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Länder können mit Raumordnungsrecht umweltschädliche Kohlekraftwerke verhindern

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Berlin (ots)

DUH stellt umweltjuristisches Gutachten der designierten Regierung
in Hessen zur Verfügung, um Kohlekraftwerksblock Staudinger zu 
verhindern - DUH-Geschäftsführer Baake: "Moorburg darf sich nicht 
wiederholen"
15. Oktober 2008 - Ein juristisches Gutachten der Kanzlei Geulen &
Klinger  zeigt, dass die Bundesländer in erheblich mit 
Luftschadstoffen vorbelasteten Gebieten die Errichtung von 
Kohlekraftwerken untersagen können. Da selbst moderne Kohlekraftwerke
erhebliche Emissionen zum Beispiel von Feinstäuben und Stickoxiden 
verursachen, können die Länder zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger 
in belasteten Gebieten vorschreiben, dass fossile Kraftwerke nur mit 
dem weniger schädlichen Brennstoff Gas betrieben werden dürfen. Sie 
können darüber hinaus auch die Nutzung der bei den Kraftwerken 
unvermeidbar anfallenden Abwärme vorschreiben (sog. 
Kraft-Wärme-Kopplung). "Wir zeigen den Ländern eine Möglichkeit auf, 
wie sie mit Landesraumordnungsgesetzen umweltschädliche 
Kohlekraftwerke verhindern können", sagte Rainer Baake, 
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bei der 
heutigen Präsentation des Gutachtens in Berlin. Im Auftrag der DUH 
hatte die auf Umweltrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Geulen & 
Klinger in Berlin die Frage untersucht, welche 
Steuerungsmöglichkeiten die Landesplanung zur Ansiedlung von 
Kohlekraftwerken hat.
Baake: "Wir empfehlen den Ländern eine Reform ihrer 
Raumordnungsgesetze mit folgenden Eckpunkten: Verbot des besonders 
umweltschädlichen Brennstoffs Kohle zur Stromerzeugung und Pflicht 
zur Kraft-Wärme-Kopplung in besonders belasteten Gebieten als 
verbindliche Ziele der Raumordnung. Darüber hinaus raten wir im 
Gesetz klarzustellen, dass verbindliche Ziele der Raumordnung im 
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unmittelbar zu 
beachten sind."
Baake hat das Gutachten den in Hessen über eine Koalition 
verhandelnden Parteien von SPD und Grünen übergeben und erläutert. 
Damit habe die hessische Landespolitik ein Instrument in der Hand, um
den Bau des von beiden Parteien abgelehnten Kohlekraftwerksblockes 
"Staudinger" (Großkrotzenburg) zu verhindern. Nach Baakes 
Einschätzung rechtfertigt die besondere Belastung des 
Rhein-Main-Gebiets mit Luftschadstoffen das vorgeschlagene Verbot. 
Erforderlich seien in jedem Fall eine sorgfältige Ermittlung der 
Fakten, eine Anhörung der Betroffenen und eine Abwägung der 
unterschiedlichen Interessen. Baake schätzt, dass "der 
Landesgesetzgeber dafür circa sechs Monate benötigt." Anschließend 
sei eine Genehmigung für den Neubau von Block 6 im Kohlekraftwerk 
Staudinger rechtlich nicht mehr zulässig.  "Moorburg darf sich nicht 
wiederholen", sagte Baake. "Wegen des weit fortgeschrittenen 
Verfahrens fehlte Hamburg die Zeit, um durch Landesgesetz eine neue 
Rechtslage zu schaffen, aber Hessen sollte seine Chancen nutzen."
Das Gutachten von Geulen & Klinger sollte insbesondere die im Zuge
der Föderalismusreform neu geschaffenen Länderkompetenzen 
berücksichtigen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurden die 
Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern neu geordnet. 
Erstmals wurde die sogenannte Abweichungsgesetzgebung eingeführt. In 
den dort aufgeführten Rechtsbereichen, zu denen auch die Raumordnung 
gehört, wurde der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" 
umgekehrt. Die Länder erhielten mit der Reform das Recht, von 
gültigen Bundesgesetzen mit ihren Landesgesetzen abzuweichen. Anders 
als beim Naturschutz- oder Wasserrecht, bei denen der Gesetzgeber 
eine Übergangsfrist bis 2010 eingeführt hat, gilt das 
Abweichungsrecht bei der Raumordnung sofort.

Pressekontakt:

Rainer Baake , Bundesgeschäftführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-15, Mobil:0151
55016943, baake@duh.de

Ulrike Fokken , Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil:0151
550170 09, fokken@duh.de

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