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Deutsche Umwelthilfe muss Gegendarstellungen von Betrugsfilterherstellern nicht veröffentlichen

Berlin (ots)

OLG Karlsruhe gibt Berufung der Deutschen
Umwelthilfe gegen Veröffentlichung einer Gegendarstellung der Firma 
Bosal statt - Betrugsfilterhersteller GAT zog wenige Tage vor dem 
Gerichtstermin seinen Antrag auf Veröffentlichung mehrerer 
Gegendarstellungen zurück - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Der 
Versuch, die Aufklärungsarbeit der Deutschen Umwelthilfe mit 
haltlosen Gegendarstellungen zu behindern, ist damit endgültig 
gescheitert"
13. März 2008: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat sich auf 
ganzer Linie gegen den Versuch der Hersteller von unwirksamen 
Dieselpartikelfiltern durchgesetzt, über Gegendarstellungen die 
Aufklärungsarbeit der DUH zu behindern bzw. zu diskreditieren.  
Nachdem die DUH im August 2007 die Verbraucher erstmals vor 
unwirksamen Billigfiltern der Hersteller GAT und Bosal warnte, 
erwirkten diese Firmen vor dem Landgericht Konstanz 
Gegendarstellungen, die die DUH seitdem auf ihren Internetseiten 
veröffentlichen musste.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab jetzt einer entsprechenden 
Berufung der DUH gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz statt, 
das die Veröffentlichung einer Gegendarstellung der Firma Bosal 
verfügt hatte. Der Betrugsfilter-Hersteller GAT hatte bereits kurz 
vor einer entsprechenden Entscheidung des OLG Karlsruhe seinen 
Anspruch auf Gegendarstellung von sich aus zurückgezogen.
"Der dreiste Versuch der Hersteller von Betrugsfiltern, mit 
sachlich falschen Gegendarstellungen die Aufklärungsarbeit eines 
Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zu behindern bzw. zu 
diskreditieren, ist damit endgültig gescheitert", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Von August bis Oktober 2007 
stand die DUH mit ihren Warnungen vor den Betrugsfiltern völlig 
alleine. In dieser Zeit gelang es GAT und Bosal, durch die in erster 
Instanz durchgesetzten Gegendarstellungen viele Bürger zu 
verunsichern, ob die von der DUH ausgesprochenen Warnungen zutreffen,
zumal auch die zuständigen Bundesministerien für Umwelt und Verkehr 
über Monate hinweg wahrheitswidrig behaupteten, ihnen lägen keine 
Erkenntnisse vor, dass diese Filtersysteme nicht funktionierten".
Die jetzige Entscheidung des OLG Karlsruhe bestätigt erfreulich 
klar die Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe. Allerdings habe 
das Gericht darauf verzichtet, die grundsätzliche Frage zu klären, ob
gegenüber im Internet eingestellten Pressemitteilungen von Verbänden 
überhaupt ein Gegendarstellungsrecht bestehe. Dies sei jedoch 
wichtig, um eine Situation zu vermeiden, dass "jede Pressemitteilung 
im Internet prinzipiell mit Hilfe von Gegendarstellungen 
neutralisiert werden kann, die nicht einmal sachlich zutreffend sein 
müssen."
DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger erklärte: "Der Versuch der Hersteller 
mangelhafter Filter, die Öffentlichkeit mit rechtswidrigen 
Gegendarstellungen in die Irre zu führen, erweist sich spätestens mit
dem Karlsruher Urteil als Bumerang."
Die DUH hatte im August 2007 erstmals vergleichende Prüfergebnisse
von Dieselpartikelfiltern veröffentlicht und damit den Skandal um 
funktionsuntüchtige Filtersysteme aufgedeckt. Die Umweltorganisation 
nannte dabei auch die Namen der Hersteller GAT, Bosal, Tenneco Walker
und Ernst, deren Nachrüstfilter sich als nicht ausreichend wirksam 
erwiesen hatten. Mindestens 40.000 dieser Betrugsfilter waren - 
steuerlich mit 330 Euro gefördert - in die Fahrzeuge ahnungsloser 
Autofahrer eingebaut worden. Die Hersteller GAT und Bosal hatten die 
DUH nach der Erstveröffentlichung mit Gegendarstellungen und weiteren
Klagedrohungen überzogen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass 
die DUH in allen Punkten sachlich richtig lag und zudem seit Herbst 
2006 im Bundesumweltministerium ein Fachgutachten rechtswidrig unter 
Verschluss gehalten wurde, das bereits damals die mangelnde 
Wirksamkeit des GAT-Filters belegte. Dessen Veröffentlichung setzte 
die DUH Ende November 2007 über einen Entscheid des VG Dessau durch.
Der Dieselfilterskandal dauert an, weil eine von der 
Bundesregierung mit ausgehandelte, nach Auffassung der DUH 
rechtswidrige "Kulanzregelung" die steuerlichen Vorteile selbst für 
die Filtersysteme weiter zusagt, die durch Fälschung und Manipulation
der Prüfprotokolle durch das Unternehmen GAT eine "Allgemeine 
Betriebserlaubnis" erhalten hatten.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 01713649170, Fax.: 0302400867-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, Fax: 030240086719,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwälte Geulen & Klinger, Schaperstraße 15,
10719 Berlin, Tel.: 0308847280, Fax: 03088472810, E-Mail:
klinger@geulen.com

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