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Landgericht München 1 entscheidet zugunsten von ProSiebenSat.1 im Spruchverfahren

München (ots)

Das Landgericht München 1 hat heute
verkündet, dass die Anträge im Spruchverfahren auf Leistung einer
baren Zuzahlung durch die ProSiebenSat.1 Media AG abgewiesen werden.
Das Spruchverfahren, das unter dem Aktenzeichen 5 HKO 20128/00
geführt wird, ist eine Folge der Verschmelzung der ProSieben Media AG
und der SAT.1 Holding GmbH zur heutigen ProSiebenSat.1 Media AG im
Jahr 2000. Nach der Verschmelzung hatten mehrere ehemalige
Vorzugsaktionäre der ProSieben Media AG einen Antrag auf Überprüfung
des damaligen Umtauschverhältnisses und auf Zahlung einer baren
Zuzahlung gestellt. Der heutige Beschluss des Landgerichts München 1
ist eine erstinstanzliche Entscheidung, gegen die Rechtsmittel
eingelegt werden kann.
Ansprechpartnerin:
Katja Pichler
Konzernsprecherin
ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel +49 (89) 95 07-11 80
Fax +49 (89) 95 07-11 84
E-Mail:
Katja.Pichler@
ProSiebenSat1.com
Pressemitteilung online:
www.ProSiebenSat1.com

Original content of: ProSiebenSat.1 Media SE, transmitted by news aktuell

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