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Nachprüfungsverfahren gegen die Stadt Hamburg geht in zweite Runde

Hamburg (ots)

Nach der heute bekannt gegebenen Auffassung der
Vergabekammer Hamburg, in der geplanten "Unter-der-Hand-Vergabe" der
Stromversorgung der öffentlichen Abnahmestellen der Freien und
Hansestadt Hamburg an Vattenfall keinen Verstoß gegen geltendes
Vergaberecht erkennen zu wollen, kündigt LichtBlick weitere
rechtliche Schritte an. "Aufgrund der überraschenden Bewertung der
Kammer sehen wir uns gezwungen, in die zweite Instanz zu gehen und
ein ordentliches Gericht über die Frage entscheiden zu lassen.", so
der Geschäftsführer von LichtBlick, Heiko von Tschischwitz. "Wir sind
uns sicher, dass uns das Oberlandesgericht Hamburg Recht geben und
auf die Einhaltung des Vergaberechts bestehen wird. Wir gehen diesen
Schritt nicht zuletzt auch deswegen, weil wir in dem Verfahren einen
Präzedenzfall für die gesamte derzeitige Vergabepraxis im Strommarkt
in Deutschland sehen."
Zum Hintergrund: Nachdem Mitte März bekannt wurde, dass die Freie
und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, den bis Ende des Jahres
laufenden Stromliefervertrag zur Versorgung der städtischen
Abnahmestellen zum dritten Mal in Folge ohne Ausschreibung an
Vattenfall, ehemals HEW, zu vergeben, hatte der Hamburger
Stromversorger LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH am 23. März
des Jahres ein offizielles Nachprüfungsverfahren gegen die Stadt
Hamburg eingeleitet. Ziel des Nachprüfungsverfahrens war es, die
Stadt dazu zu verpflichten, die Dienstleistung im Wert von rund 30
Millionen Euro, wie vergaberechtlich vorgesehen, europaweit
ausschreiben zu lassen. "Der Strommarkt wurde liberalisiert, damit
auch neue Anbieter die Gelegenheit bekommen, Angebote abzugeben. Die
einseitige Marktabschottung durch die Stadt zu Gunsten des
Exmonopolisten ist rechtswidrig und konterkariert die Ziele des
Wettbewerbs.", so von Tschischwitz.
Zuständig für das Nachprüfungsverfahren war die bei der
Finanzbehörde angesiedelte Vergabekammer. Diese hat heute bekannt
gegeben, dass sie in der von der Wirtschaftsbehörde beabsichtigten
Vertragsverlängerung keinen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht
sehe, obwohl mit der beabsichtigten Vertragsverlängerung der Preis
der Stromlieferung - und damit ein wesentlicher Vertragsbestandteil -
nach oben angepasst werden sollte. In Fällen, in denen wesentliche
Vertragsbestandteile geändert werden - und dazu gehört nach geltender
Rechtssprechung zweifelsfrei der Preis - sieht das Vergaberecht
zwingend die Neuvergabe durch öffentliche Ausschreibungen vor. Die
Vergabekammer werte dies aber trotz "erheblichen Unbehagens", so der
Vorsitzende der Vergabekammer, nicht als Rechtsverstoß.
In der mündlichen Verhandlung, die vergangenen Freitag
stattgefunden hatte, traten neben den bei der Akteneinsicht zu Tage
getretenen neuen Erkenntnissen weitere Details zu Tage, die
LichtBlick in dem heute angekündigten Schritt bestärken. So
verhandelt die Stadt mit Vattenfall derzeit aufgrund der Empfehlungen
zweier Gutachten offenbar über eine zweijährige Verlängerung des
Vertrages, obwohl dies der Vertrag nicht zu lässt. Die von der
Wirtschaftsbehörde der Stadt umgehend abgegebene Erklärung, dass dies
nicht beabsichtigt sei, erscheinen LichtBlick nicht glaubwürdig.
Bereits in der Vergangenheit wurden wesentliche Vertragsparameter
geändert. So ist der derzeitige Anteil von umweltfreundlich erzeugtem
Strom (sogenannter "Grünstrom") außerhalb des gesetzlich
vorgeschriebenen Strombezugs nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) von den im Jahr 2001 ausgeschriebenen zehn Prozent auf
inzwischen Null gesenkt worden. Auch wurde die
Preisberechnungsmethodik so geändert, dass in Summe der gesamte,
derzeit gültige Vertrag nichts mehr mit dem zu tun hat, was im Jahr
2001 ausgeschrieben wurde. "Genau dieser Fakt ist der Rechtsverstoß.
Wenn sich so wesentliche Änderungen am Produkt, Vertrag und Preis in
Nachverhandlungen ergeben, muss die Leistung neu ausgeschrieben
werden, so schreibt es das Vergaberecht vor." so von Tschischwitz.
"Der Entscheidung des Oberlandesgerichts als oberste Instanz sehen
wir zuversichtlich entgegen. Sie wird grundsätzlichen Charakter
entfalten."
Der in Hamburg Altona ansässige Stromversorger LichtBlick versorgt
bundesweit über 190.000 Privatkunden und eine Vielzahl von im Rahmen
öffentlicher Ausschreibungen gewonnenen Sondervertragskunden. Neben
den Drogeriemärkten von Budnikowsky werden auch alle Filialen der
Dresdner Bank in Hamburg von LichtBlick versorgt. LichtBlick bietet
ausschließlich umweltfreundlich erzeugten Strom an und ist der größte
unabhängige Stromanbieter in Deutschland.

Pressekontakt:

Gero Lücking
Leiter Unternehmenskommunikation
LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH, Max-Brauer-Allee 44, 22765
Hamburg
Tel.: 040 / 63 60 - 12 01, Mobil: 0173 / 24 12 840
www.lichtblick.de
luecking@lichtblick.de

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