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Deutsche Umwelthilfe zieht gegen irreführende Werbung für Golf GTD vor Gericht

Berllin (ots)

Volkswagen AG bejubelt in Anzeigen neuen
Power-Golf mit einem Spritverbrauch von angeblich 5,3 Liter/100 km 
"und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h" - 
DUH-Geschäftsführer Resch wirft VW-Chef Winterkorn vor, er rufe zum 
"Rasen für den Klimaschutz" auf - Einstweilige Verfügung gegen VW 
beim Landgericht Braunschweig beantragt
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat gegen die Volkswagen AG 
wegen grob irreführender Werbung eine Einstweilige Verfügung beim 
Landgericht Braunschweig beantragt. Die dem Rechtsstreit 
zugrundeliegende Anzeige, in der der neue Golf GTD angepriesen wird, 
verstößt nach Überzeugung der Umwelt- und 
Verbraucherschutzorganisation gegen das Gesetz gegen den unlauteren 
Wettbewerb (UWG). Die Anzeige, die unter anderem in Stern und Focus 
erschienen ist, soll künftig nicht mehr gedruckt werden dürfen. 
Andernfalls drohen VW für jeden Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 
250.000 Euro, ersatzweise auch bis zu sechs Monate Ordnungshaft gegen
den VW-Chef.
Auslöser des Streits ist  eine Anzeige, in der der Diesel-Golf 
unter der Überschrift "Ändern Sie nicht Ihren Fahrstil, ändern Sie 
Ihr Auto" eine Steilküsten-Straße entlang brettert. Im Anzeigentext 
wird für den Golf GTD unter anderem mit den Worten geworben, sein 
"2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur 
5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222
km/h". Die Aussage sei "falsch und irreführend", argumentiert die 
DUH, weil der Golf GTD nach Testberichten in Fachzeitschriften im 
Höchstgeschwindigkeitsbereich nicht 5,3 Liter, sondern deutlich über 
10 Liter auf 100 km verbraucht.
"Winterkorn leistet sich mit dieser Anzeige den zynischsten 
Beitrag aller Autobauer zur aktuellen Klimadebatte", begründete 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Vorgehen der DUH gegen die
Golf-GTD Werbung. "Volkswagen suggeriert, dass ein geringer 
Spritverbrauch auch bei 222 km/h Höchstgeschwindigkeit möglich sei. 
Das ist der Aufruf zum Rasen für den Klimaschutz." Statt auf eine 
runderneuerte Modellpolitik setze VW im Schatten der Klimakrise auf 
suggestive Falschaussagen, um die Kunden weiterhin zum Kauf von 
Fahrzeugen zu bewegen, die bei der beworbenen lustbetonten Fahrweise 
unnötig hohe CO2-Emissionen verursachten. Langfristig werde diese 
Strategie Volkswagen mehr Kunden kosten als die aktuelle 
Wirtschaftskrise, prophezeite Resch. Der Konzern beweise mit der 
instinktlosen Werbung, dass in Wolfsburg "immer noch nicht verstanden
worden ist, was die Stunde geschlagen hat."
VW hatte zuvor die Unterschrift unter eine von der DUH geforderte 
Unterlassungserklärung mit der Begründung verweigert, das Unternehmen
habe in der Anzeige lediglich die Angaben gemacht, die die 
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verlange. Außerdem 
wüssten die Kunden, dass diese Angaben sich nicht auf die 
Höchstgeschwindigkeit beziehen. In Wirklichkeit suggeriert die 
Werbung jedoch mit der verbalen Verknüpfung von Verbrauch (5,3 l/100 
km) und Höchstgeschwindigkeit (222 km/h) durch die Worte "und das bei
einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von ..." bewusst, es sei der 
Verbrauch bei Höchstgeschwindigkeit gemeint.
"Dem Autokunden zu unterstellen, er kenne alle Details der 
Spritverbrauchsberechnung, ist abgehoben und realitätsfern. 
Umweltpolitisch wäre zwar zu wünschen, dass der Kraftstoffverbrauch 
bei Höchstgeschwindigkeiten ermittelt wird, der Normalbürger weiß 
jedoch selten bis nie, dass dem nicht so ist", sagte DUH-Anwalt Remo 
Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Volkswagen müsse 
seriöser mit seinen Spritverbrauchswerten umgehen. Wer heute noch 
kleine technische Fortschritte beim Kraftstoffverbrauch mit der 
Werbung für Höchstgeschwindigkeiten seiner Autos verknüpfe, werde 
nicht nur vor Gericht scheitern, sondern auch in der Öffentlichkeit 
und letztlich bei den Kunden.
Die Anzeige finden sie unter www.duh.de
http://www.duh.de/uploads/media/VW_Golf_GTD-Anzeige_FOCUS_Nr33_100820
09.pdf

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030-88472-80, Mobil:
0171-2435458, klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-0, Fax:
0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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