PrimaCom-Verfahren: Landgericht Leipzig erklärt sich für unzuständi
ProSieben und Kabel 1 legen umgehend Berufung gegen Urteil ein
München (ots)
Mit Unverständnis hat die ProSiebenSat.1-Gruppe auf eine am heutigen Tage veröffentlichte Zwischenentscheidung der Handelskammer beim Landgericht Leipzig in den Musterprozessen von ProSieben und Kabel 1 gegen den Kabelnetzbetreiber PrimaCom reagiert. Die Handelskammer erklärte sich für unzuständig. Sie vertrat die Auffassung, dass vor der Klageerhebung ein Schiedsstellenverfahren bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes nach dem Urheberwahrnehmungsgesetz durchzuführen gewesen wäre. Deshalb hat die Handelskammer des Landgerichts Leipzig die Klage der beiden Fernsehsender abgewiesen. Dagegen werden die beiden Sender umgehend Berufung einlegen.
An der Rechtslage, nach der PrimaCom die Programme von ProSieben und Kabel 1 nicht ohne das Einverständnis der Sender digital verbreiten darf, hat das Urteil nichts geändert. Es weicht auch von allen vorangegangenen Entscheidungen in dieser Sache ab. In sämtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren hatten sowohl die Sender ProSieben, Kabel 1 und DSF als auch die Sender der RTL-Gruppe, die ebenfalls gegen PrimaCom vorgegangen waren, obsiegt. Am 15. Mai 2001 hatte eine Zivilkammer beim Landgericht Leipzig in eben diesem Musterprozess den identischen Sachverhalt durch Urteil in der Hauptsache erwartungsgemäß zugunsten des DSF entschieden und die Unzuständigkeit der Schiedsstelle herausgestellt. Die Zivilkammer beim Landgericht Leipzig hat dies wie die Fernsehveranstalter damit begründet, dass es nicht um die Frage gehe, welche Bedingungen ein Vertrag zwischen Kabelnetzbetreiber und Fernsehveranstalter aufweisen müsse, sondern ausschließlich darum, ob ein Kabelnetzbetreiber ohne Vertrag einspeisen darf oder nicht.
Allein die Handelskammer des Landgerichts Leipzig hat am 27. Juli 2001 gegen die Prozessanträge der Fernsehveranstalter geurteilt. Im einzelnen hatten die Fernsehveranstalter es dem Kabelnetzbetreiber PrimaCom untersagt, ihre Programme ohne Abschluss eines Vertrages digital in das Kabelnetz der PrimaCom Leipzig einzuspeisen. Jürgen Doetz, Vorstand Medienpolitik und Regulierung der ProSiebenSat.1 Media AG: "Wir werden gegen diese unverständliche Einzelentscheidung umgehend Berufung zum Oberlandesgericht Dresden einlegen und - sollte es notwendig sein - bis zum BGH gehen. Um die Angemessenheit von Verträgen, die eine Zuständigkeit der Schiedsstelle begründen würden, kann es hier nicht gehen, da keine Verträge zwischen uns und der PrimaCom bestehen. Hier geht es um eine Grundsatzfrage: Die Entscheidung über die digitale Verbreitung unserer Programme kann nicht allein vom Kabelnetzbetreiber getroffen werden. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechts. Außerdem halte ich es für selbstverständlich, dass vor Einspeisung unserer mit hohen Kosten produzierten Programme Verträge mit uns abgeschlossen werden."
Ansprechpartner: Dr. Torsten Rossmann Konzernsprecher ProSiebenSat.1 Media AG Medienallee 7 D-85774 Unterföhring Tel.+49 [89] 95 07-11 80 Fax+49 [89] 95 07-11 84
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