Neue Kohlekraftwerke oder Klimaschutz - beides gleichzeitig geht nicht
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- Klimaschutz Kohle und Atom Okt 2007.pdf
PDF - 101 kB - Hintergrund - Klimaschutz Kohle und Atom 25-10-2007.pdf
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Berlin (ots)
Deutsche Umwelthilfe fordert Effizienznachrüstung oder vorzeitige Stilllegung alter Kohlekraftwerke - Klimaschutzprogramm geht nur mit Stromeinsparung, Erneuerbaren Energien und kraft-wärme-gekoppelten Erdgaskraftwerken - Geplantes Umweltgesetzbuch als Startpunkt einer Modernisierungsoffensive für den deutschen Kraftwerkspark
25. Oktober: Alte und besonders ineffiziente Kohlekraftwerke müssen früher als geplant vom Netz, neue dürfen nicht mehr geplant und gebaut werden. Andernfalls kann die Bundesregierung ihr Ziel, die CO2-Emissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, nicht mehr erreichen. Das ist das zentrale Ergebnis einer Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), die auf Basis des offiziellen klimapolitischen Zukunftspfads der Bundesregierung den sich im Zieljahr 2020 ergebenden Kraftwerkspark ermittelte.
Die DUH legte ihren Berechnungen eins zu eins die von der Bundesregierung vor dem Bundestag verkündete Klimaschutzstrategie zugrunde mit einem kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Fortsetzung des zwischen der früheren Bundesregierung und den Stromversorgern vereinbarten Atomausstiegs. "Erfolgreicher Klimaschutz und Atomausstieg bleiben vereinbar", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Aber wir müssen bei der ökologischen Modernisierung unseres Kraftwerksarsenals aufs Tempo drücken und ineffiziente Kohlekraftwerke entweder umgehend modernisieren oder sie vom Netz nehmen. Nur so ist es möglich, die hohen künftigen Emissionen der derzeit schon genehmigten und im Bau befindlichen Braun- und Steinkohlekraftwerke zu kompensieren".
Baake verwies darauf, dass in Zukunft in Deutschland neben Kraftwerken auf Basis der erneuerbaren Energien Sonne, Wind, Wasser, Biomasse oder Geothermie nur noch hocheffiziente Erdgas- oder Biogas-befeuerte Anlagen neu genehmigt werden dürften. Diese müssten zudem regelmäßig neben Strom auch Heizwärme und/oder Prozesswärme für die Industrie liefern (so genannte Kraft-Wärme-Kopplung, KWK). Nach einem weiteren Zubau von Kohlekraftwerken wäre "das 40-Prozent-Ziel der Bundesregierung definitiv nicht mehr zu halten", erläuterte Baake. Eine begrenzte Zahl neuer Gaskraftwerke sei erforderlich, weil durch Stromeinsparung, Effizienzsteigerung und den Ausbau der erneuerbaren Energien die wegfallenden Erzeugungskapazitäten nicht vollständig kompensiert würden. Schon das Prognos/EWI-Gutachten der Bundesregierung zum Energiegipfel im vergangenen Juli habe nachgewiesen, dass der Einsatz von Gas in neuen Kraftwerken zu keiner Steigerung der Importabhängigkeit führt, weil über die Gebäudesanierung entsprechende Gasmengen im Wärmesektor freigesetzt werden.
Die DUH-Berechnungen zeigten, dass über die im Bau befindlichen Kohlemeiler hinaus "jedes weitere neue Kohlekraftwerk mit einer ernsthaften Klimaschutzstrategie unvereinbar ist". Selbst die möglicherweise noch bis 2012 ans Netz gehenden neuen - und deshalb effizienteren - Braun- und Steinkohlekapazitäten, die später jährlich etwa 30 Terawattstunden liefern sollen, stehen danach der Klimaschutzstrategie der Regierung diametral entgegen. Um ihre brennstoffbedingt nach wie vor hohen CO2-Emissionen zu kompensieren schlägt die DUH vor, die Stromkonzerne gesetzlich zur Nachrüstung oder vorzeitigen Stilllegung ineffizienter Kohlemeiler zu veranlassen, die vierzig oder mehr Jahre alt sind.
"Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, jetzt zu handeln", so Baake, weil im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen Umweltgesetzbuches (UWG) in den kommenden Monaten auch das Anlagenzulassungsrecht grundlegend renoviert werde und zudem das Bundesimmissionsschutzgesetz im UGB aufgehen solle. Dabei müsse erstens der Einsatz der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung in fossilen Kraftwerken zwingend verankert und zweitens ein Emissionsgrenzwert von 365 g CO2 pro Kilowattstunde (KWh) Strom festgeschrieben werden. Diesen Wert erreichen unter den fossilen Meilern nur moderne Gaskraftwerke (Wirkungsgrad 60 plus x %), in der mittleren Zukunft (frühestens ab 2020) möglicherweise auch Kohlekraftwerke mit einer funktionstüchtigen CO2-Abscheidung und Lagerung. Drittens müsse eine Rechtsverordnung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzrechts bestimmte Mindestwirkungsgrade für alte Kraftwerke festlegen, um auf diese Weise die weiterbetriebenen Kohlekraftwerke mit miserablen Wirkungsgraden vom Netz zu bekommen oder entsprechend den Vorgaben nachrüsten zu lassen.
Baake erklärte, dass für die DUH ein Europäisches Emissionshandelssystem mit vollständiger Versteigerung von Emissionszertifikaten die erste Option sei, um "alte Möhren" teuer zu machen und so rasch vom Netz zu bekommen. Doch sei nicht vorhersehbar, wann und auf welche Regelung sich EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament verständigen werden. Deshalb seien ordnungsrechtliche Vorgaben in Deutschland dringend erforderlich. Komme die vollständige Versteigerung der Zertifikate, schade die Verordnung nicht.
Baake forderte die Bundesregierung auf, ihr auf Schloss Meseberg beschlossenes integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm in den laufenden Detailverhandlungen nicht noch weiter aufzuweichen. "Die Bundesregierung muss jetzt Handeln. Andernfalls wird ihr Klimaprogramm schon an der überholten und falschen Kohleförderpolitik scheitern, die sie bisher an den Tag legt."
Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: Mobil.: 0151 55 01 69 43,, E-Mail: baake@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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