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Getränke-Einzelhandel bereitet sich auf Dosenpfand in allen 8.000 Getränke-Märkten ab Januar 2003 vor

Frankfurt/M. (ots)

Aufbau einer eigenständigen Clearingstelle beschlossen
Auf einer Sitzung in Frankfurt/Main beschloss der Verband des
deutschen Getränke-Einzelhandels, die Einführung des Pflichtpfandes
für Einweg-Getränke intensiv vorzubereiten. Der Verband vertritt
8.000 Getränke-Märkte, auf die 25 Prozent des bundesdeutschen
Getränke-Absatzes entfällt. "Ab Januar 2003 werden unsere Kunden in
allen unseren Märkten zwischen Mehrweg- und bepfandeten
Einweggetränken wählen können", so Wolfgang Brügel, Vorsitzender des
Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Damit widersprach
Brügel Aussagen der einwegorientierten Lebensmittelketten. Diese
hatten trotz ihrer Niederlagen vor allen deutschen Gerichten
einschließlich Bundesverfassungsgericht angekündigt, der gesamte
bundesdeutsche Einzelhandel würde das Dosenpfand boykottieren.
"Über drei Viertel der Bundesbürger (76%) sind für das Dosenpfand
- die Getränkemärkte respektieren diesen Kundenwunsch", so Brügel.
Darüber hinaus will der Getränkefachhandel mit dem Aufbau einer
Clearingstelle "Fakten schaffen", so Brügel. Man habe mit der
Pfandabwicklung im Mehrwegbereich eine langjährige Erfahrung.
"Pünktlich zum Januar 2003 werden wir ein funktionierendes System
haben. Wir führen derzeit intensive Verhandlungen mit einem
geeigneten Dienstleister zum Aufbau einer Pfand-Clearingstelle für
alle Beteiligte".
Nicht nachvollziehen können die Getränkeeinzelhändler die von den
Pfandgegnern behaupteten hohen Kosten für die Pfandeinführung. Dass
die laufenden Kosten für die Rücknahme nicht höher als die
derzeitigen DSD-Gebühren sind, zeige sich in den derzeitigen mit
mehreren Entsorgungsbetrieben geführten Gesprächen. Der
Getränkefachhandel rechnet zudem nicht damit, dass die Pfandpflicht
nach der Bundestagswahl am 22. September rückgängig gemacht wird:
"Der Staat hat die Getränkewirtschaft verpflichtet, ein
Rücknahmesystem zum 01. Januar 2003 aufzubauen. Wenn er diese
Entscheidung rückgängig machen will, hätte er auch die
zwischenzeitlich entstandenen Kosten zu tragen", so Rechtsanwalt Dr.
Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin.
Teuer werde das Pflichtpfand allenfalls für diejenigen
Unternehmen, die Gesetze missachten und im Januar 2003
Einweg-Getränke ohne Pfand verkaufen. Verpackungsverordnung und
Kreislaufwirtschaftsgesetz sehen hier Geldstrafen von bis zu 50.000
Euro in jedem Einzelfall vor. "Umwelt- und Verbraucherschutzverbände
werden die Einführung des Pflichtpfandes durch Testkäufe im Januar
2003 kontrollieren und jeden Verstoß zur Anzeige bringen. Für
diejenigen Betriebe, die Recht und Gesetz missachten, wird das dann
richtig teuer", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen
Umwelthilfe e. V.
Für Rückfragen:
Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.
Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax.
0911/5048154
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Str. 19, 78315
Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax.
07732/9995-77, Email:  info@duh.de

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