Weg für Dosenpfand endgültig frei
OVG Münster lehnt vorläufigen
Stopp ab und hob Düsseldorfer Urteil auf
Münster, Düsseldorf (ots)
Der Weg für die Rücknahme- und Pfandpflicht bei Einweg-Getränkeverpackungen von Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit CO2 ab dem 1. Januar 2003 ist jetzt endgültig frei. Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat mit Beschluss vom 27. November 2002 in 25 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. September 2002 aufgehoben. "Dieses Urteil hatten wir erwartet, und unsere Mitglieder bereiten sich auf die Pfandpflicht ab Januar auf unterschiedliche Weise vor", erklärte Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels. "Die Aktivitäten reichen von Auslistung von Einweg-Produkten über zeitlich begrenzte Pfandmarken-Systeme bis hin zu einem eigenen Rücknahme- und Entsorgungskonzept." In seiner Stellungnahme fordert der GFGH-Bundesverband die beteiligten Verkehrskreise auf, ebenfalls die geltende Rechtslage umzusetzen. Klagen gegen die Realisierung der Verpackungsverordnung hätten keine aufschiebende Wirkung mehr.
In der Begründung des OVG Münster heißt es unter anderem: "Ein Interesse der klagenden Unternehmen, allein und gerade in NRW weiter von der Pfandpflicht befreit zu sein, verdiene keinen Schutz angesichts der damit verbundenen Schwierigkeiten im bundesweiten Umgang mit der Pfandpflicht und angesichts der ebenfalls zu berücksichtigenden Interessen des Teils der Wirtschaft, der sich auf die Erschwernisse für die Einwegverpackungen beim Unterschreiten der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Quoten für Mehrwegverpackungen eingestellt habe". Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH Deutsche Umwelthilfe, wies darauf hin, dass bereits die ablehnende Entscheidung der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Oktober 2002 eine klare und unmissverständliche Abgrenzung bedeutete. "Die vielfach angeführte Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht hat keinerlei aufschiebende Wirkung für die Einführung des Pflichtpfandes zum 1. Januar 2003."
Am 2. Juli 2002 hatte die Bundesregierung im Bundesanzeiger die Ergebnisse der Nacherhebungen der Mehrwegquoten für 1997 (71,3 Prozent) und 1998 (70,1 Prozent) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung bedeutete das unwiderrufliche Startzeichen für die. Bundesumweltminister Jürgen Trittin bekräftigte die notwendige Umsetzung geltenden Rechts auch mit der inoffiziellen Bekanntgabe der Nacherhebungsergebnisse für den Zeitraum Mai 2000 bis April 2001 mit einer Mehrwegquote von 63,8 Prozent. Aktuell liegt sie nur noch bei 54 Prozent.
Die Rücknahmepflicht und die Bepfandung von Einweg-Getränkeverpackungen ist seit 1991 in der Verpackungsverordnung geregelt. Sie legte unmissverständlich fest, dass die Bepfandung auf Einweg-Getränkeverpackungen nur solange ausgesetzt ist, wie der Mehrweganteil über 72 Prozent liegt.
Unternehmen, die sich zum 1. Januar 2003 nicht rechtskonform verhalten, müssen mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Durchsetzung des Pfandes gelten Verstöße gegen die Verpackungsverordnung ab 1. Januar als unlauterer Wettbewerb nach Paragraph 1 UWG, aus dem Unternehmen und Verbände Unterlassungsansprüche generieren können.
Kontaktadresse zur Entscheidung OVG Dosenpfand
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Geschäftsführender Vorstand Herrn Günther Guder Monschauer Str. 7
40549 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 68 39 38 Fax.: (02 11) 68 36 02
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