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Vattenfall verstößt gegen Bewährungsauflagen

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Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe fordert nach erneutem Krümmel-Desaster 
Konsequenzen - Zuverlässigkeit "ernsthaft und nicht nur für die 
Galerie" prüfen - Entzug der Betriebsgenehmigung als letztes, aber 
mögliches Mittel zum Schutz der Bevölkerung - DUH ruft 
Vattenfall-Kunden zum Wechsel zu Ökostromern auf
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat 
den kommissarisch mit der Leitung der schleswig-holsteinischen 
Atomaufsicht beauftragten Minister Dr. Christian von Boetticher 
aufgefordert, die laufende Zuverlässigkeitsprüfung des 
Krümmel-Betreibers Vattenfall Europe "ernsthaft und nicht nur für die
Galerie" durchzuführen. Zwar sei unbestritten, dass die Entziehung 
der Betreiberlizenz das letzte Mittel bleibe, wenn andere mildere 
Maßnahmen nicht zum Ziel führten. "Angesichts des beispiellosen 
Sündenregisters, das Vattenfall in den vergangenen Jahren angesammelt
hat, stellt sich aber die Frage, ob dieser Punkt nicht jetzt erreicht
ist", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er erinnerte an 
die Parallelitäten zum Transformatorbrand vor zwei Jahren und an die 
mehrwöchige Vertuschung einer Wasserstoffexplosion im 
Sicherheitsbehälter des Atomkraftwerks Brunsbüttel Ende 2001.
Obwohl nach dem Transformatorbrand im Sommer 2007 die 
verantwortliche Führungsspitze ausgetauscht worden war, habe dies 
offenbar keine positiven Folgen für die Sicherheits- und 
Kommunikationskultur des Betreibers Vattenfall gehabt. Eine von der 
schleswig-holsteinischen Aufsichtsbehörde verlangte 
Überwachungsarmatur für den Transformator sei ebenso wenig eingebaut 
worden, wie eine Audioeinrichtung zur Stimmaufzeichnung in der Warte.
Dass auch diesmal der Kraftwerksdirektor gehen musste, sei angesichts
der Erfahrungen der Vergangenheit nicht ausreichend.
Baake rief die Vattenfall-Kunden auf, "ihr Geld für Strom nicht 
länger jeden Monat einem Kraftwerksbetreiber zu überweisen, der 
Atomkraftwerke offensichtlich fahrlässig betreibt". Wenn Vattenfall 
seine Meiler Krümmel und Brunsbüttel nicht freiwillig abschalte, 
müssten eben die Stromverbraucher den Druck erhöhen. "Ökostrom ist 
heute vielfach nicht mehr teurer als Atom- oder Kohlestrom. Der 
massenhafte Wechsel zu einem konzernunabhängigen Ökostromanbieter ist
in fünf Minuten erledigt und im Geldbeutel kaum zu spüren", sagte 
Baake.
"Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt selbstverständlich 
auch für Vattenfall", sagte die Rechtsanwältin und Leiterin 
Energiewende und Klimaschutz der DUH, Cornelia Ziehm, "aber er gilt 
nicht nur zum Schutz der Interessen des Konzerns." Wenn der Schutz 
der Bevölkerung anders nicht zu gewährleisten sei, erfordere der 
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit  vielmehr auch den Widerruf der 
Betriebsgenehmigung infolge der Unzuverlässigkeit eines 
AKW-Betreibers . "Es ist offenbar, dass Vattenfall gegen 
Bewährungsauflagen verstößt und die Chance, die die Atomaufsicht vor 
zwei Jahren gewährt hat, erneut verspielt", sagte Ziehm. Die 
Ereignisse der letzten Wochen ließen vor dem Hintergrund früherer 
Erfahrungen "bei Vattenfall grundlegende betriebsorganisatorische 
Mängel und einen Hang zur Nichtbeachtung der für den Betrieb einer 
Hochrisikotechnologie maßgeblichen Anforderungen erkennen und daher 
keine positive Sozialprognose für die Zukunft zu". Offensichtlich 
habe sich der "bloße Austausch von Führungspersonal und 
Transformatoren" als nicht zielführend erwiesen.
Im Anhang: Hintergrund "Fatale Tradition"

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0151 55016943, Tel.: 0302400867-0,
Fax: 0302400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0160 94182496,
E-Mail: ziehm@duh.de

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