Gemeinsame Presseerklärung
Seehundsterben in Nord- und Ostsee
Radolfzell (ots)
Unter dem Dach von CMS wurde 1990 zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden das "Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer" geschlossen. Diesem ersten CMS-Abkommen, einer Art Prototyp, ging 1988 ein großes Seehundsterben voraus. Mindestens 18 000 Tiere erlagen einer Staupevirus-epedemie, wie sie sich in diesem Sommer wiederholt. Die diesjährige Seuche trat etwas später im Jahr als 1988 auf, Ende Juni, zunächst im dänischen Kattegat, vor Schweden (Skagerrak/Kattegat), dann vor der Küste der Niederlande und später vor Deutschlands und Englands Nordseeküsten. Bis zum 10.September sind 11 258 Seehunde tot aufgefunden worden. Viele Kadaver treiben noch im Wasser und bilden bei Körperkontakt eine Ansteckungsgefahr für gesunde Artgenossen. Die Folge: Lungenentzündung mit Erstickungstod, bei anormal apathischem Verhalten. Die Tiere haben Schaum vorm Maul, können nur schwer atmen bevor sie elendig sterben.
Zwar konnte 2002 das 1988 zunächst unerkannte Staupevirus schnell diagnostiziert werden, doch gibt seine Herkunft auch heute noch Rätsel auf. In der Diskussion sind Schmutzwasser aus dänischen Nerzfarmen, auch wenn dänische Behörden Zusammenhänge verneinen. 1988 standen Sattelrobben im Verdacht, die gegen die "Seehundstaupe" immun sind. Wegen immenser Überfischung der Lodde, ihres wichtigsten Nahrungsfisches, hungerten die in nordischen Gewässern lebenden Robben. Etliche von ihnen waren auf der Suche nach Nahrung ungewöhnlich weit gen Süden gewandert und haben möglicher Weise die Seuche in Nord- und Ostsee eingeschleppt. Mit der größten Wahrscheinlichkeit schwächen die allgemeine Meeresverschmutzung und Belastung durch Schadstoffe den Immunapparat der Seehunde, und machen sie anfälliger gegen Infektionen.
"1988 waren wir alle in großer Sorge, dass die Krankheit den Seehund in Nord- und Ostsee ausrottet", so der CMS-Exekutivsekretär Arnulf Müller-Helmbrecht. "Es überlebten aber genügend Tiere, um wieder gesunde Bestände aufzubauen. Die trilaterale Zusammenarbeit des CMS-Abkommens mit ihrer Geschäftsstelle in Wilhelmshaven hat jegliche Jagd verboten und strikte Koordination aller Behörden und wissenschaftlichen Institutionen verlangt. Dies hat dazu beigetragen, dass sich die Bestände damals schnell wieder erholen konnten und auch dieses Mal hoffentlich wieder werden".
Weitere und aktuelle Informationen: www.waddensea-secretariat.org www.wattenmeer-nationalpark.de
Kann die Bonner Konvention die Wale retten?
Im Kampf gegen den Walfang geht Australien neue Wege. Das Land, das sich im Rahmen der Internationalen Walfang-Kommission" (IWC) bereits drei Mal vergeblich um ein Schutzgebiet für die gefährdeten Meeressäugetiere im südlichen Pazifik eingesetzt hat, bemüht sich jetzt um mehr Schutz für sieben weitere Walarten unter der "Bonner Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten" (CMS).
Die Vorschläge: Listung von Bryde's Wal, Finn-, Sei-, Pott- und Zwergglattwal, sowie des antarktischen Bestandes des Zwergwals für Anhang I und II und den Schwertwal, auch Killerwal genannt, für Anhang II. Anhang I bedeutet strengen Schutz der Tiere und ihrer Lebensräume und verbietet jegliches Töten; der Anhang II verlangt von den Mitgliedsstaaten auf den Schutz der wandernden Tiere zugeschnittene Regionalabkommen. Australien möchte über die Bonner Konvention ein international anerkanntes Regionalabkommen zum Schutz der Wale im Südpazifik durchsetzen - unabhängig von der IWC, die sich bereits seit Jahren in einer Sackgasse befindet.
Die Anträge werden auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz in Bonn (18.-24. September) voraussichtlich für Kontroversen sorgen. Zwar ist Japan, das mit allen Mitteln den kommerziellen Walfang neu beleben will und in der IWC sämtliche Schutzbemühungen schon im Keim erstickt, kein Mitgliedsland, jedoch hat Norwegen, die 2. Walfangnation im Bunde, bereits Widerstand angekündigt.
Es wird sich zeigen, ob die bislang unpolitische Bonner Konvention, nach ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt, beim Thema Wale jetzt in Turbulenzen gerät. Ihre 80 Mitgliedsstaaten werden wegen zu erwartender kontroverser Diskussionen wohl erstmals seit ihrem 20-jährigen Bestehen abstimmen müssen. Bislang gingen Vorschläge immer im Konsens über die Bühne - auch die vier bereits auf Anhang I gelisteten Arten: Blau-, Buckel- Grönlandwal, sowie Nördlicher und Südlicher Glattwal.
Für die Annahme einer Listung bei Abstimmung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Und da wird sich zeigen, wie weit Japans Finanzspritzen wirken. In der IWC, das gibt das Land des Lächelns inzwischen offen zu, funktioniert seine großzügige Entwicklungshilfe.
Japans Ausgaben für "Entwicklungshilfe" und mehr zum Thema Walfang unter: www.gsm-ev.de
Für Rückfragen: Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere, Petra Deimer, Kieler Straße 2, 25451 Quickborn, Tel.: 04106/620-601, Fax.: 04106/620-907, Email: info@gsm-ev.de
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