Deutsche Umwelthilfe stellt massive Überschreitungen der Abgasgrenzwerte bei Motorsägen und Freischneidern fest
Berlin (ots)
80 Prozent der getesteten Geräte sind durchgefallen - Benutzer vieler Garten- und Forstgeräte setzen sich gesundheitlich problematischer Abgaskonzentrationen aus - Deutsche Umwelthilfe fordert Handel zum Verkaufsstopp aller betroffenen Geräte auf - Vollzugsbehörden der Länder müssen endlich mit empfindlichen Strafen durchgreifen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihre bisher umfassendste Untersuchung zum Abgasverhalten motorgetriebener, handgeführter Maschinen durchgeführt. Dabei hat sie eine zum Teil um bis zu 600 prozentige Grenzwertüberschreitung der europaweit geltenden Schadstoffgrenzwerte festgestellt. Die Untersuchung führte der TÜV NORD im Auftrag der DUH durch. Seit 2013 lässt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Abgasgrenzwerte bei Motorkettensägen und Freischneidern jährlich überprüfen. In diesem Jahr halten lediglich sieben der insgesamt 33 gemessenen Geräte den geforderten kombinierten Emissionsgrenzwert für Kohlenwasserstoffe und Stickoxide ein.
"Es ist nicht hinnehmbar, dass nur jede fünfte getestete Motorsäge bzw. Freischneider den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Durch ihre viel zu hohen Schadstoffemissionen verschmutzen sie die Umwelt und schädigen die Gesundheit der Nutzer", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
2016 hat die DUH erstmals auch Geräte aus dem schwedischen und französischen Markt untersucht. Insgesamt wurden 33 Geräte vermessen, 24 unterschiedliche Gerätetypen von Motorkettensägen und Freischneidern. Von den Gerätetypen aus dem deutschen Markt wurden jeweils zwei Exemplare bezogen. Im Falle einer Grenzwertüberschreitung des ersten Exemplars wurde das zweite Exemplar ebenfalls auf dem Motorenprüfstand vermessen. Die Geräte wurden in Online-Shops, Bau- und Heimwerkermärkten gekauft.
Gemessen wurde der Ausstoß an Kohlenmonoxid, Stickoxid und Kohlenwasserstoff. Diese Schadstoffe können Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen oder die Atemwege angreifen. Da jedes Jahr alleine in Deutschland tausende Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung sterben, gelten seit Jahren EU-weite Grenzwerte für diese Schadstoffe.
Insgesamt weisen 18 der 24 Gerätetypen signifikante Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte für HC+NOx (Summe der Kohlenwasserstoff- und Stickoxidemissionen) auf. Von den am deutschen Markt gekauften Geräten überschreiten zehn von zwölf Gerätetypen diesen Grenzwert. Besonders die Motorkettensäge des Herstellers Canbolat Vertriebs GmbH und der Freischneider des Herstellers Bargain24 GmbH fallen negativ auf: Hier wurde vom TÜV NORD eine Überschreitung von über 300 Prozent des erlaubten Grenzwertes gemessen.
"Besorgniserregend sind die Ergebnisse der schwedischen Geräte. Hier sind Überschreitungen von bis zu 600 Prozent gemessen worden", sagt Axel Friedrich, Internationaler Berater.
Darüber hinaus weisen drei der deutschen Gerätetypen Überschreitungen des Grenzwertes für Kohlenmonoxid (CO) auf. Bei sechs am deutschen Markt gekauften Geräten konnte außerdem der Vergaser unzulässigerweise durch den Nutzer unbeschränkt verstellt werden. Schließlich gab es bei fünf der am deutschen Markt gekauften Geräte Unregelmäßigkeiten bei den Typgenehmigungs- bzw. Seriennummern.
Im Nachgang der Tests informierte die DUH das für Typgenehmigungsfragen zuständige Kraftfahrt-Bundesamt, die zuständigen Landesbehörden für die Marktüberwachung sowie die betroffenen Hersteller und Handelsunternehmen über die Messergebnisse. Die DUH forderte letztere dazu auf, die getesteten, durchgefallenen Maschinen sofort vom Markt zu nehmen. Ein Hersteller hat unmittelbar nach dem Schreiben einen sofortigen Verkaufsstopp der gemessenen Motorsäge veranlasst. "Einige Hersteller haben sich über strafbewehrte Unterlassungserklärungen zwischenzeitlich rechtlich verbindlich gegenüber der DUH verpflichtet, diese Produkte nicht mehr in Verkehr zu bringen, sofern Grenzwerte überschritten werden", so Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. "Gegen ausgewählte Hersteller, die sich dieser Zusage verweigern, werden wir weitere Schritte einleiten und das Rechts des Verbrauchers auf gesetzeskonforme Produkte gerichtlich geltend machen."
Links: Das aktuelle Hintergrundpapier mit den genauen Messergebnissen finden Sie unter: http://l.duh.de/c2gqf Website: http://www.duh.de/4628.html
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
07732 9995 0, sauter@duh.de
Dr. Axel Friedrich, Internationaler Berater
0152 29483857, axel.friedrich.berlin@gmail.com
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