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PrimaCom-Verfahren: Landgericht Leipzig erklärt sich für unzuständi
ProSieben und Kabel 1 legen umgehend Berufung gegen Urteil ein

München (ots)

Mit Unverständnis hat die ProSiebenSat.1-Gruppe
auf eine am heutigen Tage veröffentlichte Zwischenentscheidung der
Handelskammer beim Landgericht Leipzig in den  Musterprozessen von
ProSieben und Kabel 1 gegen den Kabelnetzbetreiber PrimaCom reagiert.
Die Handelskammer erklärte sich für unzuständig. Sie vertrat die
Auffassung, dass vor der Klageerhebung ein Schiedsstellenverfahren
bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes nach dem
Urheberwahrnehmungsgesetz durchzuführen gewesen wäre. Deshalb hat die
Handelskammer des Landgerichts Leipzig die Klage der beiden
Fernsehsender abgewiesen. Dagegen werden die beiden Sender umgehend
Berufung einlegen.
An der Rechtslage, nach der PrimaCom die Programme von ProSieben
und Kabel 1 nicht ohne das Einverständnis der Sender digital
verbreiten darf, hat das Urteil nichts geändert. Es weicht auch von
allen vorangegangenen Entscheidungen in dieser Sache ab. In
sämtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren hatten sowohl die Sender
ProSieben, Kabel 1 und DSF als auch die Sender der RTL-Gruppe, die
ebenfalls gegen PrimaCom vorgegangen waren, obsiegt. Am 15. Mai 2001
hatte eine Zivilkammer beim Landgericht Leipzig in eben diesem
Musterprozess den identischen Sachverhalt durch Urteil in der
Hauptsache erwartungsgemäß zugunsten des DSF entschieden und die
Unzuständigkeit der Schiedsstelle herausgestellt. Die Zivilkammer
beim Landgericht Leipzig hat dies wie die Fernsehveranstalter damit
begründet, dass es nicht um die Frage gehe, welche Bedingungen ein
Vertrag zwischen Kabelnetzbetreiber und Fernsehveranstalter aufweisen
müsse, sondern ausschließlich darum, ob ein Kabelnetzbetreiber ohne
Vertrag einspeisen darf oder nicht.
Allein die Handelskammer des Landgerichts Leipzig hat am 27. Juli
2001 gegen die Prozessanträge der Fernsehveranstalter geurteilt. Im
einzelnen hatten die Fernsehveranstalter es dem Kabelnetzbetreiber
PrimaCom untersagt, ihre Programme ohne Abschluss eines Vertrages
digital in das Kabelnetz der PrimaCom Leipzig einzuspeisen. Jürgen
Doetz, Vorstand Medienpolitik und Regulierung der ProSiebenSat.1
Media AG: "Wir werden gegen diese unverständliche Einzelentscheidung
umgehend Berufung zum Oberlandesgericht Dresden einlegen und - sollte
es notwendig sein - bis zum BGH gehen. Um die Angemessenheit von
Verträgen, die eine Zuständigkeit der Schiedsstelle begründen würden,
kann es hier nicht gehen, da keine Verträge zwischen uns und der
PrimaCom bestehen. Hier geht es um eine Grundsatzfrage: Die
Entscheidung über die digitale Verbreitung unserer Programme kann
nicht allein vom Kabelnetzbetreiber getroffen werden. Dies verstößt
gegen die gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechts. Außerdem halte ich
es für selbstverständlich, dass vor Einspeisung unserer mit hohen
Kosten produzierten Programme Verträge mit uns abgeschlossen werden."
Ansprechpartner:
Dr. Torsten Rossmann
Konzernsprecher
ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel.+49 [89] 95 07-11 80
Fax+49 [89] 95 07-11 84
email:
Torsten.Rossmann
@ProSiebenSat1.com
Pressemitteilung online:
www.ProSiebenSat1.com

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