Monopolanalyse 2023: Regionale Anbieter sichern sich erneut hohe Marktanteile
Hamburg (ots)
- Aktuelle Analyse zeigt: Regionaler Ladesäulenmarkt wird weiter von Konzernen und Stadtwerken beherrscht
- Monopolkommission unterstreicht Dominanz regionaler Anbieter
- Lösung Durchleitungsmodell: Echter Wettbewerb unabhängig von staatlicher Förderung wie dem geschrumpften Klima- und Transformationsfond
Obwohl der Ladesäulenausbau in Deutschland weiter vorangeht, dominieren in vielen Regionen nach wie vor große Anbieter den Markt. Das zeigt die diesjährige Monopolanalyse von LichtBlick. Bereits zum vierten Mal hat der Datendienstleister Statista das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur ausgewertet und die Ladesäulen den jeweiligen Betreibern zugeordnet.
"Große Anbieter können sich immer noch sehr hohe Anteile im Ladesäulenmarkt sichern. Diese Monopolstellung bremst den Ausbau und treibt die Endverbraucherpreise in die Höhe, da die Anbieter faktisch konkurrenzlos sind", erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick. "Was bleibt, ist eine absolut unbefriedigende Situation - zu Lasten von Verbraucher*innen, des Wettbewerbs und damit letztlich der Verkehrswende in Gänze."
Marktanteile von über 80 Prozent Normalität
Die Ergebnisse zeigen deutlich: Acht der dreizehn Anbieter können sich einen Marktanteil von mindestens 80 Prozent aller kostenpflichtigen Normalladepunkte sichern. In drei Städten (Hannover, enercity / Wiesbaden, ESW / Dortmund, DEW21 und EON) liegen die Marktanteile der Anbieter sogar bei 90 Prozent und mehr. Bei allen untersuchten Anbietern handelt es sich um regionale Stromversorger, die konzernrechtlich mit dem örtlichen Stromnetzbetreibern verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber sind.
Monopolkommission bestätigt Marktdominanz regionaler Anbieter
Die Dominanz regionaler Anbieter bei Normalladesäulen bestätigt auch das 9. Sektorgutachten der Monopolkommission. Sie stellt erstmals ein öffentlich frei zugängliches Tool zur Marktkonzentration der CPO bereit.
Für die zehn marktmächtigsten Anbieter wurde ermittelt, an wie vielen ihrer Standorte sie mehr als 40 Prozent der im relevanten Markt vorhandenen Ladepunkte kontrollieren. Das Ergebnis: Kommunale Energieversorger verfügen über die mit Abstand größten Marktanteile bei Normalladepunkten (Quelle: 9. Sektorgutachten "Energie 2023: Mit Wettbewerb aus der Energiekrise" der Monopolkommission, S. 121). Die Ladesäulenbetreiber unterliegen damit faktisch keinerlei Wettbewerbsdruck mehr.
Die Folgen: Mit ihrer Marktmacht diskriminieren regionale Monopolisten Drittanbieter (wie LichtBlick) im Markt - deren Kund*innen müssen an der Ladesäule für denselben Strom zum Teil deutlich höhere Preise zahlen, wie der aktuelle Ladensäulencheck von LichtBlick zeigt.
Marktanteile bleiben seit Jahren auf hohem Niveau
Die Konzentration regionaler Lademonopole ist ein Trend, wie die Ergebnisse der letzten Monopolanalysen zeigen. So konnten Monopolisten in Dortmund, Hannover, Nürnberg und Hamburg ihre Vormachtstellung über die letzten drei Jahre beibehalten, in Dortmund sogar kontinuierlich ausbauen. Lediglich in München ist der Marktanteil leicht zurückgegangen, liegt aber weiterhin auf hohem Niveau.
Durchleitung ermöglicht Finanzierung unabhängig vom Klima- und Transformationsfonds
Um einen fairen Wettbewerb im Ladesäulenmarkt zu schaffen, ist eine Reform des derzeitigen Marktdesigns notwendig. Dafür schlägt LichtBlick seit Jahren das Durchleitungsmodell vor: Jeder Versorger kann seinen Strom an jede öffentliche Ladesäule liefern - und damit auch die Strompreisbremse sowie die Erlöse aus den THG-Quoten an ihre Kund*innen weitergeben. Verbraucher*innen können aus einer Vielzahl an Angeboten ihren Wunschtarif frei wählen. Das sorgt für mehr Wettbewerb und Transparenz an der Ladesäule. Für die Durchleitung erhalten Betreiber von Ladesäulen ein Nutzungsentgelt, das den Ausbau und Betrieb der Infrastruktur weiter fördert und unabhängig von staatlicher Förderung macht. Damit löst das Durchleitungsmodell auch das Problem der wegfallenden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangene Woche.
Mehr zur Monopolanalyse unter www.lichtblick.de/monopolanalyse2023.
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