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Deutsche Umwelthilfe warnt Umweltausschuss vor EU-rechtswidriger Luftreinhalteverordnung

Berlin (ots)

DUH fordert Umweltpolitiker im Bundestag auf, die
EU-Luftqua¬li¬tätsrichtlinie vollständig und rechtskonform umzusetzen
- Ver¬ord¬nungs¬entwurf aus dem Umweltministerium widerspricht dem 
EU-Recht und schwächt die Rechte von Bürgern, die unter Fein¬staub 
und Stickoxiden leiden
Die Bundesregierung versucht offensichtlich durch die Hintertür, 
die EU-Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffoxid und andere 
Schadstoffe aus dem Straßenverkehr zu umgehen. Mit einer Verordnung 
aus dem Umweltministerium soll die EU- Luftqualitätsrichtlinie so 
abgeschwächt werden, dass bis auf Weiteres praktisch keine 
Anstrengungen für eine bessere Luft gemacht werden müssten.Die 
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert die Umweltpolitiker im 
Bundestag daher auf, dem Verordnungsentwurf aus dem Umweltministerium
nicht zuzustimmen und stattdessen die EU-Luftqualitätsrichtlinie 
formal korrekt und inhaltlich vollständig in deutsches Recht 
umzusetzen. Die DUH warnt den Umweltausschuss, die Schutzrechte der 
Bürger bei der Luftqualität massiv zu verschlechtern und von den für 
alle Mitgliedsstaaten seit Juni 2008 verbindlichen Mindeststandards 
der EU nach unten abzuweichen. Die DUH fordert den Umweltausschuss 
des Bundestages daher auf, dem vorliegenden Verordnungsentwurf des 
Umweltministeriums zum Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht 
zuzustimmen. Der  Verordnungsentwurf ist nach einer rechtlichen 
Prüfung durch die DUH eindeutig EU-rechtswidrig und erhöht die 
Möglichkeiten, untätig zu bleiben, wenn die Grenzwerte für 
verkehrsbedingte Luftschadstoffe überschritten werden.
Am Dienstag, dem 9. Februar 2010, berät der Umweltausschuss über 
die 39. Verordnung zur Durchführung des 
Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BlmSchV). Der Vorschlag aus dem BMU 
würde erhebliche Ausnahmen von den Grenzwerten für die 
gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe Benzol, feine 
Feinstaubpartikel und Stickoxide zulassen. "Der vorliegende Entwurf 
widerspricht dem Gemeinschaftsrecht und schwächt die Rechte der von 
hohen Feinstaub- und Stickoxidwerten belasteten Bürger. Die 
EU-Luftqualitätsrichtlinie gilt unmittelbar als Mindeststandard in 
allen 27 Mitgliedsstaaten. Der vorliegende Vorschlag zur Umsetzung 
dieser EU-Richtlinie in nationales Recht verstößt eklatant gegen die 
EU-Luftqualitätsrichtlinie.", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen 
Resch. "Der Verordnungsentwurf ist deshalb eindeutig 
EU-rechtswidrig."
Bereits seit Jahren hätte die Bundesregierung ihr nationales 
Luftreinhalterecht an die seit Juni 2008 verbindliche 
EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) anpassen müssen. Die 
EU-Luftqualitätsrichtlinie ergänzt die vorangegangenen 
EU-Richtlinien, die unter anderem Luftreinehaltepläne und 
Aktionspläne bei Überschreiten von Grenzwerten bei Feinstaubpartikeln
und anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen vorsehen. Dank 
dieser EU-Richtlinie für bessere Luft haben mehr als 40 deutsche 
Städte Umweltzonen eingerichtet.
Die 2008er EU-Richtlinie sieht vor, dass die besonders strengen 
Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid unter besonderen, eng 
umrissenen Voraussetzungen erst zum 30. Juni 2011 bzw. zum 01. Januar
2015 einzuhalten sind. Nach der EU-Richtlinie dürfen Ausnahmeanträge 
zur Fristverlängerung von nationalen Regierungen an die EU-Kommission
nur unter sehr engen Voraussetzungen gestellt werden. Dazu gehört, 
dass die Schadstoff-Grenzwerte nur aufgrund standortspezifischer 
Ausbreitungsbedingungen, ungünstiger klimatischer Bedingungen oder 
grenzüberschreitender Schadstoffeinträge nicht eingehalten werden 
können. Eine weitere EU-Voraussetzung ist, dass ein bestehender 
Luftqualitätsplan aufzeigt, wie die Einhaltung der Grenzwerte vor 
Ablauf der neuen Frist erreicht werden soll. Existiert für das 
betroffene Gebiet noch kein Luftreinhalteplan, ist ein solcher 
aufzustellen. Von diesen Voraussetzungen ist aber im deutschen 
Verordnungsentwurf keine Rede.
 "Wenn die Bundesregierung sich durchsetzt, wird der 
Gesundheitsschutz der Bürger massiv verschlechtert", sagte Resch.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Ulrike Bickel, Stellvertretende Leiterin Verkehrsbereich, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-72, E-Mail: bickel@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, Mobil: 0151 55017009,
fokken@duh.de

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