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Deutsche Umwelthilfe erwirkt zwei weitere Urteile für "Saubere Luft": Auch Köln und Bonn müssen Diesel-Fahrverbote in die Luftreinhaltepläne aufnehmen

Berlin (ots)

Verwaltungsgericht Köln gibt Klagen für "Saubere Luft" der Deutschen Umwelthilfe statt - DUH erwirkt neuntes und zehntes Urteil in Folge zu Diesel-Fahrverboten in Deutschland - Luftreinhaltepläne von Köln und Bonn müssen bis zum 1. April 2019 um zonale Dieselfahrverbote für Köln und streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für Bonn erweitert werden - Gericht kritisiert Absicht der Bundesregierung zur Heraufsetzung des NO2-Grenzwertes auf 50 µg/m3 als EU-rechtswidrig - Bundesregierung muss endlich die Diesel-Konzerne für den Betrug an elf Millionen Käufern von Euro 5+6 Diesel-Pkw zur Verantwortung ziehen und verbindliche Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller anordnen

Verwaltungsgericht Köln hat heute über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in den Städten Köln und Bonn verhandelt (Köln: 13K 6684/15, Bonn: 13K 6682/15). Nach ausführlicher mündlicher Verhandlung hat das Gericht den Klagen stattgegeben. Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der bereits seit 2010 gilt und seitdem in beiden Städten erheblich überschritten wird, ist schnellstmöglich einzuhalten. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet von Bonn und Köln. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für "Saubere Luft" der DUH.

Für die Stadt Köln hat das Gericht entschieden, dass die Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot für die bestehende Umweltzone in den Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 aufzunehmen hat. Für die Stadt Bonn, welche geringere Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 als Köln aufweist, muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen Diesel-Fahrverbote auf allen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßen, insbesondere an der besonders belasteten Reuterstraße, festlegen.

Das Gericht betonte, dass der lange Zeitraum, in dem der Grenzwert überschritten wird, zu einer besonders effizienten Maßnahmenplanung zwingt. Daher kann auf Fahrverbote nicht mehr verzichtet werden. Der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts, Michael Huschens sagte bei der Verhandlung: "Das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen, dies muss man berücksichtigen." Das Verwaltungsgericht äußerte in der Verhandlung ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines "Fahrverbots-Verbots-Gesetzes", wie es in der Bundesregierung mit der beabsichtigten Heraufsetzung des NO2-Grenzwerts von 40 auf 50 µg NO2/m3 aktuell diskutiert wird. "Glauben Sie wirklich, dass ein solches Gesetz die europarechtlichen Grenzwerte außer Kraft setzen könnte?", so der Vorsitzende Richter.

Nach dem Urteil ist für Köln zum 1. April 2019 ein zonales Diesel-Fahrverbot bis zur Abgasnorm Euro 4 umzusetzen, dieses ist ab dem 1. September 2019 auf die Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu erweitern. Die Dieselverbotszone habe sich, so das Gericht, im Wesentlichen an den Umrissen der aktuellen Umweltzone zu orientieren.

In Bonn ist für die Reuterstraße ab dem 1. April 2019 ein streckenbezogenes Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge außer der Euro 6 umzusetzen. Auf dem Belderberg ist ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 4 ab dem 1. April 2019 umzusetzen, es sei denn, es gelingt, den Grenzwert bis dahin durch die Nachrüstung der Busse mit SCRT-Filtern einzuhalten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Erneut erteilt ein deutsches Gericht der von den Dieselkonzernen ferngesteuerten Bundesregierung eine schallende Ohrfeige in Sachen Luftreinhaltepolitik. Allein die Gerichte verteidigen derzeit den Fortbestand des Rechtsstaats gegen eine Bundesregierung, die immer ungenierter als Marketingabteilung von BMW, Daimler und VW agiert. Von Bundeskanzlerin Merkel fordern wir gegenüber den betrügerischen Diesel-Konzernen im In- wie Ausland die Verhängung der 5.000 Euro Strafzahlung pro Betrugsdiesel, einen sofortigen Stopp der Werbeaktion für den Kauf von schmutzigen Euro 6 Dieseln und eine behördlich angeordnete Hardware-Nachrüstung für alle elf Millionen Betrugsdiesel. Von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet fordern wir, dass er zum Schutz seiner unter den extremen Dieselabgasgift-Belastungen leidenden Bürger dieses heutige Urteil anerkennt und umsetzt."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, sagt: "Nachdem wir nunmehr zehn Verfahren in Reihe gewonnen haben, sollte niemand mehr denken, dass Fahrverbote unverhältnismäßig seien und nicht kommen werden. Alle Gerichte, die sich bisher mit dem Thema beschäftigt haben, sehen dies anders. Die Gerichte lassen sich weiterhin nicht von dem durch die Bundesregierung ausgelösten Dieselchaos irritieren. Bund und Länder sollten daher endlich den Weg für eine saubere Luft in den Städten freimachen."

Dazu sagt Hermann Ott, der Leiter von ClientEarth Deutschland: "Die Gerichte haben konsequent für das Recht auf Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger entschieden, wie es das EU-Recht auch erfordert. Der neueste Beschluss kommt nach den Ankündigungen der Bundesregierung, die Standards für den Gesundheitsschutz senken zu wollen - und zeigt, dass dies nicht funktionieren wird. Die Gerichte haben bisher in jedem Fall Diesel-Fahrverbote angeordnet, seit das Bundesverwaltungsgericht im Februar diese Maßnahme ausdrücklich für erforderlich gehalten hat. Die Bundesregierung muss endlich damit aufhören, das Dieselproblem zu verleugnen und muss die erforderlichen Maßnahmen treffen, vor allem durch eine Hardware-Nachrüstung der Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller. Ein Flickwerk von Einzelfahrverboten reicht nicht aus - wir brauchen klare Regeln von der Bundesregierung, nicht kosmetische Pseudomaßnahmen von der Autoindustrie."

Hintergrund:

Die DUH hatte beide Klagen im November 2015 gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht.

2017 stellten in Köln acht der elf offiziellen Messstationen -NO2-Werte oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³ fest. Der höchste Wert mit 62 µg/m³ wurde an der Messstation Clevischer Ring 3 gemessen. Auch in Bonn weisen beide offiziellen Messstationen Werte oberhalb des NO2-Grenzwerts auf. An der Messstation Reuterstraße 24 wurde mit 48 µg NO2/m³ ebenfalls ein Wert gemessen, der die gesetzlichen Vorgaben deutlich überschreitet. An der Godesberger Allee in Bonn wurde im Rahmen einer Citizen Science Messung der Deutschen Umwelthilfe im Juni 2018 mit 77,2 µg/m³ der höchste Wert aller verkehrsnahen Messungen ermittelt.

Stickstoffdioxid (NO2) ist gesundheitsschädigend. Die Europäische Umweltagentur EEA hat im Oktober 2018 die gesundheitlichen Folgen der NO2-Verschmutzung für 2015 mit jährlich 13.100 vorzeitigen Todesfällen allein in Deutschland beziffert. Diesel-Fahrverbote sind zur kurzfristigen Einhaltung des NO2-Grenzwertes die einzige Option und laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 rechtmäßig und notwendig.

Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000 jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma bei, verursacht durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.

Derzeit führt die DUH Klageverfahren für "Saubere Luft" in 29 Städten, insgesamt zehn davon in NRW. Klagen in Bielefeld, Hagen, Freiburg, Oberhausen und Wuppertal wird die DUH im November einreichen. Damit klagt die DUH dann in insgesamt 34 Städten. Bis Ende 2018 sind noch für vier Städte Verhandlungen für "Saubere Luft" terminiert (VG Gelsenkirchen zu Gelsenkirchen und Essen am 15.11., VG Wiesbaden zu Darmstadt am 21.11. und VG Wiesbaden zu Wiesbaden am 19.12.2018).

Links:

Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf, wo Atmen krank macht": https://www.duh.de/abgasalarm/

Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft": https://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/

Pressekontakt:


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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