tag wurde begrenzt, die meisten Veranstaltungen mussten abgesagt werden, fast das komplette Gruppengeschäft blieb aus. Dennoch konnte die Saison 2020 am 1. November regulär beendet werden.
Eine Serie von Lockdowns
Während im Erlebnispark Tripsdrill die Winterpause begann, wurden das Wildparadies und das Natur-Resort Tripsdrill ab dem 2. November 2020 erneut vom Lockdown betroffen – dem damals so genannten „Lockdown light“, der später in einen „harten Lockdown“ mündete. Für Tripsdrill und andere betroffenen Unternehmen der Freizeitwirtschaft bestand kein Unterschied zwischen „light“ oder „hart“. Sie blieben seit November geschlossen. Einen Hoffnungsschimmer gab es, als im März 2021 zumindest zoologische Einrichtungen wie das Wildparadies wieder öffnen durften. Gerade einmal 11 Tage lang blieb der Wildpark geöffnet, bis er am 24. März erneut schließen musste: Im Landkreis Heilbronn übertraf die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage in Folge die Marke von 100, so dass die so genannte „Notbremse“ in Kraft trat. Auch für den Erlebnispark Tripsdrill, der eigentlich am 27. März 2021 in die neue Saison gestartet wäre, gibt es noch keine Öffnungsperspektiven, nachdem der aktuelle Lockdown bis zum 18. April verlängert wurde. Da in den jüngsten Bund-Länder-Gesprächen nicht einmal über Freizeitparks gesprochen wurde, ist unsicher, ob sie bei den ersten Öffnungsschritten überhaupt berücksichtigt werden. Auch die autarken Übernachtungsmöglichkeiten in den Baumhäusern und Schäferwagen im Natur-Resort Tripsdrill bleiben geschlossen, nachdem kurz vor Ostern Diskussionen in der Politik um „kontaktarmen Urlaub“ erste Hoffnung aufkeimen ließen.
Konsequenzen für den Betrieb
Für Tripsdrill sind die Maßnahmen gegen das Coronavirus mit herben Einschnitten verbunden – zumal gerade erst die größte Einzelinvestition in der Geschichte des Parks abgeschlossen wurde: Die beiden Achterbahnen „Hals-über-Kopf“ und „Volldampf“ eröffneten schon 2020 als weltweit einzigartige und mittlerweile preisgekrönte Doppelanlage. 2021 können sich die Besucher auf den als Wirtshaus thematisierten Bahnhof von „Hals-über-Kopf“ freuen. Das Besondere dabei: Zukünftig wird der Zug von "Volldampf" vorwärts und rückwärts durch das Dach des neuen Gebäudes rauschen. Trotz fehlender Einnahmen musste zudem die Saison vorbereitet werden. Bereits seit Mitte März sind die Wartungen an den Attraktionen, mit welchen Mechaniker, Mechatroniker und Elektriker den Winter über beschäftigt waren, abgeschlossen. Das Team der Gärtner hat alle Grünanlagen auf Vordermann gebracht. Die Blumenbeete sind vorbereitet und könnten jederzeit bepflanzt werden. Binnen weniger Tage könnte der Parkbetrieb hochgefahren werden und die Saison starten – wenn es dafür endlich grünes Licht gäbe. Da das noch nicht der Fall ist, sieht Tripsdrill keine andere Möglichkeit, als wieder verstärkt auf das Instrument der Kurzarbeit zurückzugreifen. Im Vorjahr waren zeitweise bis zu 200 Mitarbeiter davon betroffen. Aktuell könnten es noch mehr werden, wenn sich der Lockdown weiter hinzieht.
Appelle an die Politik
Für die Tripsdrill-Geschäftsführung ist die fortdauernde Schließung von Erlebnispark, Wildparadies und Natur-Resort schwer nachzuvollziehen. Laut dem Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU), in dem Tripsdrill Mitglied ist, wurden bislang weder in Freizeitparks noch in Wildparks Infektionsketten nachgewiesen – ein Beleg dafür, dass die in der Branche mittlerweile bewährten Hygienekonzepte funktionieren. Hinzu kommt das bundesweit uneinheitliche Vorgehen: Während in Baden-Württemberg zoologische Einrichtungen wie das Wildparadies seit dem 2. November erst grundsätzlich und später abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz geschlossen blieben, sieht es in anderen Teilen Deutschlands ganz anders aus: In einigen Bundesländern kam es zu keinerlei Schließungen. In Nordrhein-Westfalen fallen zoologische Einrichtungen nicht unter die „Notbremse“. In Niedersachsen verfügte ein Gerichtsbeschluss, dass Tierparks und Zoos selbst bei 7-Tage-Inzidenzen von > 100 wieder öffnen dürfen. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass die Öffnung von zoologischen Einrichtungen in einem Bundesland Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen hatte. Da es sich bei Freizeitparks und zoologischen Einrichtungen um gleichgeartete Einrichtungen unter freiem Himmel mit einer ähnlichen Besucherstruktur handelt, appelliert auch der VDFU an die Politik, eine Wiedereröffnung von Freizeitparks und Zoos unter den gleichen Voraussetzungen zu ermöglichen.
Pressekontakt: Birger Meierjohann Erlebnispark Tripsdrill GmbH & Co. KG 74389 Cleebronn Tel.: 07135 / 999 105 Fax: 07135 / 999 666 E-Mail: presse@tripsdrill.de www.tripsdrill.de Rechtsform: Kommanditgesellschaft, Sitz: Cleebronn, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRA 320251, USt-IdNr.: DE173684072, persönlich haftende Gesellschafterin: Altweibermühle Tripsdrill Verwaltungs & Dienstleistungs GmbH, Sitz: Cleebronn, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 320383, Geschäftsführer: Helmut Fischer, Roland Fischer
Weiteres Material zum Download Dokument: 2021-04-08_Tripsdril~den Saisonstart.doc