ProSiebenSat.1 entwickelt Modell einer "Medienordnung 4.0" zur Förderung der Meinungsvielfalt in jungen Zielgruppen
Unterföhring (ots)
-Sendergruppe fordert institutionsunabhängige Finanzierung von Public-Service-Inhalten -Studie von Medienrechtler Professor Mark Cole bestätigt rechtliche Machbarkeit
München, 3. Juli 2017. Mit der "Medienordnung 4.0" stellt die ProSiebenSat.1 Media SE ein Modell vor, das die Diskussion um eine Neuausrichtung der medienpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland anstößt. Ziel ist es, gesellschaftspolitisch relevante Inhalte (Public-Service-Inhalte) zu fördern und so vermehrt junge Menschen mit demokratiestiftenden, meinungsbildenden und integrativen Angeboten zu erreichen. Aktuell erhalten private Rundfunkanbieter in Deutschland im Regelfall keine finanzielle Förderung für Inhalte. Ein digitales Ökosystem mit starken öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern bildet jedoch die Basis für Meinungs- und Medienvielfalt.
Die Kernpunkte des Modells
Die Politik definiert den Public-Service-Auftrag und legt diesen gesetzgeberisch im Rundfunkstaatsvertrag fest. Im Rahmen einer Auftragsausschreibung können private Anbieter ihre Projekte in einem Konzessionsverfahren vorlegen. Eine staatsfern organisierte unabhängige Kommission legt den Finanzierungsrahmen fest und verantwortet die Auftrags- und Mittelvergabe.
Conrad Albert, Mitglied des Vorstands und General Counsel der ProSiebenSat.1 Media SE: "Mit dem Modell einer 'Medienordnung 4.0' will ProSiebenSat.1 einen konstruktiven Beitrag zum laufenden medienpolitischen Diskurs leisten. Uns jetzt für den Erhalt unserer ausgeprägten Medien- und Meinungsvielfalt zu engagieren, ist für unser Zusammenleben enorm wichtig. Dieses Engagement muss vor allem den jungen Zielgruppen gelten, denn sie sind die Wähler von morgen."
Förderung von Meinungsvielfalt besonders in jungen Zielgruppen Fernsehen ist das Medium mit der höchsten Reichweite in Deutschland. Gleichzeitig hat sich im Zuge der Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung des Internets das Medienangebot verändert: Globale Player dominieren den Zugang zu Inhalten. Dies ist eine gesellschaftlich relevante Herausforderung, da Informationen immer stärker über Algorithmen gefiltert werden und sich vor allem die jüngeren Zielgruppen zunehmend in digitalen Parallelwelten bewegen.
Das Problem des Generationenabrisses bei den Nutzern zeigt sich primär beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das bestehende Modell bedarf daher jetzt einer Reform: Die Ministerpräsidenten haben den Intendanten den Auftrag erteilt, eine Strukturreform zu erarbeiten und ihre Modelle im Herbst vorzulegen. Die hier freigesetzten Mittel können zielgerichtet zur Finanzierung gesellschaftlich relevanter Public-Service-Inhalte genutzt werden - ohne den Rundfunkbeitrag zu erhöhen.
"Mit der 'Medienordnung 4.0' würde Deutschland neue Maßstäbe in einer zukunftsweisenden Medienpolitik setzen", erklärt Conrad Albert weiter. "Gleichzeitig ist es im Zeitalter der Digitalisierung elementar, einen Regulierungsrahmen für ein starkes duales System zu definieren und gemeinsam einen probaten Lösungsansatz zu finden, wie der Einengung des politischen Horizonts durch Filterblasen sinnvoll begegnet werden kann. Im Wahljahr 2017 sollte diese Diskussion ernsthafter denn je geführt werden. Fernsehen spielt dabei eine zentrale Rolle, es ist das reichweitenstärkste Medium. Mit unseren Sendern erreichen wir täglich rund 44 Mio TV-Haushalte. Dieser hohen publizistischen Verantwortung sind wir uns bewusst."
Rechtsrahmen für "Medienordnung 4.0" gegeben Um den Rechtsrahmen zu klären, hat die ProSiebenSat.1 Media SE bei Professor Dr. iur. Mark D. Cole (Universität Luxemburg) eine Studie in Auftrag gegeben, in der dieser zusammen mit Professor Dr. iur. Jan Oster (Universität Leiden) die aktuelle Situation für eine derartige Förderung von Inhalten in Deutschland analysiert. Das zentrale Ergebnis der umfassenden Studie: Es gibt keine Norm des föderalen, nationalen und europäischen Rechts, die dem Modell einer "Medienordnung 4.0" entgegensteht. Recht sowie Rechtsprechung unterstreichen vielmehr die besondere Rolle auch privater Rundfunkveranstalter zur Sicherung eines pluralen Medienangebots. Das Beihilferecht erlaubt eine finanzielle Unterstützung privater Angebote.
Die Studie sowie ein Executive Summary stehen unter www.prosiebensat1.com zum Download zur Verfügung.
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