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Aus für ungefilterte Dieselstinker: In 2010 werden die Umweltzonen "scharf gestellt"

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Berlin (ots)

Zum Jahreswechsel steigt die Zahl der Umweltzonen mit 
Einfahrbeschränkungen für ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge 
von 34 auf 40 -Berlin, Hannover, Frankfurt und Bremen verschärfen zum
Jahreswechsel Einfahrbedingungen - Wirkung bestätigt: "Berliner Luft"
deutlich gesünder, auch für Besucher - Aktuelle "Feinstaubkontrolle" 
der Deutschen Umwelthilfe zeigt mit 83 - 87% grüne Plaketten gute 
Akzeptanz in den vier "scharf gestellten" Umweltzonen - 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßt Weiterführung und 
Ausweitung der Partikelfilternachrüstung auf Pkw und Nutzfahrzeuge - 
DUH wird die Einhaltung des neu hinzugekommenen Grenzwerts für 
Stickstoffdioxid ab 01.01.2010 mit Musterklagen, wie zum 
Jahreswechsel in München erhoben, durchsetzen
Zwei Jahre nach dem Start der ersten Umweltzonen in Deutschland 
setzen sich gezielte Einfahrbeschränkungen für "Dieselstinker" in 
Ballungszentren immer mehr durch. Aktuelle Zählungen der Deutschen 
Umwelthilfe e. V. (DUH) zeigen, dass die Umweltzonen von der 
überwiegenden Zahl der Autohalter akzeptiert und von den unter hohen 
Feinstaubbelastungen leidenden Anwohnern mit großen Hoffnungen 
begleitet werden. Zum Jahreswechsel kommen neue Umweltzonen in 
Freiburg, Heidelberg, Münster, Bonn, Osnabrück und Pfinztal 
(Baden-Württemberg) hinzu. Insgesamt steigt ihre Zahl damit auf 40. 
Bisher bleibt in fast allen Städten die Zufahrt von Fahrzeugen mit 
roter, gelber und grüner Feinstaubplakette (rot, gelb, grün) erlaubt.
In einigen Vorreiterstädten gelten ab 1. Januar 2010 verschärfte 
Bedingungen, hier werden die Umweltzonen erstmals "scharf gestellt". 
So dürfen in die Umweltzonen in Berlin und Hannover nur noch 
Fahrzeuge einfahren, die über eine grüne Plakette verfügen. In 
Frankfurt am Main und Bremen ist nur mehr die Einfahrt mit gelber und
grüner Plakette erlaubt.
DUH-Feinstaubkontrollen am gestrigen Vormittag (29. Dezember) 
haben erneut bestätigt, dass auch die Verschärfungen weitgehend 
akzeptiert werden. Nur ein Prozentsatz von 1,9 an roten und 4,9 an 
gelb plakettierten Fahrzeugen, die ab Übermorgen in Berlin nicht mehr
erlaubt sind, registrierten die Mitarbeiter der DUH. In Hannover 
waren es 8,7 Prozent mit gelber sowie 1,0 Prozent mit roter Plakette.
In Frankfurt a. M. fahren immerhin 1,1 Prozent noch mit einer roten 
und 2,5 Prozent ohne Plakette ein. Bremen liegt mit einem Prozentsatz
von 7,3 bei den Fahrzeugen ohne Plakette und 2,3 Prozent bei den rot 
plakettierten dahinter.
"Für 2010 rechnet die DUH mit der 'Scharfstellung' der meisten 
deutschen Umweltzonen - entweder freiwillig oder aufgrund von 
Gerichtsentscheidungen, wie unlängst in Stuttgart erwirkt. Das 
Beispiel der "auf grün" gestellten Umweltzonen in Berlin und Hannover
zeigt, dass es möglich ist, schmutzige Dieselfahrzeuge aus den 
Innenstädten zu verbannen", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen 
Resch. Nach Ansicht der DUH macht dabei die Bevölkerung auch mit: 
Dort wo Einfahrverbote drohen ist eine verstärkte Nachrüstung von 
Altfahrzeugen mit Partikelfiltern und eine beschleunigte Erneuerung 
des Fahrzeugbestands festzustellen. Die Fahrzeugflotte werde "auf 
diese Weise schneller sauber, Dieselstinker ohne Filter haben ab 2010
in Deutschland keine Zukunft." Das sei exakt die Lenkungswirkung, die
man sich von den Umweltzonen erhofft habe.
Bernd Lehming von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und 
Verbraucherschutz in Berlin berichtete über Erfahrungen in der 
Hauptstadt: "Wir sehen schon jetzt positive Effekte unserer Berliner 
Umweltzone. Insgesamt werden an den Feinstaub-Messstellen tendenziell
weniger Grenzwertüberschreitungen registriert - auch wenn wir die 
Wetterverhältnisse berücksichtigen. Dieselfahrzeuge ohne Plakette 
sind in Berlin fast ganz verschwunden, so dass die Rußbelastung schon
aufgrund der 1. Stufe der Umweltzone um 16% abnahm. Bürger und 
Besucher profitieren spürbar. Die Berliner Luft wird besser", freute 
sich Lehming. Die Verschärfung zum Jahresbeginn werde die Situation 
weiter entspannen.
Der Verkehrsexperte Dr. Axel Friedrich wies die Angriffe von 
Kritikern scharf zurück, die die Einrichtung von Umweltzonen immer 
noch als sinnlos bezeichneten, weil Minderungen der 
Feinstaubbelastungen angeblich bisher nicht messbar seien. "Mit 
belastbaren Modellrechnungen ist jedoch die Minderung der besonders 
gefährlichen ultrafeinen Dieselpartikel zu belegen. Die Messungen aus
Berlin bestätigen diese Berechnungen. Der starke Einfluss wechselnder
Wetterlagen lässt in den Städten mit nur ein oder zwei Messstationen 
einen tragfähigen Vergleich erst nach einigen Jahren zu, da gerade 
dort die Zahl der bisher aus den Umweltzonen verbannten Fahrzeuge 
noch gering ist."
Resch forderte die Bundesregierung zu einer schnellen Umsetzung 
ihrer Entscheidung von Mitte Dezember zur Fortsetzung der Förderung 
von Nachrüstfiltern für Pkw und Ausdehnung auf leichte Nutzfahrzeuge 
auf. Resch: "Für dieses Programm stehen der Bundesregierung in den 
Jahren 2010 und 2011 insgesamt ca. 200 Mio. EUR an Zusatzeinnahmen 
zur Verfügung. Damit kann die Nachrüstung von 500.000 Pkw und 
leichten Nutzfahrzeuge von Handwerkern und Händlern gefördert 
werden."
Wie dringlich die Einführung der Umweltzonen ist, zeigt das 
Inkrafttreten eines weiteren Grenzwertes für die Belastung der Luft 
zum 01. Januar 2010. Nach dem seit dem 01. Januar 2005 geltenden 
Grenzwertes für Feinstaub, gilt nunmehr ein weiterer Grenzwert für 
Stickstoffdioxid. Die Luft darf dann nur noch an höchstens 18 Tagen 
im Jahr mit mehr als 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid 
belastet werden; im Jahresmittel dürfen es nur 40 Mikrogramm pro 
Kubikmeter Luft sein. Dieser Wert wird in vielen deutschen 
Großstädten deutlich überschritten. Da die Belastung mit 
Stickstoffdioxid vor allem auf den Ausstoß von Dieselmotoren 
zurückzuführen ist, ergibt sich eine zusätzliche Notwendigkeit der 
Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzonen.
Besonders deutlich wird dies in München. Die in Deutschland mit am
stärksten mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastete Straße, die 
Landshuter Allee als Teil des Mittleren Rings in München, ist immer 
noch nicht zur Umweltzone ausgewiesen. Und dies obwohl es hier nicht 
nur Probleme mit dem Feinstaub sondern zusätzlich die ab dem 01. 
Januar geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Vergangenheit
um das Doppelte überschritten wurden. Die DUH unterstützt daher eine 
am heutigen Vormittag erhobene Klage eines Anwohners der Landshuter 
Allee, der sich gegen diese unzumutbaren Zustände wehrt.
Die Klage ist gegen den Freistaat Bayern gerichtet und wurde vor 
dem Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben. Der Kläger 
verlangt eine unverzügliche Änderung des Münchner Luftreinhalteplans 
mit dem Ziel einer deutlichen Ausdehnung und Verschärfung der 
Umweltzone. Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Kanzlei Geulen & Klinger, 
Berlin), der den Kläger vertritt: "München muss offenbar erst durch 
Gerichte zum Schutz seiner Bürger gezwungen werden. Schon die 
Einführung der jetzt geltenden Umweltzone ging auf eine Klage eines 
Münchner Bürgers zurück, der sein Recht auf saubere Luft bis zum 
Europäischen Gerichtshof erstritt. Damals haben wir ebenfalls den 
Kläger vertreten und die DUH hat die Verfahren unterstützt. Da man in
der Verwaltung dort offenbar immer noch nicht verstanden hat, dass 
die Gesundheit der Menschen wichtiger ist als das Fahren mit 
veralteten und nicht mit einem Dieselfilter nachgerüsteten Autos, 
werden wieder erst die Gerichte für die Einhaltung geltenden Rechts 
sorgen müssen."

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, Fax: 030 2400867-19,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Bernd Lehming, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz Berlin, Tel.: 030 90252222,
E-Mail: bernd.lehming@senguv.berlin.de

Dr. Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte,
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin@gmail.com

Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße 15,
10719 Berlin, Mobil: 0171 2435458, Fax: 030 88472810,
E-Mail: klinger@geulen.com

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