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RWE-Tochter Mitgas muss auf Forderung nach Sicherheitsleistungen verzichten
BDEW verweigert seit Jahren Änderung der Kooperationsvereinbarung Gas

Hamburg (ots)

Der zum RWE-Konzern gehörende Gasnetzbetreiber Mitgas ist mit seiner Forderung nach Stellung von finanziellen Sicherheiten gescheitert. Mitgas hatte von LichtBlick Ende letzten Jahres die Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 43.000 Euro verlangt. Andernfalls drohte eine Verweigerung des Netzzugangs, die die weitere Versorgung der damals 250 LichtBlick-Gaskunden unmöglich gemacht hätte. Die daraufhin von LichtBlick eingeschaltete Bundesnetzagentur hat als zuständige Regulierungsbehörde wiederholt, dass die pauschale Forderung nach Sicherheitsleistungen eine erhebliche Markteintrittsbarriere darstellt und entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung unzulässig ist.

"Bereits vor drei Jahren hat die Bundesnetzagentur die Forderung nach Sicherheitsleistungen an hohe Auflagen geknüpft", so Dr. Christian Friege, Geschäftsführer von LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH & Co. KG. "Dass Mitgas es jetzt erneut versucht, mit Hilfe des Monopols des Netzes unzulässige Forderungen durchzusetzen, ist bezeichnend und ärgerlich. Wie prohibitiv gegenüber neuen Anbietern diese Forderung ist, zeigt eine einfache Rechnung: Müssten wir für jeden Kunden bei jedem der 800 Gasausspeisenetzbetreiber eine Sicherheitsleistung in dieser Größenordnung hinterlegen, wären bei derzeit 40.000 von uns versorgten Gaskunden mehr als acht Millionen Euro als Eintrittsgeld für den Netzzugang fällig."

Vorwürfe sind in dem Zusammenhang auch insbesondere an den BDEW zu richten. Die Bundesnetzagentur hatte den BDEW als Hauptinitiator und -autor der Kooperationsvereinbarung Gas bereits im Oktober 2007 aufgefordert, die Kooperationsvereinbarung in diesem Punkt zu ändern. Dieser Aufforderung ist der BDEW bis heute nicht nachgekommen.

"Schlimmer als die Ignoranz der Mitgas wiegt die Verweigerungshaltung des BDEW", so Friege. "An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal sehr anschaulich, wer blockiert und wo die Verhinderer von wirksamem Wettbewerb sitzen. Spätestens jetzt ist aber auch dieser Punkt der Kooperationsvereinbarung gescheitert. Sie muss - wie es die Bundesnetzagentur jetzt wiederholt fordert - 'unbedingt angepasst' werden."

LichtBlick ist der einzige konzernunabhängige Gasanbieter, der bundesweit Millionen von Gaskunden eine Alternative bietet und für Konkurrenz im Gasmarkt sorgt. Insgesamt versorgt das 1998 gegründete private Unternehmen LichtBlick bundesweit über 490.000 Strom- und Gaskunden.

Das Netzgebiet der Mitgas erstreckt sich über weite Teile von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Teile von Thüringen und Brandenburg. Inzwischen versorgt LichtBlick dort mehr als 1.000 Gaskunden.

Pressekontakt:

LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH & Co. KG
Zirkusweg 6
20359 Hamburg
Kerstin Zimmermann, Unternehmenskommunikation
Tel.: 040/6360-1205
E-Mail: kerstin.zimmermann@lichtblick.de
www.lichtblick.de

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