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Deutsche Umwelthilfe: Finger weg vom Sofortvollzug beim Kraftwerk Datteln

Berlin (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe fordert die
NRW-Landesregierung auf, den E.ON-Antrag auf Wiederaufnahme der 
Bauarbeiten zurückzuweisen - Stromkonzern muss Beschluss des 
Bundesverwaltungsgerichts akzeptieren - DUH weist auf den Versuch von
E.ON hin, vor NRW-Landtagswahl Fakten zu schaffen - Neuer Landtag 
soll Datteln mit Landesklimaschutzgesetz endgültig stoppen
Der für den Vollzug des Bundesimmissionsschutzrechts 
verantwortliche nordrhein-westfälische Umweltminister Eckhard 
Uhlenberg (CDU) muss umgehend den Versuch des E.ON-Konzerns stoppen, 
am Kraftwerksstandort Datteln weitere Fakten zu schaffen. Das fordert
die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), nachdem E.ON nur wenige Tage 
nach der Abweisung seiner Revisionsbeschwerde durch das 
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erneut die Fortführung der 
Bauarbeiten per Sofortvollzug beantragt hat. Mit dem BVerwG-Beschluss
hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 
September 2009 Rechtskraft erlangt. Das im Bau befindliche 
E.ON-Kraftwerk steht ohne gültigen Bebauungsplan da.
"Die Landesregierung kann nicht einfach so tun, als gäbe es den 
höchstrichterlichen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nicht. 
Bis das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über die dort 
anhängigen immissionsschutzrechtlichen Klagen gegen das Kraftwerk 
entschieden hat, dürfen keine weiteren Baumaßnahmen zugelassen 
werden. Alles andere käme einer Rechtsbeugung gleich", sagte 
DUH-Bundesgeschäfts¬führer Rainer Baake.
Mit der Rechtskraft des OVG-Urteils sei "das gesamte 
Genehmigungsgebäude in sich zusammengefallen". Baake verwies darauf, 
dass die vermeintliche baurechtliche Zulässigkeit der Anlage eine 
wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des 
immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides gewesen sei, auf dessen 
Grundlage alle fünf bis heute erteilten Teilgenehmigungen erfolgt 
seien. Mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplans entfalle die 
Geschäftsgrundlage für den Weiterbau. Ob ein neuer Bebauungsplan für 
ein Kohlekraftwerk an dem jetzigen Standort, wie ihn die Stadt 
Datteln anstrebt, rechtmäßig aufgestellt werden kann und einer 
gerichtlichen Überprüfung Stand hält, sei völlig offen.
"Statt jetzt weitergehende Bauarbeiten zuzulassen, müsste eine 
rechtmäßig handelnde Landesregierung sämtliche Genehmigungsbescheide 
von sich aus zurückziehen. Denn diese sind nach der endgültigen 
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unzweifelhaft 
rechtwidrig", sagte Rechtsanwalt Philipp Heinz, der im Auftrag eines 
Privatklägers den Bebauungsplan erfolgreich angegriffen hatte.
Dem E.ON-Konzern riet Baake, "ein bisschen mehr Demut vor 
höchstrichterlichen Entscheidungen zu zeigen". Der Düsseldorfer 
Stromriese hatte in seinem Antrag zur Wiederaufnahme der Bauarbeiten 
per Sofortvollzug auf den Ratsbeschluss der Stadt Datteln vom 
Mittwoch vorletzter Woche hingewiesen, wonach eine Neuaufstellung des
Bebauungsplans angestrebt werden soll. Die Neuaufstellung soll auf 
Grundlage des von der gegenwärtigen CDU/FDP-Landesregierung - an den 
E.ON-Interessen in Datteln ausgerichteten - neuformulierten 
Landesentwicklungsplans (LEP) erfolgen. Die Änderung des LEP kann 
jedoch nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen werden, vorausgesetzt 
die gegenwärtige Landesregierung bleibt nach der Landtagswahl im Amt.
Baake: "Die E.ON-Verantwortlichen müssen wissen, dass sie hohes 
Risiko gehen: Die Reaktionen der Parteien in Nordrhein-Westfalen auf 
die kürzlich von der Deutschen Umwelthilfe, dem BUND 
Nordrhein-Westfalen, dem NABU Nordrhein-Westfalen, Germanwatch und 
dem Kampagnen-Netzwerk Campact vorgelegten Eckpunkte für ein 
Landesklimaschutzgesetz zeigen, dass eine neue Mehrheit in Düsseldorf
die klimaschädliche Kohlepolitik der CDU/FDP-Landesregierung nicht 
fortsetzen wird. Für jeden in Datteln verbauten Euro ist E.ON allein 
verantwortlich".
Hintergrund
Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 
16.03.2010 (Az.: 4 BN 66.09) ist das Urteil des 
Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) vom 03.09.2009 
(Az.: 10 D 121/07.NE) rechtkräftig. Das im Bau befindliche 
E.ON-Kohlekraftwerk ist auf Basis eines rechtswidrigen Bebauungsplans
errichtet worden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist eine 
Genehmigungsvoraussetzung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. 
Dennoch versucht der Energiekonzern weiter Fakten zu schaffen. 
Nachdem der Stadtrat in Datteln der Einleitung eines neuen 
Bebauungsplanverfahrens für das Kohlekraftwerk mehrheitlich 
zugestimmt hat, beantragt E.ON die Fortführung der Bauarbeiten erneut
mittels einer so genannten sofortigen Vollziehung der letzten beiden 
Teilgenehmigungen.
Die Klageverfahren gegen den immissionsschutzrechtlichen 
Vorbescheid und weitere Teilgenehmigungen waren zuvor im Einvernehmen
mit allen Beteiligten vom OVG NRW ruhend gestellt worden, bis zur - 
nunmehr erfolgten - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum 
Bebauungsplan und bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof 
(EuGH) über ein so genanntes Vorabentscheidungsersuchen des OVG NRW. 
Darin hat das Gericht dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, 
ob Umweltorganisationen bei Klagen - etwa gegen Kohlekraftwerke - die
gerichtliche Überprüfung aller für die Zulassung des Vorhabens 
maßgeblichen Umweltvorschriften verlangen dürfen oder nicht 
(Rechtssache C-115/09). Das deutsche Umweltrechtbehelfsgesetz 
(UmweltRG) beschränkt die Klagerechte von Vereinigungen auf die 
Geltendmachung sog. subjektiver Rechte. Umweltverbände können nach 
der derzeitigen Fassung des UmweltRG lediglich stellvertretend für 
einzelne Personen (wie z.B. Anwohner) deren subjektive Rechte 
einklagen. Die Geltendmachung von Verstößen gegen europäische Natur- 
und Artenschutzvorgaben vor Gericht bleibt den Umweltverbänden bisher
verwehrt. Der EuGH hat darüber zu entscheiden, ob der deutsche 
Gesetzgeber die Klagemöglichkeiten zu sehr beschränkt und damit der 
EU-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie widerspricht. Die mündliche 
Verhandlung hierüber ist für den 10. Juni 2010 in Luxemburg 
anberaumt.
Anhang zum Herunterladen: Verfahrensstand E.ON-Kohlekraftwerk 
Datteln (Stand: März 2010)

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 550169 43, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Philipp Heinz, Rechtsanwalt, Grolmanstr. 39, 10623 Berlin, Tel.: 030
280095-0, Fax: 030 280095-15, E-Mail: kanzlei@philipp-heinz.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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