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Letzte Ausfahrt Umweltgesetzbuch: Koalition muss sich diese Woche einigen

Berlin (ots)

Als "Armutszeugnis für die Große Koalition"
bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe die Verschleppung des 
Umweltgesetzbuchs - Am Montag müssen sich Union und SPD endlich 
verständigen, damit das Kabinett diese Woche entscheiden kann - Wenn 
die Regierung keine Einigung über das UGB zustande bringt, 
verstreicht die von CDU/CSU und SPD in der Föderalismusreform selbst 
gesetzte Frist
Berlin, 11. Januar 2009: Ein Ende der Blockade des 
Umweltgesetzbuch (UGB) hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) von 
den  Parteien der Großen Koalition gefordert. Union und SPD hätten im
morgigen Koalitionsausschuss noch eine letzte Chance, sich über das 
Regelwerk zu einigen, damit es dann am Mittwoch mit zehn Monaten 
Verspätung ins Kabinett gehen kann. "Wir fordern die Union auf, 
endlich ihre Attacken gegen das UGB einzustellen und ihrer 
Verantwortung für den Umwelt- und Naturschutz nachzukommen", sagt Dr.
Cornelia Nicklas, Leiterin der Abteilung Recht der DUH.  "Wenn sich 
SPD und Union in dieser Woche nicht einigen, stellt die Große 
Koalition sich selbst ein Armutszeugnis aus." Nicklas erinnerte die 
Koalitionsparteien an den Koalitionsvertrag, in dem sie verabredet 
haben:
"Das historisch gewachsene, zwischen verschiedenen Fachgebieten 
sowie Bund und Ländern stark zersplitterte Umweltrecht, entspricht 
nicht den Anforderungen an eine integrierte Umweltpolitik:
  • Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammen gefasst werden.
  • Die verschiedenen Genehmigungsverfahren sind im Rahmen eines Umweltgesetzbuchs durch eine integrierte Vorhabengenehmigung zu ersetzen."
Insbesondere die CSU und die bayerische Landesregierung sollten 
ihre Frontalopposition gegen das Umweltgesetzbuch aufgeben und sich 
konstruktiv an dem wichtigsten umweltrechtlichen Projekt der Großen 
Koalition beteiligen. "Die Profilierungsversuche des bayerischen 
Ministerpräsidenten Horst Seehofer dürfen nicht länger auf Kosten 
eines modernen Umwelt- und Naturschutzgesetzes von gesamtstaatlicher 
Bedeutung gehen", erklärte die Umweltjuristin.
Über den monatelangen Streit zwischen Union und SPD sei das 
zentrale Anliegen eines UGB schon lange in den Hintergrund getreten. 
Das Umweltgesetzbuch sollte ein umfassendes, modernes und 
zukunftstaugliches Regelwerk sein, in dem nicht nur die 
unterschiedlichen Umweltgesetze zusammengeführt werden, sondern auch 
die umweltpolitischen Herausforderungen, wie etwa der Klimawandel, 
aufgenommen werden. Von diesem Anspruch haben sich alle Beteiligten 
schon lange verabschiedet. "Wer das UGB jetzt noch stärker 
beschneidet, beweist nur seinen Willen zu einem umweltpolitischen 
Rollback in Deutschland", sagt Nicklas.
Die Attacken der CSU richten sich gegen die sogenannte Integrierte
Vorhabensgenehmigung (IVG), die ein zentraler Bestandteil des UGB 
ist. Mit der IVG sollen die Genehmigungsverfahren von industriellen 
Neubauten vereinfacht werden. Unternehmen bräuchten mit einer IVG nur
mehr einen Antrag zu stellen - und die Prüfungen nach 
unterschiedlichen Umweltgesetzen (insbesondere Wasser- und  
Immissionsschutzrecht) würden in einem statt in mehreren Verfahren 
erfolgen. Nicklas: "Die Integrierte Vorhabensgenehmigung ist ein 
Meilenstein für den auch von der CSU immer wieder geforderten 
Bürokratieabbau".
Hintergrund
Seit Beginn der Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung 
torpedieren verschiedene unionsgeführte Bundesministerien, 
Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU und die von der Union regierten 
Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern insbesondere
den Naturschutz im UGB. Mit allen erdenklichen Mitteln haben sie 
versucht, bewährte Standards des Naturschutzrechts zu kippen: Die 
Eingriffsregelung sollte so verändert werden, dass in Zukunft jeder  
Eingriff in den Naturhaushalt sofort finanziell ausgeglichen werden 
kann. Damit wäre der Vorrang für naturverträgliche 
Ausgleichsmaßnahmen (sog. Realkompensation) abgeschafft worden. 
Außerdem wollten sie die so genannte gute fachliche Praxis, die die 
Mindesteinhaltung von Naturschutzstandards zum Beispiel in der 
Landwirtschaft regelt, aus dem UGB streichen.
Nach ungezählten Arbeitsgruppensitzungen zwischen dem 
federführenden Umweltministerium, dem CSU-geführten 
Wirtschaftsministerium und dem Landwirtschaftsministerium (ebenfalls 
CSU), zwischen den Koalitionsparteien im Bundestag und nach 
mindestens einem Spitzengespräch im Kanzleramt zum UGB, schien die 
Arbeit zum Ende des vergangenen Jahres doch noch voranzugehen. Doch 
Bayern und die CSU konnten es nicht lassen: Trotz der schon im Sommer
und Herbst 2008 erzielten Einigungen über die Eingriffsregelung und 
die gute fachliche Praxis blockieren sie den gesetzgeberischen Weg 
des UGB.
Die Verabschiedung in dieser Legislaturperiode ist besonders 
wichtig, da am 31. Dezember 2009 das Moratorium für die Länder 
ausläuft. Mit der Föderalismusreform von 2006 hat der Bund die 
Möglichkeit erhalten, im Wasser- und Naturschutzrecht Vollregelungen 
zu treffen, von denen die Länder teilweise dann nicht mehr abweichen 
dürfen. Würde die Frist verstreichen, könnte ab dem 1. Januar 2010 
ein Sammelsurium von unterschiedlichen Regelungen im Naturschutz- und
Wasserrecht in den 16 Bundesländern entstehen.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Dr. Cornelia Nicklas
Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e. V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin
Tel.: 030 2400867-18; 0162 - 63 44 657, nicklas@duh.de

Ulrike Fokken
Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 24 00 867-22, 0151 - 55 01 70 09, fokken@duh.de

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