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Früherer E.on-Mann Hennenhöfer darf nicht als Atomaufseher des Bundes arbeiten

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Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe fordert Umweltminister Röttgen auf, 
umstrittene Personalie rückgängig zu machen - 
Verwaltungsverfahrensgesetz verbietet dem vormaligen 
E.on-Generalbevollmächtigten als Abteilungsleiter Reaktorsicherheit 
im Bundesumweltministerium Atomkraftwerke seines früheren 
Arbeitgebers zu überwachen - frühere Tätigkeit für 
Atomkraftwerksbetreiber "absoluter Ausschlussgrund" - Hennenhöfer 
verhandelte auf Seiten der Kraftwerksbetreiber den Atomausstieg mit 
der rot-grünen Bundesregierung
Die Berufung des ehemaligen E.on-Managers Gerald Hennenhöfer zum 
Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium ist
nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) nicht nur ein 
politischer Fehler, der das Vertrauen der Öffentlichkeit in die 
Objektivität der Atomaufsicht erschüttert; gegen seine Beteiligung an
atomrechtlichen Verwaltungsverfahren bestehen auch rechtlich größte 
Bedenken. Hennenhöfer hat in der Vergangenheit 
Atomkraftwerksbetreiber gegenüber dem Bund vertreten. Insbesondere 
verhandelte er als Generalbevollmächtigter der Münchner Viag, die im 
Jahr 2000 mit der Veba zu E.on verschmolz, die Vereinbarung zum 
Atomausstieg mit der rot-grünen Bundesregierung. Die 
Konsensvereinbarung vom 14. Juni 2000 trägt unter anderem seine 
Unterschrift. Nach § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darf 
jedoch für eine Behörde in einem Verwaltungsverfahren nicht tätig 
werden, "wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der 
Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden 
ist".  Das "Mitwirkungsverbot" ist zeitlich unbegrenzt. § 20 VwVfG 
normiert einen absoluten Ausschlussgrund, einer besonderen Begründung
der Besorgnis der Befangenheit bedarf es nicht.
"Gerald Hennenhöfer ist wegen seiner früheren Tätigkeit für 
Atomkraftwerksbetreiber für alle amtlichen Entscheidungen im 
Zusammenhang mit dem Betrieb der deutschen Atomkraftwerke verbrannt. 
Er ist nach § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz von der Arbeit zwingend 
ausgeschlossen, für die er berufen wurde", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er forderte den 
Bundesumweltminister auf, die umstrittene Personalie unverzüglich 
rückgängig zu machen. Sollte Röttgen der Aufforderung nicht 
nachkommen, seien alle künftig unter Mitwirkung von Herrn Hennenhöfer
getroffenen Entscheidungen in diesem Zusammenhang rechtswidrig. 
Betroffene könnten sie dann unter Berufung auf § 20 VwVfG erfolgreich
vor Gericht anfechten.
Hennenhöfers Tätigkeit als Chef der Reaktorsicherheitsabteilung im
BMU verstoße im Übrigen auch gegen die Berufsordnung für 
Rechtsanwälte. Nach § 3 der Berufsordnung ist einem Rechtsanwalt die 
Beratung oder Vertretung bei "widerstreitenden Interessen" untersagt.
Das gilt auch für die Tätigkeit eines Amtsträgers, die in Widerstreit
zu seiner früheren anwaltlichen Tätigkeit steht.
In einem Schreiben an Bundesumweltminister Röttgen hat Baake die 
Rechtsposition der DUH im Einzelnen erläutert. Das an diesem 
Wochenende bei der DUH eingegangene Antwortschreiben des BMU vom 16. 
Dezember bestätigt im Grundsatz die rechtliche Argumentation der DUH,
versucht dann allerdings eine zweifelhafte Verengung des juristischen
Begriffs "Angelegenheit". Denn tatsächlich kommt es für die 
"Angelegenheit" nach § 20 Verwaltungsverfahrengesetz laut den 
einschlägigen Kommentaren (zum Beispiel: Stelkens/Bonk/Sachs, § 20 
Rn. 39) auf die "materielle Vergleichbarkeit der zu begutachtenden 
Fragen" an. Eine solche Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeiten 
Hennenhöfers für Atomkraftwerksbetreiber ist aber im Hinblick auf 
weite Aufgabenbereiche des BMU-Abteilungsleiters Reaktorsicherheit 
zweifellos gegeben. Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die 
Interpretation des BMU stützen würden, gibt es nicht. Das 
Antwortschreiben des BMU ist somit nach Überzeugung der DUH in keiner
Weise geeignet, die Ausschlussgründe des § 20 
Verwaltungsverfahrensgesetz zu entkräften.
Das Schreiben der DUH an Bundesumweltminister Röttgen und die 
Antwort des BMU vom 16. Dezember sind dieser Pressemitteilung 
beigefügt.

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 550169 43, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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