Bilanz ein Jahr Kulanzregelung beim Diesel-Betrugsfilter: Deutsche Umwelthilfe präsentiert Rechtgutachten - Bundesminister Tiefensee muss Betriebserlaubnisse kassieren
Berlin (ots)
Einladung zur Pressekonferenz
Berlin, 20. November 2008 Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einem Jahr ist die Bundesregierung bemüht, die Tatsache vergessen zu machen, dass in Deutschland zehntausende Diesel-Pkw mit mangelhaft wirksamen Partikelfiltern verkehren und das Feinstaubproblem in den Städten verstärken. Ihre Halter erhalten exakt die gleiche Steuererleichterung wie die Halter von Fahrzeugen mit funktionstüchtigen Filtersystemen. Die vom Bundesverkehrsminister und vom Bundesumweltminister begrüßte, so genannte "Kulanzregelung" der Wirtschaft zum kostenlosen Austausch mangelhafter Partikelfilter ist ein Jahr alt und auch nach dem Eingeständnis der Bundesregierung gescheitert. Nicht einmal fünf Prozent der Betrugsfilter wurden durch funktionierende Systeme ersetzt. Gleichzeitig weigert sich das dem Bundesverkehrsminister unterstellte Kraftfahrtbundesamt, rechtswidrig und zum Teil auf Basis manipulierter Daten erlangte Allgemeine Betriebserlaubnisse für die Betrugsfilter rückwirkend zurückzunehmen.
In einem im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) erstellten Rechtsgutachten stellt der Berliner Anwalt Dr. Remo Klinger fest, dass dieses Vorgehen der Regierung "offenkundig rechtswidrig" ist. Anlässlich unserer Pressekonferenz wollen wir die Ergebnisse des Gutachtens vorstellen und mit Ihnen die Konsequenzen diskutieren.
Datum: Montag, 24. November 2008 um 10:30 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz, Raum IV, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Dr. Remo Klinger, Anwaltskanzlei Geulen&Klinger, Berlin
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Über Ihr Kommen würden wir uns freuen. Bitte teilen Sie uns Ihr Kommen unter Telefon 0 77 32 9995-0 mit.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Rosenkranz
Pressekontakt:
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400687-0,
Fax: 030 2400687-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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