Adam Opel AG verpflichtet sich gegenüber der Deutschen Umwelthilfe, weitere vier Falschaussagen zum Abgasverhalten des Opel Zafira 1.6 CDTI zu unterlassen
Berlin (ots)
Am 10.6.2016 hat das Landgericht Darmstadt das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Adam Opel AG eingeleitete einstweilige Verfügungsverfahren wegen irreführender Aussagen verhandelt. Das Gericht machte deutlich, dass es der DUH bezüglich der den Kern des Rechtsstreits bildenden Aussage, Recht geben werde.
Die Adam Opel AG hat sich daraufhin unterworfen und eine weitere strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Sie hat sich damit verpflichtet, es zu unterlassen bezüglich des Stickstoffoxidausstoßes des Opel Zafira Tourer 1.6 CDTI (Euro 6) zu behaupten, das Modell sei "so sauber wie ein Benziner", ohne konkret darauf hinzuweisen, dass dies nur unter den Bedingungen für die Typzulassung von Euro 6-Pkw der Fall ist. Ebenso unterlässt es der Autohersteller zu behaupten, das Modell habe den "niedrigsten Stickstoffoxidausstoß", wenn dies so erfolgt wie in der vor Gericht streitigen Werbung.
"Wir sind mit dem Ergebnis der dreistündigen Gerichtsverhandlung vollauf zufrieden. Mit der Unterwerfung von Opel zu vier von sechs kritisierten Aussagen sind die Kernfragen zu unseren Gunsten geklärt. Die Opel AG wird nicht mehr behaupten, dass der Opel Zafira-Diesel genauso sauber ist wie ein Benziner", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Ich bin überzeugt davon, dass Opel einer Verurteilung zuvorgekommen ist. Mit der abgegeben Unterlassungserklärung ist davon auszugehen, dass Opel derartig irreführende Aussagen zum Diesel-Zafira nicht wiederholen wird", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertreten hat.
Die DUH hat in der einstweiligen Verfügung von der Adam Opel AG gefordert, folgende Aussagen nicht mehr zu tätigen:
a) "BLUEINJECTION FÜR 70 % WENIGER NOx", b) "Kältetest bei minus 30 Grad. Auch wenn er im sonnigen Italien entwickelt wurde - den Härtetest musste der neue 1.6 CDTI Ecotec in Nordschweden bestehen. [...] Der Testfokus lag auf Aspekten wie [...] Funktionalität der Abgasnachbehandlung.", c) "Vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickstoffoxid-Ausstoß [...] Viel Dieselspaß ohne Reue, denn die neue Dieselgeneration von Opel erzielt Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau.", d) "Die Opel-Ingenieure erreichten dies durch das hochmoderne Abgasnachbehandlungssystem BlueInjection SCR (selektive katalytische Reduktion), das den Diesel in Sachen Schadstoff-Emissionen so sauber wie einen Benziner werden lässt.", e) "In Sachen Schadstoff-Emissionen ist der neue 1.6 CDTI dank BlueInjection SCR-System (selektive katalytische Reduktion) so sauber wie ein Benziner", f) "In Sachen Schadstoff-Emissionen ist der neue 1.6 CDTI ecoFLEX so sauber wie ein Benziner.".
Von diesen sechs Werbeaussagen darf die Adam Opel AG vier (c-f) nicht weiter verbreiten.
Hintergrund:
Die DUH hatte erstmals am 10. Mai 2016 die Adam Opel AG wegen Verbrauchertäuschung abgemahnt und das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (UE) zu verschiedenen Aussagen aufgefordert. Die Adam Opel AG hat daraufhin nur eine Unterlassungserklärung zu zwei irreführenden Werbeaussagen abgegeben: "Die alte Dieselschwäche - der Ausstoß von Stickoxiden ist Geschichte" sowie "Konstante Einspritzung (von AdBlue) in den Abgasstrom". Da aus Sicht der DUH jedoch zu den wesentlichen Aussagen keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die DUH am 25. Mai 2016 vor dem Landgericht Darmstadt - Kammer für Handelssachen - einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel AG gestellt.
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