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Konjunkturpaket II: Länder sollen Grundgesetzänderung gezielt für Zukunftsinvestitionen nutzen

Berlin (ots)

Grundgesetz-Änderung im Rahmen des Konjunkturpakets
II ermöglicht Förderung außerhalb der Bundeskompetenz - Deutsche 
Umwelthilfe kritisiert in weiten Teilen richtungslose Finanzspritzen 
- Aufruf an die Länder, jetzt die Gestaltungsfreiheit für 
Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz zu nutzen -
Sinnvolle Maßnahmen wie Green IT kommen bisher zu kurz
Die jetzt in Kraft getretene Grundgesetzänderung, wonach die 
Bundesländer in "im Falle von Naturkatastrophen oder 
außergewöhnlichen Notsituationen" Finanzmittel des Bundes auch 
außerhalb von dessen Gesetzgebungskompetenz einsetzen können, 
eröffnet den Ländern Möglichkeiten, offensichtliche Fehlsteuerungen 
im Konjunkturpaket II der Bundesregierung nachträglich zu 
korrigieren. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) 
anlässlich der Veröffentlichung der Grundgesetzänderung im 
Bundesanzeiger hingewiesen und die Bundesländer eindringlich 
aufgefordert, diese Chance entschlossen zu nutzen. Dies entspreche im
Übrigen auch dem Gebot des Umweltschutzes, der als Staatsziel im 
Grundgesetz verankert ist.
Insgesamt 10 Milliarden Euro sollen nach dem 
Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes für Investitionen in den 
Ländern bzw. Städten und Gemeinden ausgegeben werden. Insbesondere 
können die Länder nun mit einer auf Ressourcen- und Klimaschutz 
zielenden, intelligenten Förderpolitik auch Projekte außerhalb der 
Bundeskompetenz fördern. Sie haben damit die Möglichkeit, die 
Wirtschaft durch gezielte Investitionen in zukunftssichere 
Technologien nicht nur kurzfristig zu stützen, sondern sie 
gleichzeitig fit zu machen für die Herausforderungen des 
Klimawandels. "Gerade infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise hat 
die Politik erheblich an Macht und Handlungsspielraum gewonnen", 
erklärte der Leiter Politik & Presse bei der Deutschen Umwelthilfe, 
Gerd Rosenkranz und könne das bisher eher abstrakte Staatsziel 
Umweltschutz aus Artikel 20 a des Grundgesetzes konkret voranbringen.
"Die Bundesregierung gibt mit der aktuellen Grundgesetzänderung einen
Teil ihres Machtzuwachses an die Bundesländer weiter, die nun mit in 
der Verantwortung stehen, in der Wirtschafts- und Klimakrise den 
überfälligen ökologischen Strukturwandel zu beschleunigen."
In den ursprünglichen Beschlüssen von Koalitionsausschuss und 
Kabinett zum Zukunftsinvestitionsgesetz waren Klimaschutz und 
Energieeffizienz als ein Schwerpunkt für die Fördermaßnahmen 
vorgesehen. Von dieser Ausrichtung blieb, dass ein Teil der Gelder 
zur energetischen Sanierung von Gebäuden verwendet werden soll. Doch 
auch diese Förderrichtung wurde mittlerweile aufgeweicht. Stattdessen
fließen erhebliche Mittel in unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten 
offensichtlich unsinnige Projekte, wie etwa eine energieintensive 
-110 °C kalte Kältekammer für Leistungssportler. In Niedersachsen 
werden in großem Stil digitale Schultafeln an die Schulen verteilt, 
vielfach ohne dass die hierfür notwendige moderne 
IT-Grundinfrastruktur vorhanden ist.
Rosenkranz rief die Länder auf, die Bewilligung von 
Fördermaßnahmen aus dem Konjunkturpaket gezielt von deren 
"Zukunftstauglichkeit" abhängig zu machen. "Was wir brauchen, ist 
eine Art ökologischen Lackmustest für jede einzelne Maßnahme", 
bekräftigte Rosenkranz seine bereits bei der Anhörung zum 
Gesetzesverfahren geäußerte Forderung.
Steffen Holzmann, Projektleiter ecoIT der Deutschen Umwelthilfe, 
ergänzt: "Viele der jetzt kurzsichtig durchgepeitschten Investitionen
gehen auf Kosten der nächsten Generationen. Um seinem Ziel gerecht zu
werden, müssen mit dem Konjunkturpaket gezielt und durchdacht 
Zukunftsinvestitionen getätigt werden." Hinsichtlich der Förderung 
von Informations- und Kommunikationstechnologien könnten die Länder 
vom  Bund lernen, wie man es nicht machen sollte: Nur ein Fünftel der
vorgesehenen 500 Millionen Euro werde derzeit vom Bund für 
energieeffiziente Lösungen bereitgestellt.
"Die Bewilligungen scheinen sich mehr an Formalia auszurichten als
an allgemein anerkannten Zukunftszielen etwa im Klimaschutz. Eine 
solche Förderung verkennt massiv die mit der Wirtschaftskrise 
verbundenen Zukunftschancen", sagte Holzmann, "Energie- und 
Ressourceneffizienz müssen bei Bund und Ländern ein wesentliches 
Kriterium aller Investitionsentscheidungen im ITK-Sektor werden." Der
Löwenanteil müsse der Zukunftssicherung und damit Green IT 
vorbehalten sein. Technische Lösungen, die mittelfristig über 
Energieeinsparungen sogar insgesamt eine Kostenreduktion erbrächten 
stünden vielfach bereit: "Ressourceneffiziente Lösungen sind ein mehr
als vollwertiger Ersatz für konventionelle IT. Deshalb gilt es, bei 
allen Investitionsentscheidungen auf diese Techniken zu setzen und so
die Gesamtsysteme zu optimieren", so Holzmann weiter.
Beispiele gebe es genug, zwei davon habe die Deutsche Umwelthilfe 
bereits als ecoIT Projekte des Monats ausgezeichnet: Die Gemeinde Bad
Soden und die im Juni ausgezeichnete Grundschule Mengendamm in 
Hannover zeigen auf, welche Energie- und Materialsparpotentiale in 
solchen Projekten steckt. In beiden Fällen konnte der 
Energieverbrauch pro Arbeitsplatz um mehr als 60 % gesenkt werden.
"Projekte wie diese sind 'Zukunftsinvestitionen' par excellence", 
lobte Holzmann. Die neue Freiheit der Länder bei der Förderung 
eröffne jetzt erstmals die Möglichkeit, solche Projekte auf breiter 
Front voranzubringen, zumal ein Großteil der Fördergelder in den 
Bildungsbereich fließen soll. Hier waren die 
Investitionsmöglichkeiten durch die bisherige Regelung stark 
eingeschränkt. Die erste Antragsrunde sei gerade abgelaufen, für die 
zweite Etappe seien zum Beispiel alle Schulen und Schulträger 
aufgerufen, bei ihren Anträgen im Rahmen des Konjunkturpakets II 
einen klaren Fokus auf Effizienzsteigerung und Klimaschutz zu setzen.
Mehr Informationen zu den Projekten des Monats:
-	Bad Soden am Taunus:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=1702 
-	Grundschule Mengendamm:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=1752

Pressekontakt:

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Mobil: 0171 5660577,
rosenkranz@duh.de

Steffen Holzmann, Projektleiter ecoIT, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell, Tel.: 07732 9995-52,
Mobil: 0170 4120449, holzmann@duh.de

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