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Neue Kohlekraftwerke oder Klimaschutz - beides gleichzeitig geht nicht

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Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe fordert Effizienznachrüstung oder vorzeitige 
Stilllegung alter Kohlekraftwerke - Klimaschutzprogramm geht nur mit 
Stromeinsparung, Erneuerbaren Energien und kraft-wärme-gekoppelten 
Erdgaskraftwerken - Geplantes Umweltgesetzbuch als Startpunkt einer 
Modernisierungsoffensive für den deutschen Kraftwerkspark
25. Oktober: Alte und besonders ineffiziente Kohlekraftwerke 
müssen früher als geplant vom Netz, neue dürfen nicht mehr geplant 
und gebaut werden. Andernfalls kann die Bundesregierung ihr Ziel, die
CO2-Emissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 
zu senken, nicht mehr erreichen. Das ist das zentrale Ergebnis einer 
Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), die auf Basis des
offiziellen klimapolitischen Zukunftspfads der Bundesregierung den 
sich im Zieljahr 2020 ergebenden Kraftwerkspark ermittelte.
Die DUH legte ihren Berechnungen eins zu eins die von der 
Bundesregierung vor dem Bundestag verkündete Klimaschutzstrategie 
zugrunde mit einem kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Fortsetzung des zwischen der früheren Bundesregierung und den 
Stromversorgern vereinbarten Atomausstiegs. "Erfolgreicher 
Klimaschutz und Atomausstieg bleiben vereinbar", erklärte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Aber wir müssen bei der 
ökologischen Modernisierung unseres Kraftwerksarsenals aufs Tempo 
drücken und ineffiziente Kohlekraftwerke entweder umgehend 
modernisieren oder sie vom Netz nehmen. Nur so ist es möglich, die 
hohen künftigen Emissionen der derzeit schon genehmigten und im Bau 
befindlichen Braun- und Steinkohlekraftwerke zu kompensieren".
Baake verwies darauf, dass in Zukunft in Deutschland neben 
Kraftwerken auf Basis der erneuerbaren Energien Sonne, Wind, Wasser, 
Biomasse oder Geothermie nur noch hocheffiziente Erdgas- oder 
Biogas-befeuerte Anlagen neu genehmigt werden dürften. Diese müssten 
zudem regelmäßig neben Strom auch Heizwärme und/oder Prozesswärme für
die Industrie liefern (so genannte Kraft-Wärme-Kopplung, KWK). Nach 
einem weiteren Zubau von Kohlekraftwerken wäre "das 40-Prozent-Ziel 
der Bundesregierung definitiv nicht mehr zu halten", erläuterte 
Baake. Eine begrenzte Zahl neuer Gaskraftwerke sei erforderlich, weil
durch Stromeinsparung, Effizienzsteigerung und den Ausbau der 
erneuerbaren Energien die wegfallenden Erzeugungskapazitäten nicht 
vollständig kompensiert würden. Schon das Prognos/EWI-Gutachten der 
Bundesregierung zum Energiegipfel im vergangenen Juli habe 
nachgewiesen, dass der Einsatz von Gas in neuen Kraftwerken zu keiner
Steigerung der Importabhängigkeit führt, weil über die 
Gebäudesanierung entsprechende Gasmengen im Wärmesektor freigesetzt 
werden.
Die DUH-Berechnungen zeigten, dass über die im Bau befindlichen 
Kohlemeiler hinaus "jedes weitere neue Kohlekraftwerk mit einer 
ernsthaften Klimaschutzstrategie unvereinbar ist". Selbst die 
möglicherweise noch bis 2012 ans Netz gehenden neuen - und deshalb 
effizienteren - Braun- und Steinkohlekapazitäten, die später jährlich
etwa 30 Terawattstunden liefern sollen, stehen danach der 
Klimaschutzstrategie der Regierung diametral entgegen. Um ihre 
brennstoffbedingt nach wie vor hohen CO2-Emissionen zu kompensieren 
schlägt die DUH vor, die Stromkonzerne gesetzlich zur Nachrüstung 
oder vorzeitigen Stilllegung ineffizienter Kohlemeiler zu 
veranlassen, die vierzig oder mehr Jahre alt sind.
"Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, jetzt zu handeln",
so Baake, weil im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen 
Umweltgesetzbuches (UWG) in den kommenden Monaten auch das 
Anlagenzulassungsrecht grundlegend renoviert werde und zudem das 
Bundesimmissionsschutzgesetz im UGB aufgehen solle. Dabei müsse 
erstens der Einsatz der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung in 
fossilen Kraftwerken zwingend verankert und zweitens ein 
Emissionsgrenzwert von 365 g CO2  pro Kilowattstunde (KWh) Strom 
festgeschrieben werden. Diesen Wert erreichen unter den fossilen 
Meilern nur moderne Gaskraftwerke (Wirkungsgrad 60 plus x %), in der 
mittleren Zukunft (frühestens ab 2020) möglicherweise auch 
Kohlekraftwerke mit einer funktionstüchtigen CO2-Abscheidung und 
Lagerung. Drittens müsse eine Rechtsverordnung im Rahmen des 
Bundesimmissionsschutzrechts bestimmte Mindestwirkungsgrade für alte 
Kraftwerke festlegen, um auf diese Weise die weiterbetriebenen 
Kohlekraftwerke mit miserablen Wirkungsgraden vom Netz zu bekommen 
oder entsprechend den Vorgaben nachrüsten zu lassen.
Baake erklärte, dass für die DUH ein Europäisches 
Emissionshandelssystem mit vollständiger Versteigerung von 
Emissionszertifikaten die erste Option sei, um "alte Möhren" teuer zu
machen und so rasch vom Netz zu bekommen. Doch sei nicht 
vorhersehbar, wann und auf welche Regelung sich EU-Kommission, 
Ministerrat und EU-Parlament verständigen werden. Deshalb seien 
ordnungsrechtliche Vorgaben in Deutschland dringend erforderlich. 
Komme die vollständige Versteigerung der Zertifikate, schade die 
Verordnung nicht.
Baake forderte die Bundesregierung auf, ihr auf Schloss Meseberg 
beschlossenes integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm in den 
laufenden Detailverhandlungen nicht noch weiter aufzuweichen. "Die 
Bundesregierung muss jetzt Handeln. Andernfalls wird ihr 
Klimaprogramm schon an der überholten und falschen Kohleförderpolitik
scheitern, die sie bisher an den Tag legt."

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: Mobil.: 0151 55 01 69 43,, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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