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Angekündigte "Selbstverpflichtungserklärung" der Industrie zum Dosenpfand entpuppt sich als Frontalangriff auf Mehrweg

Düsseldorf/Radolfzell (ots)

Der vorzeitig bekannt gewordene
Entwurf einer "Selbstverpflichtungserklärung" von Unternehmen aus
Handel, Industrie und Verpackungsherstellern entpuppt sich als ein
plumper Versuch, das bestehende Mehrwegsystem in Deutschland
schrittweise zu Grabe zu tragen. Dies ist die Ansicht der Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) sowie des Bundesverbandes des deutschen
Getränkefachgroßhandels (GFGH). Nach Auffassung von DUH und GFGH
zeigt das vorliegende Industriekonzept in verblüffender Klarheit die
Absicht von DSD, Groß- und Konzernbetrieben, sich durch eine
jährliche Ablasszahlung von 250 Mio. DM von der derzeit gültigen
72%igen Mehrwegquote freikaufen zu wollen.
Aufgebracht werden soll diese Summe über einen Zuschlag auf die
bisherige Gebühr für den Grünen Punkt. Nach Berechnungen von DUH und
GFGH wird dieser Aufschlag ca. 1,9 Pfennige pro Verpackung betragen
und somit keinerlei Lenkungswirkung haben. Die Mehrwegquote soll in
einem ersten Schritt faktisch um 10 Prozent gesenkt werden. Neue
Messgröße ist laut diesem Konzept "jährlich 23 Milliarden Liter
Getränke in ökologisch vorteilhaften Verpackungen". Außerdem will die
Industrie über das einfache "Vorlegen eines Nachweises" die
automatische Anerkennung bestimmter Einwegverpackungen als
"ökologisch vorteilhafte Verpackungen" erreichen. Verbunden mit einer
Kombinationsquote von 90 % "Wiederbefüllung bzw. Verwertung" (nach
österreichischem Vorbild) fordert somit die Industrie eine völlige
Handlungsfreiheit. Selbst eine Mehrwegquote von null Prozent ist mit
dieser Regelung theoretisch möglich (bei einer Recyclingquote von 90
Prozent). Konsequenterweise sieht die Selbstverpflichtungserklärung
keinerlei Sanktionen für den Fall der Nichterfüllung vor. Bei so
vielen "Gestaltungsspielräumen" ist dies auch nicht mehr notwendig.
Nach Ansicht von Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH,
bemüht sich die hinter dieser Selbstverpflichtung stehende Industrie
nicht einmal, den Anschein eines Schutzes für das Mehrwegsystem in
Deutschland zu erwecken. Von einer Dreiviertelmehrheit der
Bundesbürger (73,5 %) wird dem gegenüber laut einer aktuellen
EMNID-Umfrage vom März 2001 Mehrwegförderung durch die Einführung
eines Dosenpfandes von 50 Pfennigen begrüßt.
Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des GFGH, verwies auf
die in Österreich und Belgien gesammelten negativen Erfahrungen mit
derartigen Selbstverpflichtungserklärungen von Handel und Industrie:
So ist in Österreich die Mehrwegquote allein von 1997 bis 2000 um 14
Prozent gefallen, bei Mineralwasser sogar um 30 Prozent. In Belgien
brach die Mehrwegquote bei Mineralwasser und Softdrinks binnen sieben
Jahre sogar von 70 auf 20 Prozent praktisch völlig zusammen. Außerdem
werde die 1,9 Pfennige ausmachende Gebühr die heute zu beobachtenden
Dunpingpreise von in Einweg abgefüllten Getränken nicht beenden.
Umweltverbände und Getränkefachhandel fordern Kabinett, Bundestag
und Bundesrat dazu auf, die von Bundeswirtschafts- und
Bundesumweltministerium vorgelegte Novelle zur Verpackungsverordnung
bis zum Juni 2001 zu verabschieden. Andernfalls muss nach geltendem
Recht das Bundesumweltministerium bis spätestens Mitte des Jahres die
Mehrwegquote für 1997 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Damit
tritt spätestens zum Januar 2002 ein Pflichtpfand von 50 Pfennigen
zumindest auf Bierdosen und Einwegflaschen in Kraft.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V. 
Güttinger Str. 19
78315 Radolfzell
Tel. mobil: 0171 3649170 
Tel.: 07732/9995-0
Fax.: 07732/9995-77,
Email:  info@duh.de
Günther Guder
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Humboldtstr. 7
40237 Düsseldorf
Tel. mobil: 0172 2424950
Tel.: 0211/683938, 
Fax.: 0211/68 36 02
Email:  GFGH_Verbaende@compuserve.com

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