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Verwaltungsgericht stoppt Minister Sander

Berlin (ots)

Verwaltungsgericht Hannover bringt Umweltminister
Sander zum Verzicht auf fristgerechte Umsetzung seines 
Umweltzonenerlasses - Einfahrt in die Umweltzone von Hannover ab 
sofort nur mehr mit grüner Plakette zulässig - Deutsche Umwelthilfe 
wirft Sander "Klientelpolitik zugunsten der Automobilindustrie" vor -
DUH-Geschäftsführer Resch: "Auch ein Minister muss bei seinen 
Entscheidungen die wissenschaftlichen Grundlagen beachten und darf 
Gutachten des Umweltbundesamtes nicht missbrauchen"
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Feldzug des  
niedersächsischen so genannten Umweltministers Hans-Heinrich Sander 
(FDP) gegen die Umweltzone in Hannover vorerst gestoppt. "Die 
Intervention des Gerichts ist das von der Deutschen Umwelthilfe 
erwartete Signal gegen einen Mann, der es sich zur Gewohnheit macht, 
gegen seinen Auftrag als Umweltminister Amok zu laufen", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Unter Verweis auf den 
Widerstand der Automobilindustrie gegen wirksame Umweltzonen warf 
Resch Sander "erkennbare Klientelpolitik zugunsten der 
Automobilindustrie" vor. "Das Gericht hat nun ein Signal für die 
Gesundheit der Bevölkerung gesetzt. Das Recht auf saubere Luft gilt 
trotz Umweltminister Sander auch für die Bürger der niedersächsischen
Landeshauptstadt". Resch nannte es eine "Verhöhnung der Demokratie", 
dass Sander der DUH vorwerfe, sie hätte die betroffenen Bürger 
aufgefordert, von ihrem Klagerecht gegen Willkürentscheidungen des 
Staates Gebrauch zu machen. Auch ein Minister müsse bei seinen 
Entscheidungen die wissenschaftlichen Grundlagen beachten und dürfe 
Gutachten des Umweltbundesamts nicht zu eigenen Zwecken missbrauchen.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer rechnet fest damit, dass das 
Verwaltungsgericht Hannover nach der Intervention beim 
Umweltministerium auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im 
Sinne der klagenden Bürger und der DUH entscheidet.
Nach einer "Nachfrage des Gerichts" hatte Sander gegenüber der 
Stadt Hannover erklärt, nicht mehr auf der fristgerechten Umsetzung 
des Erlasses zu bestehen, mit dem er die am 1. Januar 2010 scharf 
gestellte Umweltzone in der Landeshauptstadt teilweise wieder 
rückgängig machen wollte. Damit ist die Umweltzone in der von der 
Stadt Hannover beschlossenen Form bis zur Entscheidung des Gerichts 
weiterhin gültig. Allerdings verzichtet die Stadt angesichts des von 
Sander angerichteten Chaos vorerst auf Sanktionen für Fahrzeughalter,
die mit gelber Plakette in die Umweltzone einfahren.
Hoch befriedigt von der neuen Entwicklung zeigte sich auch der 
niedersächsische Landesgeschäftsführer des BUND, Carl-Wilhelm 
Bodenstein-Dresler: "Die Intervention des Gerichts gebietet 
staatlicher Willkür Einhalt und bedeutet für die Bürgerinnen und 
Bürger des Großraums Hannover, dass Recht und Ordnung wieder 
hergestellt sind." Er gehe davon aus, dass das Gericht im Sinne der 
Bürger Hannovers entscheidet.
"Es beginnt der Abgesang auf die Pläne Sanders ", sagte der 
Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der die von der DUH unterstützten
Kläger in dem Eilverfahren gegen den Sander-Erlass vertritt."Die 
Pläne waren von Anfang an unüberlegt in der Sache und stümperhaft in 
der Ausführung. Der Minister täte gut daran, das Ganze endgültig zu 
stoppen. Ansonsten werden es Gerichtsentscheidungen für ihn tun."  
Die Stadt Hannover rief Klinger auf, das Einfahrverbot für Fahrzeuge 
mit gelber Plakette weiter zu kontrollieren.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwälte Geulen & Klinger, Schaperstraße 15,
10719 Berlin, Tel.: 030-8847280, Fax: 030-88472810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030 2400867-19, Mobil:01715660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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